Günstige Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland und EU.
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Krankenversicherung für: | Preis: | Versicherungsdauer: (min - max) |
Mögliches Eintrittsalter: | Dieser Tarif wird empfohlen für: | Gültig in Deutschland ? | Gültig auch in EU ? | Versicherer: | Mehr Details: | Zum Online Antrag: |
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Ausländische Studenten in Deutschland bzw. Österreich bis zu 5 Jahren |
ab 24,50 € / |
min. 1 Monat - max. 5 Jahre |
12 bis 40 Jahre | ausländische Studenten und Sprachschüler, Doktoranden / PhD Studenten, Stipendiaten, Gastschüler, Teilnehmer an internationalen Projekten von Universitäten und Hochschulen, an Austauschprogrammen wie ERASMUS, DAAD oder SOKRATES, an Working Holiday, Work & Travel und Work & Study, sowie sonstige Bildungsreisen und Weiterbildungsmaßnahmen | ![]() |
Ausländer nur in Deutschland bzw. Österreich | HanseMerkur Versicherungsgruppe | Mehr Details... | Online Antrag |
Ausländische Gäste und Besucher: 1 Tag - 2 Jahre |
ab 30 € / |
1 Tag - max. 2 Jahre |
0 bis 74 Jahre | Ausländer in Deutschland, der Europäischen Union (EU) und den Schengen-Staaten Unsere Empfehlung beim Antrag für ein Schengen–Visum |
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HanseMerkur Versicherungsgruppe | Mehr Details... | Online Antrag |
Ausländische Gäste und Besucher 6 Monate - 5 Jahre |
ab 58 € / |
min. 6 Monate - max. 5 Jahre |
0 bis 74 Jahre | Langzeit Auslands- krankenversicherung für Privat- und Geschäftsreisende, Auswanderer / Einwanderer, Elternnachzug oder Familien- zusammenführung, sowie beruflich Entsendete weltweit mit oder ohne die NAFTA-Länder (USA, Kanada und Mexiko) | ![]() |
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HanseMerkur Versicherungsgruppe | Mehr Details... | Online Antrag |
Ausländische Au-Pair in Deutschland bzw. Österreich bis zu 2 Jahren |
ab 21 € / |
min. 1 Monat - max. 2 Jahre |
12 bis 35 Jahre | ausländische Au-Pairs mit festem Wohnsitz im weltweitem Ausland während der Au-Pair-Tätigkeit in Deutschland bzw. Österreich | ![]() |
ausländische Au-Pairs nur in Deutschland bzw. Österreich | HanseMerkur Versicherungsgruppe | Mehr Details... | Online Antrag |
Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Online beantragt, ca. 5 Minuten später hatte ich schon die E-mail mit meinen Versicherungspapieren und konnte am nächsten Tag mein Visum für Deutschland erfolgreich beantragen.
Kann die Webseite nur weiterempfehlen.

Bester Wert für das Geld.
Die Versicherungsunterlagen kamen ganz schnell per Email und ich habe damit mein Visum von der deutschen Botschaft ohne Probleme erhalten.
Kann es nur weiterempfehlen.
Danke Leute!

Sehr günstige Reiseversicherung für Ausländer.
Ich habe alle Unterlagen schnell per E-Mail erhalten und wir konnten damit die Aufenthaltstitel für meine Freundin erfolgreich beantragen.
Beste Lösung und besten Service, den ich je gefunden habe.

Guter Service. Kann es nur empfehlen.
Ich bin ein Langzeitbesucher in Deutschland und war auf der Suche nach einer günstigen Krankenversicherung.
Habe meine Versicherungsunterlagen innerhalb weniger Minuten erhalten.
Bester Wert für das Geld.
Kann die Webseite nur weiterempfehlen.

Unsere Empfehlung für alle Gäste, die eine Krankenversicherung für den Visumantrag oder -verlängerung suchen!
(Schengen Visa bis 90 Tage oder Visumverlängerung bis zu 2 Jahren)
Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland, EU und Schengen
ab 30,00 Euro / 30 Tage und max. 2 Jahre.
Versicherer:
HanseMerkur Versicherungsgruppe in Hamburg - Advigon Versicherung AG
Visumantrag und Visimverlängerung:
Ja, Sie können die Krankenversicherung beim Visumantrag und -verlängerung benutzen (Botschaft und Ausländerbehörde).
Der Krankenversicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen an ein Schengen-Visum und kann beim Visumantrag oder -verlängerung verwendet werden.
Die verlangte minimale Deckungssumme von 30.000 Euro ist gewährleistet und wird auf dem Versicherungsschein angegeben.
Wichtig für den Gastgeber: Minimieren Sie das Risiko einer Verpflichtungserklärung
Die Gäste- und Besucherversicherung sichert insbesondere den Gastgeber gegen die meisten finanziellen Risiken einer Verpflichtungserklärung ab. Durch die Kombination mit der Unfall- und Haftpflichtversicherung (optional beim Online-Antrag) wird das Restrisiko aus der Verpflichtungserklärung deutlich reduziert.
Versicherungsunterlagen: Wenige Minuten nach Ihrem Online Antrag erhalten Sie per E-Mail gleich Ihre Versicherungsunterlagen als PDF-Dateien. Diese Dokumente gelten zur Vorlage bei Botschaften, Konsulaten, Ausländerbehörden und Grenzstationen und werden von diesen erfahrungsgemäß auch akzeptiert. Einfach die E-Mail ausdrucken und beim Arzttermin, Visumsantrag oder -verlängerung benutzen.
Krankenversicherung für ausländische Besucher und Gäste:
Die 4 häufigsten Risiken und Probleme, die Sie unbedingt kennen müssen!
1. Visumantrag für Ausländer:
Ohne Reisekrankenversicherung erhalten Sie kein Visum von der deutschen Botschaft oder Konsulat.
Die Krankenversicherung ist immer eine der wichtigsten Voraussetzungen beim Visumantrag in der deutschen Botschaft und evtl. später bei der Visumverlängerung in der Ausländerbehörde.
Jeder Ausländer, der ein Visum für Deutschland oder ein anderes EU-Land beantragt, muss immer eine gültige und ausreichende Reisekrankenversicherung in der Botschaft nachweisen. Ohne eine Incoming Krankenversicherung bekommen Sie als Ausländer kein Besuchervisum und Sie dürfen dann nicht nach Deutschland einreisen.
Unsere Empfehlung:
Die Hanse Merkur Versicherungsgruppe bietet eine günstige Krankenversicherung für ausländische Gäste und Besucher ab nur 30,00 € / 30 Tage (maximale Versicherungsdauer 2 Jahre) an. Die Reisekrankenversicherung können Sie schnell online abschließen und wenige Minuten später erhalten Sie per E-Mail gleich Ihre Versicherungsunterlagen als PDF-Dateien. Die Versicherung für den ausländischen Gast erfüllt die Visumanforderungen bei einem Schengenvisum und kann beim Visumantrag und -verlängerung verwendet werden.
Nach dem Ausfüllen und Absenden des Online-Antrags erhalten Sie alle Versicherungsunterlagen schnell per E-Mail. Diese Papiere können Sie zu Hause ausdrucken und in der Ausländerbehörde bzw. in der Botschaft nutzen, um ein Schengenvisum zu beantragen oder Ihr deutsches Visum zu verlängern.
>>> Reisekrankenversicherung für Ausländer ab nur 30,00 Euro / 30 Tage: Alle Details ...
2. Nicht jede Incoming Versicherung wird in der Botschaft und Ausländerbehörde anerkannt!
Achten Sie bitte auf jeden Fall darauf, dass die Versicherung für den Ausländer unbedingt den Vorgaben der Entscheidung des Rates der Europäischen Union an ein Schengen-Visum entsprechen muss. Das ist sehr wichtig sowohl für die Botschaften im Ausland als auch für die Ausländerbehörde in Deutschland.
Die Incoming Krankenversicherung für ausländische Gäste und Besucher muss grundsätzlich in allen Schengen-Staaten gültig sein und eine Deckungssumme von mindestens 30.000 € bescheinigen. Die Reisekrankenversicherung muss dabei noch VOR dem Visumsantrag abgeschlossen werden.
Unsere Empfehlung:
Die Reisekrankenversicherung von der Hanse Merkur Versicherungsgruppe (schon ab nur 30,00 Euro für 30 Tage, maximal bis zu 2 Jahren) erfüllt die aktuellen Anforderungen der deutschen Botschaft und der Ausländerbehörde bei einem Schengenvisum und kann deshalb beim Visumantrag oder -verlängerung als Versicherungsnachweis in der Auslandsbehörde in Deutschland oder in den deutschen Botschaften im Ausland verwendet werden.
Anderer Vorteil: Sie erhalten Ihre Versicherungsunterlagen bequem und schnell per E-Mail. Einfach zu Hause ausdrucken und in den Botschaften oder Ausländerbehörde bei Ihrem Visumsantrag oder Visumverlängerung für Deutschland oder einen anderen Schengen-Staat als Versicherungsnachweis benutzen.
Kosten: ab nur 30,00 € / 30 Tage und max. Verlängerung bis zu 2 Jahren
3. Hohe finanzielle Kosten bei Behandlungen oder Operation in Deutschland
Krankheiten oder Unfälle lassen sich leider nie ganz vermeiden, aber gerade in Deutschland sind die in jedem Fall mit sehr hohen Kosten verbunden. Eine Zahnbehandlung oder eine notwendige Operation im Krankenhaus nach einem Unfall kann schnell den ausländischen Gästen oder dem deutschen Gastgeber über 1000 Euro kosten.
Eine Reisekrankenversicherung für die ausländischen Gäste ist dabei überhaupt nicht so teuer, fängt z.B. ab ca. 1 Euro / Tag an, kann aber die Betroffenen im schlimmsten Fall vor einem finanziellen Ruin bewahren.
4. Gastgeber:
Welche finanzielle Risiken Sie persönlich bei der Verpflichtungserklärung im Ausländeramt und
der Einladung von Ausländern nach Deutschland übernehmen?
Hat der Antragsteller im Ausland keine finanziellen Mittel für die Krankenversicherung, dann kann die Gäste-Versicherung auch von dem einladenden Gastgeber abgeschlossen werden.
Beachten Sie bitte:
Bei Einladung und Abgabe einer Verpflichtungserklärung Ihrerseits gehen Sie persönlich ein hohes Kostenrisiko ein. Deshalb empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall gleich eine Kombination aus einer Gäste-Krankenversicherung und einer Unfall- und Haftpflichtversicherung als Paket abzuschließen (während des Online-Antrags optional möglich).
Denn bei Abgabe einer Verpflichtungserklärung für Ausländer verpflichten Sie sich nicht nur die Kosten für den Lebensunterhalt der ausländischen Besucher zu übernehmen, aber auch ggf. anfallende öffentliche Kosten zu erstatten.
Und das kann schnell sehr teuer werden!
Unsere Empfehlung für die Gastgeber:
Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung zusammen mit der Krankenversicherung
Aus unserer Erfahrung können wir Ihnen die Besucher-Krankenversicherung von der Hanse-Merkur Versicherungsgruppe in Hamburg (ab 30,00 Euro / 30 Tage) in Kombination mit einer Unfall- und Haftpflichtversicherung für den ausländischen Besucher (ab 2 Euro / Monat zusätzlich) empfehlen.
Dafür wählen Sie beim Online-Antrag unter dem Punkt "Angaben zur Haftpflichtversicherung bzw. zur Unfall- und Haftpflichtversicherung " die Option "Ja". Das Paket ist sehr zu empfehlen, denn so erhalten Sie für einen relativ kleinen Betrag gleich Ihre Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung zusätzlich und sind sehr gut gegen die meisten finanziellen Risiken abgesichert.
>>> Alle Details und Preise der Ausländer Krankenversicherung ab 30,00 EUR / 30 Tage ...
Häufige Fragen zur Krankenversicherung von Ausländern:
1. Kann man die Krankenversicherung beim Antrag auf ein Visum für Deutschland oder Schengen benutzen?
(Schengen Visum in der Botschaft oder Konsulat)
Ja, der Versicherungsschutz entspricht den aktuellen Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union und der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments an ein Schengen-Visum und kann deshalb bei Ihrem Visumsantrag oder -verlängerung für Deutschland oder einen anderen Schengener Staat verwendet werden. Die verlangte Mindestdeckungssumme von 30.000 € ist dabei gewährleistet und wird auf der Bescheinigung angegeben.
Nach dem Absenden vom Online Antrag erhalten Sie schnell (normalerweise innerhalb weniger Minuten) gleich Ihre Versicherungsunterlagen per E-Mail. Einfach diese Unterlagen zu Hause ausdrucken und in die deutsche Botschaft oder Konsulat mitnehmen.
2. Wird die Reiseversicherung auch von Ausländerbehörde anerkannt?
(Versicherungsnachweis z.B. bei Verpflichtungserklärung oder Visumverlängerung)
Ja, die Krankenversicherung erfüllt die Standardanforderungen für den Visumantrag (Schengen-Visum) und die Mindestdeckung von 30.000 Euro ist gegeben. Laut unserer Erfahrung wird der Versicherungsschein deshalb sowohl vom Ausländeramt als auch von der Botschaft anerkannt.
3. Was passiert mit dem schon bezahlten Beitrag, falls der ausländische Gast doch kein Visum erhält?
Wenn ein Gast oder Besucher nicht nach Deutschland einreisen kann, können Sie den Vertrag immer noch stornieren und einen Antrag auf Rückerstattung der Versicherungsprämie stellen. Für die Rückerstattung der Prämie ist es aber immer notwendig, den Vertrag umgehend schriftlich zu kündigen und eine Kopie vom Ablehnungsbescheid der Botschaft oder des jeweiligen Generalkonsulates einzureichen. Sie erhalten den schon bezahlten Beitrag innerhalb eines Zeitraums von 4 bis 6 Wochen. Für die Rückerstattung wird nur eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 5 Euro berechnet.
>>> Ausländer Krankenversicherung ab nur 30,00 EUR / 30 Tage ...
4. Für die deutsche Botschaft (bzw. Ausländerbehörde) brauche ich dringend einen Nachweis von der schon abgeschlossenen Krankenversicherung. Wie und wann erhalte ich diesen Versicherungsnachweis?
Wenn der Online-Antrag für die Auslandskrankenversicherung von Ihnen abgeschickt wurde und eine Versicherung möglich ist, erhalten Sie in nur wenigen Minuten Ihren Versicherungsschein per E-Mail. Wenn die Laufzeit der Krankenversicherung mehr als 120 Tagen beträgt und Sie eine deutsche Adresse angegeben haben, dann werden Ihre Unterlagen normalerweise auch auf dem postalischen Weg zugesandt. Erfahrungsgemäß wird diese Ausländerkrankenversicherung als Versicherungsnachweis von allen Ausländerbehörden in Deutschland anerkannt. Es genügt in den meisten Fällen schon, eine ausgedruckte Kopie bei der Ausländerbehörde oder Botschaft vorzulegen.
5. Wie viel Monate soll ich beim Online-Antrag als "Versicherungsdauer" eintragen,
wenn ich momentan noch nicht weiß, wie lange der ausländische Gast in Deutschland bleiben wird?
Es ist sinnvoll, bei der Frage nach der "Versicherungsdauer" immer die maximale Zahl der Monate anzugeben, die voraussichtlich in Deutschland verbracht werden sollen. Gibt es später eine Änderung, dann muss diese entweder per Brief oder E-Mail mitgeteilt werden. Der Versicherungsvertrag kann dann nach den Tarifbestimmungen verlängert oder auch gekündigt werden.
6. Kann man die Krankenversicherung auch für ein Schengen-Visum benutzen?
Ja, der Krankenschutz entspricht den Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union an ein Schengen-Visum und kann deshalb beim Visum-Antrag und Visumverlängerung verwendet werden. Die verlangte Mindestdeckungssumme von 30.000 € ist dabei gewährleistet und wird auf der Bescheinigung angegeben.
Nach dem Online Abschluss erhalten Sie in nur wenigen Minuten alle Versicherungsunterlagen per E-Mail. Drucken Sie bitte einfach diese Unterlagen zu Hause aus und nehmen Sie diese in die deutsche Botschaft, Konsulat oder Ausländerbehörde mit.
Die Krankenversicherung für ausländische Besucher und Gäste wird nach unserer Erfahrung als Versicherungsnachweis von allen Auslandsbehörden in Deutschland anerkannt.
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