Günstige Krankenversicherung für ausländische Studenten und Sprachschüler
in Deutschland oder Österreich
ab nur 24,50 € / Monat (max. 5 Jahre) !
Versicherungsnachweis beim Visumantrag oder -verlängerung in der Botschaft.
Versicherer:
HanseMerkur Versicherungsgruppe in Hamburg - Advigon Versicherung AG
Visum Antrag und Verlängerung:
Ja, Sie können die Versicherung beim Visumantrag oder -verlängerung benutzen (Botschaft und Ausländerbehörde).
Die verlangte Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro ist gewährleistet und wird auf dem Versicherungsschein angegeben.
Versicherungsunterlagen:
Wenige Minuten nach der Online Anmeldung erhalten Sie per E-Mail gleich Ihre Versicherungsunterlagen als PDF-Dateien.
Sie brauchen diese Dokumente bei Ihrem nächsten Arztbesuch, zur Vorlage bei Botschaften, Konsulaten, Ausländerbehörden oder Grenzstationen.
Einfach die E-Mail ausdrucken und beim Arzttermin, Visumsantrag oder -verlängerung benutzen.
Preise und Online Antrag ...

Die günstige Krankenversicherung speziell für ausländische Sprachschüler,
Doktoranden und Studenten in Deutschland
Das häufigste Problem für Sie:
Ausländische Sprachschüler, die in Deutschland studienvorbereitende Sprachkurse besuchen,
sowie auch ausländische Doktoranden, PhD Studenten und Stipendiaten an deutschen Universitäten und Hochschulen können leider noch nicht die deutsche gesetzliche Krankenversicherung (wie Techniker Krankenkasse TK, AOK, DAK, BKK oder BEK) nehmen und die günstige Studentenversicherung
dort benutzen.
Dasselbe Problem gilt auch für ausländische Studierende und Besucher im Studienkolleg in Deutschland,
die schon älter als 30 Jahre alt sind. Auch für sie kommt die günstige gesetzliche Krankenversicherung für Studenten
nicht mehr infrage.
Eine Krankenversicherung in Deutschland ist trotzdem für Sie sehr wichtig. Beim
Visumantrag in der Botschaft oder Ausländerbehörde brauchen Sie unbedingt einen Krankenschutz nachzuweisen,
ohne Krankenversicherung gibt es kein Visum. Sie brauchen eine Versicherung natürlich auch,
um sich gegen die extrem hohen Medizinkosten in Deutschland abzusichern. Diese Kosten können bei einem
Besuch im Krankenhaus schnell mehrere 1000 Euro betragen.
In dieser Situation haben Sie leider nicht soviel Alternativen: Sie müssen unbedingt
eine private Studentenkrankenversicherung für ausländische Studenten abschließen.
>>> Günstige private Krankenversicherung für ausländische Sprachschüler und Studenten in Deutschland ab nur 24,50 Euro / Monat (max. 5 Jahre):
Alle Details hier ...
Die günstige Lösung für Sie:
Für alle Ausländer, die die gesetzliche studentische Krankenversicherung noch nicht nutzen können,
gibt es spezielle und sehr günstige private Krankenversicherungen z.B. schon
ab nur 24,50 Euro / Monat.
Die private Krankenversicherung übernimmt ähnlich wie auch die gesetzliche Versicherung im Krankheitsfall, die ambulante, zahnmedizinische und auch die stationäre Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus.
Über diese private Studentenversicherung sind ausländische Studenten und Sprachschüler in Deutschland
sehr gut krankenversichert und können zudem den Versicherungsschein beim Visumantrag in der
Botschaft oder Visumverlängerung in der Ausländerbehörde ruhig als Nachweis nutzen, denn der Krankenschutz
erfüllt die behördlichen Visumanforderungen.
Sie können unter 3 verschiedenen Tarifen wählen:
- Der Basisschutz im Standard-Tarif kostet ab nur 24,50 Euro / Monat.
- Im Comfort-Tarif (ab 32,00 EUR / Monat) können Sie unter bestimmten Bedingungen teilweise
Ihre Beiträge zurückerhalten, wenn Sie in den letzten 12 Monaten keine medizinischen Leistungen in Anspruch genommen haben.
- Premium-Tarif: für alle Personen, die eine Brille tragen oder öfter Probleme mit ihren Zähnen haben, empfehlen wir den Premium-Tarif, der auch den meisten Luxus und Extras bietet. (ab 48,00 Euro / Monat).

Visumantrag und Visumverlängerung in der Botschaft oder Ausländerbehörde
Nach unserer Erfahrung wird die Incoming Versicherung für ausländische Studenten von der HanseMerkur Versicherungsgruppe sowohl von der deutschen Botschaft im Ausland als auch von der Ausländerbehörde in Deutschland anerkannt. Wenige Minuten nach dem Online Antrag erhalten Sie schnell eine E-Mail mit Ihren Versicherungsunterlagen. Drucken Sie bitte diese Unterlagen aus und benutzen Sie den Versicherungsschein als Nachweis z.B. beim Visumantrag oder Visumverlängerung.
Für wen kommt diese Krankenversicherung infrage?
Die günstige Studentenkrankenversicherung für Ausländer ist für folgende Personen bestimmt:
Alle ausländischen Schüler oder Studenten, die sich in Deutschland oder Österreich in einer Aus- oder Weiterbildung befinden, wie z.B.
- ausländische Sprachschüler in einem Deutschkurs (private Sprachschule oder Volkshochschule)
- künftige Studenten in einem DSH oder TestDaF Vorbereitungskurs
- Schüler auf Sprachreisen
- ausländische PhD Studenten
- Teilnehmer an internationalen Projekten von Universitäten und Hochschulen
- Stipendiaten
- Doktoranden
- Studenten, die an einem Austauschprogramm wie Erasmus, DAAD oder Sokrates sowie
an Working-Holiday, Work & Travel, Work & Study und an sonstigen Weiterbildungsmaßnahmen und Bildungsreisen teilnehmen.
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ab nur 24,50 Euro / Monat (max. 5 Jahre): Alle Details hier …

Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung
Zusätzlich zur privaten Reisekrankenversicherung für ausländische Studenten ist der Abschluss einer
Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung äußerst empfehlenswert. Denn nur so können sich
ausländische Studenten und Schüler vor den hohen Kosten im Schadensfall absichern.
Besonders in Deutschland
können die Kosten für selbst verursachte Personen- oder Sachschäden schnell in Millionenhöhe ansteigen.
Für einen kleinen Betrag von nur 2 Euro/Monat zusätzlich können sich die auslaendischen Schüler und Studenten
bereits sehr gut gegen die hohen Kosten im Schadensfall absichern. Wenn Sie das wünschen, bitte im
Online Antrag
unter "Angaben zur Haftpflichtversicherung bzw. zur Unfall- und Haftpflichtversicherung" die Antwort "Ja" auswählen.
Mit diesem Rundum-Paket sind Sie dann wirklich gut gegen die meisten Risiken abgesichert.
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Häufig gestellte Fragen von ausländischen Studierenden
1. Kann ich diese Studentenversicherung für die Erteilung meines Visums benutzen?
Ja, die Versicherung von der HanseMerkur Versicherungsgruppe erfüllt die Visumanforderungen und kann daher ruhig von Ihnen als Versicherungsnachweis
benutzt werden.
Nach unserer Erfahrung wird diese Krankenversicherung für ausländische Studenten sowohl
von der deutschen Botschaft im Ausland als auch von der Ausländerbehörde in Deutschland anerkannt.
Wenige Minuten nach dem
Online Antrag
erhalten Sie schnell eine E-Mail mit Ihren Versicherungsunterlagen.
Drucken Sie bitte diese Unterlagen aus und benutzen Sie den Versicherungsschein als Nachweis z.B.
beim Visumantrag oder Visumverlängerung.

2. Ich bin bereits in Deutschland und muss für meinen weiteren Aufenthalt in Deutschland mein Visum verlängern. Wird diese Incoming Krankenversicherung bei der Ausländerbehörde anerkannt?
Ja, nehmen Sie bitte einfach den zugesandten Versicherungsschein als Nachweis beim nächsten Besuch der Ausländerbehörde mit. Die Incoming Krankenversicherung von der Hanse-Merkur Versicherungsgruppe wird nach unserer Erfahrung bei der Ausländerbehörde in ganz Deutschland zur Verlängerung des Visums anerkannt. Sie können deshalb jederzeit einen Visum-Verlängerungsantrag dort stellen.
3. Wie und wann erhalte ich meine Versicherungsunterlagen?
Sie erhalten bereits kurze Zeit nach der Online Antragsstellung und erfolgreicher Plausibilitätsprüfung Ihre Versicherungsunterlagen per E-Mail:
- Versicherungsschein
- Behandlungsschein
- Fragebogen zur Versicherungsfähigkeit
- Versicherungsbedingungen
4. Was ist, wenn ich später kein Visum erhalte und nicht einreisen kann?
Wird das Visum nicht erteilt und können Sie deshalb nicht nach Deutschland einreisen, ist die
schriftliche Stornierung des Antrages vor Versicherungsbeginn jederzeit möglich. Bitte stornieren Sie
Ihre Auslandskrankenversicherung schriftlich per E-Mail, Post oder Fax und reichen Sie eine Kopie
des Ablehnungsbescheides mit ein. Bitte geben Sie alle notwendigen Daten an: Versicherungsnummer,
Name und Kündigungsgrund, nur so kann Ihr Anliegen so zügig wie möglich bearbeiten werden.
Eine Erstattung von bereits gezahlten Versicherungsprämien ist unter Abzug von € 5 Bearbeitungsgebühr möglich.
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