Günstige Krankenversicherung für ausländische Arbeitnehmer in Deutschland
ab nur 58,00 € / Monat (max. 5 Jahre) !


1. Wie können Sie sich als ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland in einer Krankenversicherung versichern?



Sie möchten als ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten? Dann brauchen Sie eine Krankenversicherung. Sobald Sie in Deutschland in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eintreten, sind Sie verpflichtet, sich in einer gesetzlichen Krankenkasse oder in einer privaten Krankenversicherung zu versichern.

Die Krankenversicherungspflicht besteht für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Sie müssen sich vor Aufnahme der Arbeit für eine Krankenversicherung entscheiden. Unter bestimmten Umständen haben Sie die Wahl zwischen gesetzlicher Krankenkasse und privater Krankenversicherung. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, in denen eine Krankenversicherung in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.


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2. Gibt es eine günstige private Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland, die nicht sozialversicherungspflichtig sind und nur vorübergehend in Deutschland bleiben?



Ja, für alle Ausländer, die vorübergehend in Deutschland und nicht sozialversicherungspflichtig sind, empfehlen wir die günstige private Krankenversicherung von der HanseMerkur Versicherungsgruppe ab nur 58,00 Euro / Monat (max. 5 Jahre).

Ob Sie als ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland von der Sozialversicherungspflicht befreit sind und deswegen den unten verlinkten günstigen privaten Krankenversicherungstarif nutzen können, müssen Sie bitte selber vor Ort bei einer der gesetzlichen Krankenversicherungen wie z. B. AOK, Techniker Krankenkasse (TK), DAK, BKK, BEK, GEK oder KKH abklären. In den meisten Fällen sind Sie von der Sozialversicherungspflicht befreit, falls Sie weniger als 450 € im Monat verdienen. Klären Sie das aber am besten mit einer der gesetzlichen Krankenkassen vor Ort ab.


Günstige private Krankenversicherung für nicht sozialversicherungspflichtige Ausländer in Deutschland ab nur 58,00 Euro / Monat (max. 5 Jahre) ...



3. Benötigen Sie als ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland eine Krankenversicherung, wenn Sie für einen ausländischen Arbeitgeber hier arbeiten?



Sind Sie als Arbeitnehmer von Ihrem heimischen Arbeitgeber für einen Auftrag nach Deutschland entsandt wurden, benötigen Sie keine Krankenversicherung in Deutschland.

Voraussetzung ist, dass das ausländische Beschäftigungsverhältnis zeitlich begrenzt ist, Sie von Ihrem ausländischen Arbeitgeber nach Deutschland gesandt wurden und Sie keinen festen Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Sie sind für die Zeit der Beschäftigung weiter über Ihre Krankenversicherung im Heimatland versichert. Trotzdem lohnt es sich, eine gute Reisekrankenversicherung in Deutschland abzuschließen. Ihre Krankenversicherung trägt vielleicht nicht alle Kosten. Dann müssten Sie aus der eigenen Tasche zahlen, was sehr teuer werden kann.



4. Wie müssen Sie sich als ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland krankenversichern, wenn Sie hier wohnen und arbeiten und aus der EU kommen?



Möchten Sie für einen gewissen Zeitraum in Deutschland wohnen und arbeiten und sind Sie bei einem deutschen Arbeitgeber angestellt, fallen Sie unter das Sozialversicherungsgesetz und müssen sich in einer Krankenversicherung anmelden. Die erste Zeit können Sie sich noch über die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC und haben so die Möglichkeit, sich eine Krankenversicherung zu wählen. Die Pflicht zur Versicherung haben Sie aber. Daran ändert sich auch nichts, wenn Sie über eine Blue-Card einreisen, um in Deutschland zu arbeiten.



Günstige Krankenversicherung für ausländische Arbeiter in Deutschland und EU



5. Wie können Sie sich als ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland in einer Krankenversicherung versichern?



Gehen Sie als Arbeitnehmer in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach, werden Sie automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Sie können wählen, welche gesetzliche Krankenkasse Sie wünschen. Mit einem Versicherungsvergleich können Sie die beste gesetzliche Krankenkasse für sich wählen und dort einen Antrag stellen. Überschreitet Ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze, können Sie sich auch in einer privaten Krankenversicherung versichern.




6. Wann können Sie sich als ausländischer Arbeitnehmer in einer privaten Krankenversicherung versichern?



Übersteigt Ihr Einkommen in Deutschland die Jahresarbeitsentgeltgrenze, können Sie sich auch in einer privaten Krankenversicherung versichern. Sie haben die Wahl zwischen einer freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse und der Versicherung in einer privaten Krankenversicherung. Dabei sollten Sie darauf achten, dass die private Krankenversicherung mindestens die gleichen Leistungen bietet wie die gesetzliche Krankenkasse. Meist übersteigen die Leistungen der PKV aber die der gesetzlichen Krankenkasse.


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7. Müssen Sie sich als Grenzgänger in Deutschland krankenversichern?



Auch als Grenzgänger werden Sie bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in Deutschland krankenversichert. Wohnen Sie weiter mit Ihrem Hauptwohnsitz Ihrem Land, fahren wenigstens einmal wöchentlich nach Hause und kommen Sie nur als Grenzgänger nach Deutschland zum Arbeiten, können Sie eine Anspruchsbescheinigung bei der deutschen Krankenversicherung beantragen. Sie sind dann in Deutschland krankenversichert, können aber auch in Ihrem Wohnland alle medizinischen Leistungen in Anspruch nehmen, welche über die Anspruchsbescheinigung versichert sind.



8. In welcher Krankenversicherung sind Sie als Ausländer in Deutschland am besten versichert, wenn Sie hier im Angestelltenverhältnis arbeiten?



In vielen Fällen müssen Sie sich als ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Sie sind in Deutschland den gleichen Gesetzen unterworfen wie deutsche Arbeitnehmer. Liegt Ihr Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze, können Sie sich nur in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Sollten Sie mit Familie in Deutschland einreisen, haben Sie die Möglichkeit, diese kostenlos über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen mitzuversichern. Die Beiträge zur GKK werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze nach Ihrem Einkommen berechnet.

Liegt Ihr Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, können Sie sich auch in einer privaten Krankenversicherung versichern. In der privaten Krankenversicherung wird Ihr Beitrag nach den versicherten Leistungen berechnet. Familienmitglieder müssen aber einen separaten Beitrag zahlen. Welche Krankenkasse für Sie die Richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab. Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie deshalb unbedingt einen Versicherungsvergleich machen.



9. Wann müssen Sie sich für eine Krankenversicherung entscheiden?



Sie sollten sich rechtzeitig für eine Krankenversicherung in Deutschland entscheiden. Sobald Sie wissen, wer Ihr Arbeitgeber sein wird, können Sie auf die Suche nach einer Krankenversicherung gehen und sich bei der Krankenkasse oder der Krankenversicherung anmelden. Sie benötigen am ersten Tag Ihrer Arbeit eine Versicherung.



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Michael, Deutschland

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Ich bin ein Langzeitbesucher in Deutschland und war auf der Suche nach einer günstigen Krankenversicherung.
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Georges, Kamerun
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