Günstige Krankenversicherung für ausländische Rentner in Deutschland
ab nur 58,00 € / Monat (max. 5 Jahre) !

Wie können Sie sich in Deutschland krankenversichern, wenn Sie als ausländischer Rentner in Deutschland wohnen möchten?
Möchten Sie als ausländischer Rentner einige Zeit in Deutschland verbringen, müssen Sie sich, wie jeder in Deutschland wohnhafte Bürger, gesetzlich oder privat krankenversichern. Das geht auf verschiedenen Wegen. Die Pflicht zur Krankenversicherung haben Sie aber. Diese Pflicht besteht seit dem 01.04.2007. Möchten Sie die hervorragenden medizinischen Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen, müssen Sie in einer Krankenversicherung Mitglied sein. Das kann entweder eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (wie AOK, Techniker Krankenkasse (TK), DAK, BKK, BEK, GEK oder KKH) oder eine günstige private Krankenversicherung sein (ab nur 58,00 Euro / Monat von der HanseMerkur Versicherungsgruppe in Hamburg (max. 5 Jahre), mehr Details hier ...).
Kommen Sie aus den Ländern der Europäischen Union, muss das nicht zwingend eine deutsche Krankenversicherung sein. Wichtig ist, dass Sie überhaupt krankenversichert sind.
Man muss hier generell 2 Fälle unterscheiden:
- Ausländische Rentner aus Nicht - EU - Staaten
- Ausländische Rentner aus einem anderen EU - Mitgliedstaat
In Abhängigkeit davon haben Rentenempfänger aus dem Ausland verschiedene Möglichkeiten sich entweder gesetzlich oder privat krankenzuversichern.
Lesen Sie alle Details im Artikel weiter unten.

Fall 1:
Krankenversicherung für Nicht-EU-Rentner in Deutschland (z.B. Senioren aus den USA, Kanada, China, usw.)
1.1. Können Sie sich in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse auch als ausländischer Rentner aus Nicht-EU-Staaten versichern?
Nein, in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse können sich ausländische Senioren aus Nicht-EU-Ländern leider nicht versichern. Auch auf eine freiwillige Versicherung in der deutschen GKV besteht kein Anspruch. Denn um Sie sich in Deutschland freiwillig zu versichern, müssten Sie als Nicht EU-Ausländer schon in das deutsche Sozialversicherungssystem in der Vergangenheit eingezahlt haben und eine bestimmte Versicherungszeit nachweisen.
Haben Sie nie in Deutschland gearbeitet und kommen Sie erst als Rentner nach Deutschland, erfüllen Sie die Bedingung für die gesetzliche Krankenkasse leider nicht und Ihnen bleibt nur die private Krankenversicherung als Auswahl (ab nur 58,00 Euro / Monat, alle Details und Online Antrag finden Sie hier ....).
Unsere Empfehlung für ausländische Rentner aus Nicht-EU-Staaten:
Günstige Langfristige private Krankenversicherung für ausländische Rentner in Deutschland ab nur 58,00 Euro / Monat (Eintrittsalter nur bis 74 Jahren) ...
Alle Vorteile für die ausländischen Rentner:
- Langfristig (bis zu 5 Jahren)
- auch Vorerkrankungen können unter Umständen mit einer Selbstbeteiligung je angefangenem Versichertenjahr und versicherter Person eingeschlossen werden
- Aufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, den Ländern der Europäischen Union, den Mitgliedsstaaten des Schengen-Abkommens, der Schweiz und Liechtenstein
- medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung zu 100 %
- verordnete Medikamente und Verbandmittel zu 100 %
- stationäre Behandlung im Krankenhaus in der allgemeinen Pflegeklasse - Mehrbettzimmer - ohne Wahlleistungen
- medizinisch notwendige Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen sowie jährliche Kontrolluntersuchungen
- Preis: ab nur 58,00 Euro / Monat (Eintrittsalter nur bis 74 Jahren).
Alle Details und Online Antrag finden Sie hier ...

Sicherung des Lebensunterhalts bei Nicht-EU Ausländern nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes:
1.2. Wie können Sie sich als ausländischer Rentner in Deutschland krankenversichern, wenn Sie nicht aus den Ländern der Europäischen Union kommen und einen Aufenthaltstitel mit einer Verpflichtung zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigen?
Natürlich sind Sie auch dann in Deutschland verpflichtet, über eine Krankenversicherung zu verfügen, wenn Sie nicht aus den Ländern der Europäischen Union kommen. Allerdings ist das in Ihrem Fall etwas anders. Möchten Sie nach Deutschland einreisen, um hier Ihren Lebensabend zu verbringen, werden Sie wahrscheinlich eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Verpflichtung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG) benötigen. In diesem Fall muss eine in Deutschland ansässige Person garantieren, dass Ihr Lebensunterhalt einschließlich der medizinischen Absicherung in Deutschland garantiert ist. Mit der Verpflichtung zur Sicherung des Lebensunterhalts erfüllen Sie nicht mehr die Voraussetzungen für eine gesetzliche Krankenkasse. Auch eine freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht möglich. Ihnen bleibt nur die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung.
Unsere Empfehlung:
Günstige private Krankenversicherung für ausländische Rentner in Deutschland ab nur 58,00 Euro / Monat (Eintrittsalter nur bis 74 Jahren) ...
Fall 2:
Krankenversicherung für EU - Rentner in Deutschland
2.1. Wie können Sie sich als ausländischer Rentner aus einem EU-Land in Deutschland in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern?
Als ausländischer Rentner aus EU-Ländern (z.B. polnische oder rumänische Rentner), der nach Deutschland einwandern und sesshaft werden möchte, können Sie sich in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Sind EU-Bürger in Ihrem Herkunftsland in einer Krankenversicherung versichert, können Sie dort das Formular S1 (oder E 121) beantragen, das Sie bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl einreichen. Damit erhalten alle in Deutschland lebenden Ausländer die üblichen Versicherungsleistungen. Sie melden sich bei der gesetzlichen Krankenkasse in Ihrem Heimatland ab, kündigen diese aber nicht. Die Bescheinigung S1 oder E121 legen Sie der deutschen gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl vor. Die Zweitausfertigung, die Sie bestätigt zurückerhalten, schicken Sie an die Krankenkasse in Ihrem Heimatland. Die Krankenkasse Ihres Herkunftslandes übergibt die Beiträge an die gewählte gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Sie werden hier bei der gesetzlichen Krankenkasse so behandelt wie jeder andere deutsche Bürger.
2.2. Können Sie sich als ausländischer Rentner in Deutschland auch mit der Europäischen Versichertenkarte (EHIC) versichern?
Notfalls können Sie sich in Deutschland auch mit der Europäischen Versichertenkarte EHIC versichern, wenn Sie als ausländischer Rentner nach Deutschland auswandern. Bedenken Sie aber, dass Sie mit der Karte nur für Notfallbehandlungen in Europa abgesichert sind. Die Europäische Krankenversichertenkarte ist nur dazu da, um im Falle eines Unfalls oder einer akuten Erkrankung medizinische Leistungen zu erhalten. Für alle anderen Behandlungen müssen Sie in Ihr Land reisen oder eine Zusatzversicherung z.B. als Langzeit Auslandskrankenversicherung (ab nur 58,00 Euro / Monat - Eintrittsalter nur bis 74 Jahren, alle Details hier ...) abschließen. Gerade im Alter ist das meist mühsam, wenn Sie für jeden Arztbesuch den weiten Weg in Ihr Herkunftsland auf sich nehmen müssen.
2.3. Können Sie sich als ausländischer Pensionär aus der EU in Deutschland auch privat versichern?
Natürlich steht Ihnen in Deutschland auch die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung (PKV-Vollversicherung oder unter Umständen auch eine günstige private Reiseversicherung) offen. Allerdings sollten Sie dabei bedenken, dass Ihre Beiträge nach dem Eintrittsalter und den Vorerkrankungen berechnet werden. Haben Sie viele Vorerkrankungen, müssen Sie mit hohen Zuschlägen rechnen und deshalb die Krankenversicherungsbeiträgen genau vergleichen. Eventuell werden Sie sogar mit einem Leistungsausschluss für die betreffende Krankheit belegt oder ganz abgelehnt.
Sind Sie in Ihrem Land nicht krankenversichert gewesen, haben Sie keine andere Wahl, als sich in Deutschland in einer privaten Krankenversicherung zu versichern.
(Ab nur 58,00 Euro / Monat - Eintrittsalter nur bis 74 Jahren, alle Details hier ...)
Unsere Empfehlung für ausländische Rentner aus Nicht-EU-Staaten:
Günstige Langfristige private Krankenversicherung für ausländische Rentner in Deutschland ab nur 58,00 Euro / Monat (Eintrittsalter nur bis 74 Jahren) ...
