Das Gesundheitssystem in Deutschland
Das Gesundheitssystem in Deutschland ist als eins der besten Systeme auf der Welt bekannt.
Als Student in Deutschland genießt man optimale medizinische Behandlungen und bezahlbaren Versicherungsschutz. Entweder durch eine günstige Pflichtversicherung für Studenten über die Krankenkasse. Oder durch einen existierenden Versicherungsschutz aus Ihrer Heimat, der in Deutschland anerkannt wird.
Egal wie: ohne Krankenversicherung können Sie sich an einer deutschen Universität oder Hochschule nicht einschreiben.

7 Fakten, die Sie über die deutschen Krankenversicherungen wissen sollten:
- Von den gesetzlichen Krankenkassen erhalten Sie eine Versicherungskarte aus Plastik, die Sie beim Arztbesuch brauchen.
- Von den privaten Krankenversicherungen erhalten Sie entweder eine Plastikkarte als Versicherungsnachweis oder auch Versicherungspolice zum Selbstausdrucken.
- Ausländische Studenten können den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland nur bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum 14. Semester beitreten. Danach müssen Sie entweder einen erhöhten Monatsbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen oder eventuell sich einen günstigeren Tarif in einer privaten Versicherung aussuchen.
(ab 24,50 Euro pro Monat, Details hier ...) - Sie können Medikamente in Deutschland nur in den Apotheken bekommen und viele gibt es nur mit einem Rezept. Selbst wenn Sie ein Rezept von Ihrem Arzt haben, müssen Sie ca. 5 bis 10 € pro Medikament selber bezahlen. Je nach Ihrer finanziellen Situation und im Falle einer chronischen Krankheit können Patienten von den persönlichen Beiträgen befreit werden. Fragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung nach.
- Als Patient in Deutschland haben Sie ein Recht, sich Ihren eigenen Arzt auszuwählen. Dies bedeutet, dass Sie im Allgemeinen selber entscheiden können, zu welchem Arzt Sie gehen oder in welchem Krankenhaus Sie sich behandeln lassen. Die einzige Voraussetzung ist, wenn Sie Mitglied einer Krankenkasse sind, dass Ihr Arzt im Arztregister eingetragen ist. Mit anderen Worten: Er ist berechtigt dazu, die Zahlungen mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen.
- Falls Sie ins Krankenhaus müssen, dann übernimmt Ihre Krankenversicherung zum größten Teil die Kosten.
- Für manche Therapiearten, Vorsorgeuntersuchungen und besonders Zahnbehandlungen müssen Sie eventuell eine große Summe selber tragen. Alle Ärzte sind verpflichtet, die Patienten über weitere Kosten, die für "individuelle Gesundheitsdienste" anfallen können, im Voraus ausdrücklich zu informieren. Dann liegt es an Ihnen, ob Sie diese extra Dienste in Anspruch nehmen oder nicht. Wenn Sie Zweifel haben, dann kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse.