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    Arbeitgeberwechsel in Deutschland: welche Daten und Nummern braucht der neue Arbeitgeber? (2026)

    Neuer Job – aber welche Unterlagen braucht die Personalabteilung? Beim Arbeitgeberwechsel in Deutschland (employer change health insurance Germany) benötigt der neue Arbeitgeber Ihre Krankenkassen-Mitgliedsbescheinigung, die Sozialversicherungsnummer und die Steueridentifikationsnummer. Das klingt nach viel Papierkram – ist es aber nicht, wenn Sie die richtige Reihenfolge kennen.

    Wer gesetzlich versichert ist, zahlt bei der DAK Gesundheit für Arbeitnehmer ab nur ca. 17,8 % vom Brutto (unbegrenzt) – hälftig mit dem Arbeitgeber geteilt. Für kurze Lücken zwischen zwei Jobs eignet sich eine Care Economy Incoming-Versicherung ab nur ab nur 30,00 € / 30 Tage als Überbrückung (weniger als Sie vielleicht befürchten).

    Weiter unten: welche Fehler beim Wechsel am häufigsten passieren – und wie Andrei aus Rumänien sie alle vermieden hat.

    Stand: 4. Januar 2026

    Arbeitgeberwechsel Krankenversicherung Deutschland – welche Daten braucht der neue Arbeitgeber

    Renommierter Versicherer

    HanseMerkur & DAK-Gesundheit

    Behörden-Nachweis

    Anerkannt bei Ausländerbehörde & Arbeitgeber

    Sofortbestätigung

    PDF-Zertifikat direkt nach Abschluss

    4,9/5

    Seit 2009 · Über 10.000 Versicherungsabschlüsse

    📌 Kurz erklärt

    Beim Arbeitgeberwechsel in Deutschland benötigt die neue Personalabteilung drei Dinge: die Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenkasse, die Sozialversicherungsnummer und die Steueridentifikationsnummer. Die GKV-Mitgliedschaft bleibt durchgehend bestehen – Sie müssen sich also nicht neu versichern, sondern nur die Bescheinigung aktualisieren.

    Beispiel: Andrei aus Rumänien wechselt den Arbeitgeber in Stuttgart

    Andrei (32) arbeitet seit zwei Jahren als Ingenieur in Stuttgart. Als er ein besseres Angebot von einem anderen Unternehmen bekommt, muss er schnell handeln: Die neue Personalabteilung braucht seine Mitgliedsbescheinigung, die SV-Nummer und die Steuer-ID – idealerweise vor dem ersten Arbeitstag.

    „Ich dachte, ich müsste alles von vorne machen", erzählt Andrei. „Aber die Mitgliedsbescheinigung habe ich online in zehn Minuten beantragt – sie war noch am selben Tag da." Er entscheidet sich, gleichzeitig die Krankenkasse zu wechseln – vom bisherigen Anbieter zur DAK Gesundheit ab nur ca. 17,8 % vom Brutto. Weil er den Arbeitgeber wechselt, entfällt die 12-Monats-Bindungsfrist.

    Ergebnis: Am ersten Tag beim neuen Arbeitgeber liegen alle Unterlagen vor. Die Lohnabrechnung läuft fehlerfrei, und Andrei hat durchgehend Versicherungsschutz – ohne einen einzigen Tag Lücke.

    Warum Sie jetzt handeln sollten

    Viele Arbeitsverträge beginnen im Januar – Bescheinigungen jetzt rechtzeitig anfordern.

    Ohne Mitgliedsbescheinigung kann der neue Arbeitgeber Sie nicht bei der Krankenkasse anmelden. Das verzögert die Lohnabrechnung – und kann dazu führen, dass Sie im Krankheitsfall selbst zahlen müssen.

    Ohne Krankenversicherung zwischen zwei Jobs – was droht?

    Arztbesuch

    200–500 €

    vs.

    DAK Gesundheit: ab nur ca. 17,8 % vom Brutto

    Krankenhaus (pro Tag)

    830 €

    vs.

    DAK Gesundheit: ab nur ca. 17,8 % vom Brutto

    Notfall-OP

    5.000–15.000 €

    vs.

    Care Economy: ab nur ab nur 30,00 € / 30 Tage

    Seit 2009 · Über 10.000 Versicherungsabschlüsse

    Empfohlene Tarife beim Arbeitgeberwechsel

    Welche Absicherung passt zu Ihrer Situation – dauerhafter GKV-Schutz oder flexible Überbrückung für die Lücke dazwischen?

    ⭐ GKV Arbeitnehmer

    DAK Gesundheit (Angestellte)

    ab nur 17,8 % vom Brutto (unbegrenzt)

    • GKV – unbegrenzter Leistungskatalog
    • Familienversicherung kostenlos inklusive
    • Krankengeld ab Tag 43
    • Keine Vorerkrankungs-Ausschlüsse
    • El. Gesundheitskarte + Mitgliedsbescheinigung sofort

    🏛️ DAK-Gesundheit (GKV)

    📄 Elektronische Gesundheitskarte + Mitgliedsbescheinigung

    🔒 Arbeitgeberanteil 50 %

    🏷️ 17,8 % vom Brutto (unbegrenzt)

    🔄 Kurzzeit-Überbrückung

    Care Economy (Übergang)

    ab nur 30,00 € / 30 Tage (max. 2 Jahre)

    • Private Incoming-Versicherung
    • Einheitstarif (Incoming-Versicherung)
    • Ideal als Übergangsschutz vor GKV-Beginn
    • Online-Abschluss in 10 Minuten
    • Sofort-Nachweis per E-Mail (PDF)

    🏛️ HanseMerkur Versicherungsgruppe Hamburg

    📄 Sofort-Nachweis für Visum & Behörden (PDF)

    🔒 Ambulant + stationär + Rücktransport

    🏷️ Ab 30 €/30 Tage (max. 2 Jahre)

    Tarifvergleich: DAK Gesundheit vs. Care Economy

    Beide Optionen im direkten Vergleich – so finden Sie den passenden Versicherungsschutz für Ihren Arbeitgeberwechsel.

    Merkmal DAK Gesundheit Care Economy
    Versicherungsart Gesetzliche Krankenversicherung Private Incoming-Versicherung
    Zielgruppe Arbeitnehmer unter JAEG Übergang vor GKV-Beginn / Besucher
    Beitrag 17,8 % vom Brutto (hälftig AG/AN) ab 30,00 Euro / 30 Tage
    Laufzeit Unbefristet Bis 2 Jahre
    Deckungssumme Unbegrenzt (GKV-Leistungskatalog) Unbegrenzt (stationär)
    Familienversicherung Ja – kostenlos Nein – Einzelpolicen
    Krankengeld Ab Tag 43 Nein
    Vorerkrankungen Ja – keine Ausschlüsse Nein – Ausschlüsse möglich
    Nachweis Ausländerbehörde Ja – anerkannt Ja – als Übergangsnachweis
    Abschluss Über Arbeitgeber Online in 10 Minuten

    Was bringt Ihnen die richtige Vorbereitung?

    Kennen Sie das Gefühl, am ersten Tag im neuen Job noch auf eine Bescheinigung zu warten? Mit diesen Vorteilen vermeiden Sie genau das – und sparen sich gleichzeitig den Stress mit der Lohnbuchhaltung.

    GKV bleibt bestehen

    Beim Arbeitgeberwechsel bleibt Ihre GKV-Mitgliedschaft durchgehend aktiv.

    Mitgliedsbescheinigung

    Aktuelle Bescheinigung für die neue Personalabteilung sofort abrufbar.

    Nahtloser Übergang

    Kein Tag ohne Versicherungsschutz – die Meldung erfolgt über den neuen Arbeitgeber.

    Familienversicherung bleibt

    Ehepartner und Kinder bleiben kostenlos mitversichert.

    Behördennachweis gültig

    Die Mitgliedsbescheinigung wird von Ausländerbehörden ohne Weiteres akzeptiert.

    Kassenwechsel möglich

    Beim Jobwechsel können Sie auch die Krankenkasse wechseln – ohne Sperrfrist.

    In 5 Schritten zum reibungslosen Arbeitgeberwechsel

    Die richtige Reihenfolge entscheidet – so stellen Sie sicher, dass alle Daten rechtzeitig beim neuen Arbeitgeber ankommen. Aber was passiert, wenn Sie einen Schritt vergessen? Genau das klären wir direkt danach.

    1

    Mitgliedsbescheinigung bei der Krankenkasse anfordern

    Beantragen Sie eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse. Sie können diese online, telefonisch oder per App anfordern – die meisten Kassen stellen sie innerhalb weniger Stunden aus.

    2

    Sozialversicherungsnummer bereithalten

    Ihre SV-Nummer finden Sie auf dem Sozialversicherungsausweis oder früheren Gehaltsabrechnungen. Ohne sie kann der Arbeitgeber Sie nicht bei der Krankenkasse anmelden.

    3

    Steuer-ID dem neuen Arbeitgeber mitteilen

    Die 11-stellige Steueridentifikationsnummer benötigt die Lohnbuchhaltung für die erste Gehaltsabrechnung. Verwechseln Sie sie nicht mit der Steuernummer.

    4

    Bei Kassenwechsel: Kündigung und Neuanmeldung

    Wenn Sie die Krankenkasse wechseln möchten, kündigen Sie bei der alten Kasse und melden sich bei der neuen an. Beim Arbeitgeberwechsel entfällt die 12-Monats-Bindungsfrist.

    5

    Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis prüfen

    Stellen Sie sicher, dass Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis noch gültig sind und zum neuen Arbeitsverhältnis passen. Bei Änderungen informieren Sie die Ausländerbehörde.

    Welche Fehler kosten beim Arbeitgeberwechsel am meisten?

    Was viele übersehen: Manche dieser Fehler fallen erst Wochen später auf – wenn die Lohnabrechnung nicht stimmt oder die Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel nicht verlängert.

    ❌ Mitgliedsbescheinigung nicht rechtzeitig beantragt

    ✅ Bescheinigung mindestens 1 Woche vor Jobstart anfordern – die meisten Krankenkassen liefern innerhalb von 24 Stunden.

    ❌ Sozialversicherungsnummer verlegt

    ✅ Neuausstellung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen – dauert bis zu 4 Wochen. Alte Gehaltsabrechnungen prüfen.

    ❌ Steuer-ID mit Steuernummer verwechselt

    ✅ Die Steuer-ID hat 11 Ziffern und ist lebenslang gültig. Die Steuernummer vergibt das Finanzamt und kann sich ändern.

    ❌ Kassenwechsel zu spät eingeleitet

    ✅ Beim Arbeitgeberwechsel entfällt zwar die Bindungsfrist, aber die Kündigung muss trotzdem fristgerecht bei der alten Kasse eingehen.

    ❌ Aufenthaltstitel nicht rechtzeitig verlängert

    ✅ Frühzeitig einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren – besonders in Städten wie Berlin oder München sind die Wartezeiten lang.

    ❌ Arbeitgeber nicht über Kassenwechsel informiert

    ✅ Teilen Sie dem neuen Arbeitgeber sofort mit, wenn Sie die Krankenkasse wechseln – sonst erfolgt die Anmeldung bei der falschen Kasse.

    Das sagen unsere Kunden

    4,9/5 · Seit 2009 · Über 10.000 Versicherungsabschlüsse
    5/5
    „Meine größte Sorge war, dass die Botschaft die Versicherung nicht akzeptiert.
    Der Nachweis wurde sofort akzeptiert – ohne Rückfragen.

    Das hat mir viel Stress erspart.“
    Georges aus Kamerun

    Georges

    Kamerun

    5/5
    „Ich brauchte den Versicherungsnachweis dringend für meinen Visumtermin.
    Die Bestätigung kam innerhalb von Minuten per E-Mail.

    Alles hat auf Anhieb bei der Botschaft geklappt.“
    Olga aus Russland

    Olga

    Russland

    5/5
    „Beste Lösung und besten Service für Krankenversicherung für ausländische Besucher und Gäste in Deutschland gefunden.
    Schnell, unkompliziert und günstig.

    Sehr empfehlenswert!“
    Michael aus Deutschland

    Michael

    Deutschland

    5/5
    „Der Online-Abschluss war in wenigen Minuten erledigt.
    Als ich dann tatsächlich zum Arzt musste, lief die Abrechnung reibungslos.

    Ich war wirklich abgesichert – nicht nur auf dem Papier.“
    Yunhee aus Australien

    Yunhee

    Australien

    Häufig gestellte Fragen zum Arbeitgeberwechsel

    4,9/5

    Über 10.000 Versicherungsabschlüsse · Seit 2009

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    🏛️ Behörden-anerkannt📄 Sofort-Nachweis🔒 DAK / HanseMerkur🏷️ Transparente Preise

    Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Rechts- oder Versicherungsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Ausländerbehörde oder einen Rechtsanwalt. Stand der Information: 4. Januar 2026.