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    Elternzeit & Krankenversicherung: Beitragsfrei versichert bleiben (2026)

    Das Baby kommt – und mit der Vorfreude taucht eine Frage auf, die viele erst spät bedenken: Was passiert mit meiner Krankenversicherung in der Elternzeit (health insurance during parental leave Germany)? Die gute Nachricht: Wer in der GKV pflichtversichert ist und ausschließlich Elterngeld bezieht, zahlt während der Elternzeit keine Beiträge. Die Mitgliedschaft bei der DAK Gesundheit ab nur 17,8 % vom Brutto bleibt bestehen – und das neugeborene Kind wird kostenlos familienversichert. Für Übergangsphasen, etwa wenn der Ehepartner noch keine GKV hat, hilft Care Economy ab nur 30 €/30 Tage.

    Weiter unten: was bei einem Nebenjob passiert, welche Fristen gelten – und warum der Aufenthaltstitel ohne aktuellen Nachweis gefährdet sein kann.

    Elternzeit und Krankenversicherung in Deutschland – Beitragsfreiheit und Familienversicherung

    Renommierter Versicherer

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    Elternzeit & Krankenversicherung – kurz erklärt

    Während der Elternzeit bleibt die GKV-Mitgliedschaft bestehen – das Arbeitsverhältnis ruht nur.

    Bei alleinigem Bezug von Elterngeld und ohne weitere Einkünfte sind GKV-Beiträge beitragsfrei.

    PKV-Versicherte (Privatversicherte) müssen ihre Beiträge in der Regel weiter selbst zahlen – ohne Arbeitgeberzuschuss.

    Das neugeborene Kind wird automatisch kostenlos über die GKV familienversichert.

    Ein Nebenjob über 538 Euro/Monat kann die Beitragsfreiheit beenden.

    Der Aufenthaltstitel bleibt in der Regel gültig, solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht.

    Beispiel: Fatima aus Marokko, Elternzeit in Hamburg

    Fatima (31) arbeitet als Ingenieurin in Hamburg und ist bei der DAK Gesundheit pflichtversichert. Als sie erfährt, dass sie schwanger ist, beginnt sie sofort mit der Planung: „In Marokko gibt es kein Elterngeld – ich wusste nicht, dass die Versicherung in Deutschland einfach weiterläuft, ohne dass ich etwas zahlen muss."

    Nach der Geburt ihres Sohnes beantragt Fatima Elterngeld (1.400 Euro pro Monat) und reicht den Bescheid bei der DAK ein. Ab diesem Moment zahlt sie keine GKV-Beiträge mehr. Ihr Sohn wird automatisch ab der Geburt kostenlos familienversichert. „Das war für mich das Beruhigendste", sagt sie. „Ich musste nichts extra beantragen für das Baby."

    Ergebnis: Fatima bleibt 14 Monate beitragsfrei versichert, legt bei der Ausländerbehörde Hamburg eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung vor und verlängert ihren Aufenthaltstitel ohne Probleme. (Anonymisiertes Praxisbeispiel.)

    Warum Sie die Krankenkasse sofort informieren müssen

    Ohne Meldung an die Krankenkasse werden die regulären Beiträge (17,8 Prozent vom Brutto) weiter berechnet – obwohl in der Elternzeit oft Beitragsfreiheit besteht. Wer den Elterngeld-Bescheid nicht rechtzeitig einreicht, zahlt unter Umständen monatelang zu viel.

    Jahresbeginn: Viele Elternzeit-Anträge stehen an – Beitragsfreiheit rechtzeitig bei der Krankenkasse klären.

    Ohne rechtzeitige Meldung: Diese Kosten drohen

    Stellen Sie sich vor: Das Baby ist da, Sie genießen die ersten Wochen – aber der Elterngeld-Bescheid liegt noch auf dem Schreibtisch. Die Krankenkasse berechnet weiterhin volle Beiträge von 350–500 Euro pro Monat. Oder: Ein Nebenjob über der Minijob-Grenze löst unbemerkt Beitragspflicht aus. Und ohne aktuellen Versicherungsnachweis kann die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels abgelehnt werden.

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    Unnötige Monatsbeiträge

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    Mit der DAK Gesundheit bleiben Sie beitragsfrei versichert – für Übergangsphasen hilft Care Economy ab nur 30 €/30 Tage.

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    Versicherungsoptionen in und um die Elternzeit

    Die GKV ist der Standardweg. Für Übergangsphasen (z.B. vor GKV-Aufnahme des Ehepartners) kann eine Incoming-Versicherung sinnvoll sein:

    ⭐ GKV Arbeitnehmer

    DAK Gesundheit

    ab nur 17,8 % vom Brutto (unbegrenzt)

    • Einheitstarif (GKV)
    • In Elternzeit: beitragsfrei (bei Elterngeld)
    • Familienversicherung: Kind + Ehepartner kostenlos
    • Krankengeld ab Tag 43 inklusive
    • Mitgliedsbescheinigung für Behörden
    • Keine Ausschlüsse bei Vorerkrankungen

    🏛️ DAK-Gesundheit (GKV)

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    Care Economy – Übergangstarif

    ab nur 30,00 € / 30 Tage (max. 2 Jahre)

    • Einheitstarif
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    • Ideal als Übergangsversicherung
    • Bis zu 2 Jahre Laufzeit
    • Sofort-Nachweis per E-Mail (PDF)

    🏛️ HanseMerkur Versicherungsgruppe Hamburg

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    🏷️ Ab 30 €/30 Tage (max. 2 Jahre)

    Vergleichstabelle: GKV vs. Übergangsversicherung

    Die GKV bleibt in der Elternzeit der Regelfall. Für Ehepartner ohne eigene Versicherung oder vor der GKV-Aufnahme kann eine Incoming-Versicherung sinnvoll sein:

    Merkmal DAK Gesundheit (GKV) Care Economy
    Versicherungsart Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Private Incoming-Versicherung
    In der Elternzeit Beitragsfrei (bei alleinigem Elterngeld) Als Übergang vor/nach Elternzeit
    Beitrag 0 € (bei Beitragsfreiheit) / 17,8 % (bei Nebenjob) ab 30,00 € / 30 Tage
    Familienversicherung Kind Kostenlos inklusive Nein – Einzelpolicen
    Familienversicherung Ehepartner Möglich (unter Einkommensgrenze) Nein
    Krankengeld Ja – ab Tag 43 Nein
    Vorerkrankungen Keine Ausschlüsse Ausschlüsse möglich
    Deckungssumme Unbegrenzt (GKV-Leistungskatalog) unbegrenzt (stationär)
    Aufenthaltstitel-Nachweis Mitgliedsbescheinigung Versicherungsnachweis per E-Mail
    Versicherer DAK-Gesundheit HanseMerkur Versicherungsgruppe Hamburg

    Beitragsfreiheit, Familienversicherung und Fristen

    Die Elternzeit bringt besondere Regeln für die Krankenversicherung mit sich. Hier die sechs wichtigsten Punkte:

    Beitragsfreiheit bei Elterngeld

    Bei alleinigem Bezug von Elterngeld und ohne weitere Einkünfte entfallen die GKV-Beiträge vollständig.

    Familienversicherung für Neugeborene

    Das neugeborene Kind wird automatisch kostenlos über die GKV familienversichert – ab dem Tag der Geburt.

    GKV-Mitgliedschaft bleibt bestehen

    Das Arbeitsverhältnis ruht, aber die GKV-Mitgliedschaft läuft weiter. Kein Kassenwechsel nötig.

    PKV: Beiträge laufen weiter

    PKV-Versicherte (Privatversicherte) zahlen ihre Beiträge weiter selbst – der Arbeitgeberzuschuss entfällt während der Elternzeit.

    Elternzeit: bis zu 3 Jahre

    Die Elternzeit kann bis zum 3. Geburtstag des Kindes genommen werden – davon bis zu 24 Monate auch zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr.

    Nebenjob kann Beiträge auslösen

    Ein Nebenverdienst über 538 Euro/Monat (Minijob-Grenze) kann die Beitragsfreiheit in der GKV beenden.

    In 5 Schritten die Elternzeit-Versicherung sichern

    Von der Antragstellung bis zur Rückkehr in den Job – diese Schritte gelten typischerweise:

    1

    Elternzeit rechtzeitig beantragen

    Spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragen. Bei Elternzeit ab dem 3. Geburtstag: 13 Wochen Frist.

    2

    Elterngeld beantragen

    Den Elterngeld-Antrag bei der zuständigen Elterngeldstelle einreichen. Die Bearbeitungszeit beträgt oft 4–6 Wochen. Der Bescheid wird für die Krankenkasse benötigt.

    3

    Krankenkasse über Elternzeit informieren

    Teilen Sie Ihrer GKV den Beginn der Elternzeit mit und legen Sie den Elterngeld-Bescheid vor. So wird die Beitragsfreiheit korrekt eingetragen.

    4

    Familienversicherung für Kind und ggf. Ehepartner prüfen

    Das neugeborene Kind wird automatisch familienversichert. Prüfen Sie, ob auch der Ehepartner (z.B. bei Jobsuche) über die Familienversicherung abgedeckt werden kann.

    5

    Nach der Elternzeit: Rückkehr und Versicherung klären

    Bei Rückkehr in den Job läuft die GKV automatisch weiter. Bei Arbeitgeberwechsel oder Kündigung: Folgeversicherung rechtzeitig klären.

    Häufige Fehler in der Elternzeit

    ❌ Krankenkasse nicht über Elternzeit informiert – Beiträge werden weiter berechnet

    ✅ Elterngeld-Bescheid sofort an die Krankenkasse senden. Erst dann wird die Beitragsfreiheit wirksam.

    ❌ PKV-Beiträge in der Elternzeit nicht eingeplant

    ✅ PKV-Beiträge laufen weiter, ohne Arbeitgeberzuschuss. Finanzielle Planung vor Elternzeitbeginn abschließen.

    ❌ Nebenverdienst in der Elternzeit nicht gemeldet

    ✅ Jeder Nebenverdienst muss der Krankenkasse gemeldet werden. Über 538 Euro/Monat kann Beitragspflicht entstehen.

    ❌ Elterngeld zu spät beantragt – Verzögerung bei der Beitragsbefreiung

    ✅ Den Antrag möglichst früh nach der Geburt stellen. Elterngeld wird maximal 3 Monate rückwirkend gezahlt.

    ❌ Aufenthaltstitel-Verlängerung ohne aktuellen KV-Nachweis

    ✅ Aktuelle Mitgliedsbescheinigung der GKV anfordern und bei der Ausländerbehörde vorlegen.

    ❌ Familienversicherung für Ehepartner nicht geprüft

    ✅ Wenn der Ehepartner kein eigenes Einkommen über 505 Euro/Monat hat, kann Familienversicherung möglich sein.

    Das sagen unsere Kunden

    4,9/5 · Seit 2009 · Über 10.000 Versicherungsabschlüsse
    5/5
    „Meine größte Sorge war, dass die Botschaft die Versicherung nicht akzeptiert.
    Der Nachweis wurde sofort akzeptiert – ohne Rückfragen.

    Das hat mir viel Stress erspart.“
    Georges aus Kamerun

    Georges

    Kamerun

    5/5
    „Ich brauchte den Versicherungsnachweis dringend für meinen Visumtermin.
    Die Bestätigung kam innerhalb von Minuten per E-Mail.

    Alles hat auf Anhieb bei der Botschaft geklappt.“
    Olga aus Russland

    Olga

    Russland

    5/5
    „Beste Lösung und besten Service für Krankenversicherung für ausländische Besucher und Gäste in Deutschland gefunden.
    Schnell, unkompliziert und günstig.

    Sehr empfehlenswert!“
    Michael aus Deutschland

    Michael

    Deutschland

    5/5
    „Der Online-Abschluss war in wenigen Minuten erledigt.
    Als ich dann tatsächlich zum Arzt musste, lief die Abrechnung reibungslos.

    Ich war wirklich abgesichert – nicht nur auf dem Papier.“
    Yunhee aus Australien

    Yunhee

    Australien

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    4,9/5

    Über 10.000 Versicherungsabschlüsse · Seit 2009

    Ihre Krankenversicherung in der Elternzeit — beitragsfrei und familienversichert

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    Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Rechts- oder Versicherungsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Ausländerbehörde oder einen Rechtsanwalt. Stand der Information: 4. Januar 2026.