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    Entsendung nach Deutschland: welche Krankenversicherung wird verlangt – und was passiert ohne A1?

    A1-Bescheinigung, EHIC und Zusatzschutz – drei Dokumente, die bei einer Entsendung den Unterschied machen (health insurance posted workers Germany). Ihr Arbeitgeber schickt Sie nach Deutschland – aber wissen Sie, was passiert, wenn die A1-Bescheinigung fehlt? Dann droht die volle deutsche Sozialversicherungspflicht. Das bedeutet: ca. 20 Prozent Ihres Bruttolohns an zusätzlichen Beiträgen. Eine Zusatzversicherung wie Care Expatriate ab nur 58 €/Monat schließt typische Lücken der Heimatversicherung – weltweit, für bis zu 5 Jahre.

    Weiter unten: was genau die A1 abdeckt und was nicht, wie Drittstaaten-Entsendungen funktionieren – und warum die EHIC allein nicht reicht.

    Stand: 4. Januar 2026

    Entsendung nach Deutschland – Krankenversicherung, A1-Bescheinigung und Nachweise für entsandte Arbeitnehmer
    Care Expatriate – ab nur 58,00 € / Monat (max. 5 Jahre) Care Economy – ab nur 30,00 € / 30 Tage (max. 2 Jahre)
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    Entsendung & Krankenversicherung – kurz erklärt

    Bei einer Entsendung (Secondment) schickt ein ausländischer Arbeitgeber seinen Mitarbeiter vorübergehend nach Deutschland. Das Besondere: Mit einer gültigen A1-Bescheinigung bleiben EU/EWR-Entsandte im Sozialversicherungssystem ihres Heimatlandes. Sie müssen also nicht in die deutsche GKV (gesetzliche Krankenversicherung) eintreten.

    Aber – und das überrascht viele – die Heimatversicherung deckt in Deutschland nicht alles ab. Zahnbehandlungen, Rücktransport ins Heimatland, erweiterte stationäre Versorgung: Das sind typische Lücken, die eine Zusatzversicherung schließt. Die EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte) ermöglicht zwar Arztbesuche, aber nur zu den Bedingungen des deutschen Kassensystems.

    Und was ist mit Drittstaaten? Ohne bilaterales Sozialversicherungsabkommen kann eine Doppelversicherung entstehen – oder schlimmer: gar kein Schutz. Genau deshalb lohnt es sich, die Regeln vorher zu kennen.

    Beispiel: Tomasz aus Polen wird nach Stuttgart entsandt

    Tomasz (38) arbeitet als Ingenieur bei einem polnischen Automobilzulieferer. Als sein Arbeitgeber ihn für 18 Monate ins Partnerwerk nach Stuttgart entsendet, ist der erste Gedanke: „Mein polnischer Versicherungsschutz gilt doch auch in Deutschland, oder?" Die Antwort: ja – aber nur teilweise.

    Sein Arbeitgeber beantragt rechtzeitig die A1-Bescheinigung beim polnischen ZUS (Sozialversicherungsanstalt). Damit bleibt Tomasz im polnischen System und muss keine deutschen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Aber als er in Stuttgart zum Zahnarzt muss, stellt sich heraus: Seine polnische Krankenversicherung übernimmt nur einen Bruchteil der Kosten. „Ich hätte nie gedacht, dass Zahnbehandlung so teuer sein kann", sagt Tomasz.

    Er schließt nachträglich eine Care Expatriate (Comfort-Variante) ab – für 89 Euro pro Monat. Damit sind Zahnbehandlung, Rücktransport und erweiterte stationäre Versorgung abgedeckt. Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt in Stuttgart verläuft problemlos: EHIC plus Care Expatriate-Nachweis werden akzeptiert.

    Ergebnis: Lückenloser Schutz, keine doppelten Beiträge, und eine Zahnbehandlung, die ihn ohne Zusatzversicherung über 800 Euro gekostet hätte. (Hinweis: Dieser Fall dient der Veranschaulichung und stellt keine Beratung dar.)

    Warum Sie den Versicherungsschutz vor der Entsendung klären sollten

    Jahresbeginn: Viele Entsendungen starten im neuen Jahr – jetzt A1-Bescheinigung und Zusatzversicherung rechtzeitig klären.

    Was passiert ohne richtige Vorbereitung? Ohne A1-Bescheinigung droht die volle deutsche Sozialversicherungspflicht – ca. 20 Prozent des Bruttogehalts an Beiträgen, zusätzlich zum Heimatland. Und ohne Zusatzversicherung zahlen Sie Zahnbehandlungen, Rücktransport und Spezialisten aus eigener Tasche.

    Was kostet eine Entsendung ohne richtigen Versicherungsschutz?

    Mittwochabend in Stuttgart: Zahnschmerzen, die nicht mehr aufhören. Der Zahnarzt am nächsten Morgen stellt fest: Wurzelbehandlung nötig, zwei Sitzungen. Kosten: über 800 Euro. Ihre polnische Krankenversicherung? Deckt Zahnbehandlung im Ausland nicht ab. Die EHIC? Nur für Notfälle, und auch nur zum deutschen Kassensatz – nicht für Wurzelbehandlungen. Und wenn es schlimmer kommt? Ein Krankenhausaufenthalt kostet in Deutschland 830 Euro pro Tag. Eine Blinddarm-OP: über 12.000 Euro. Ohne Zusatzversicherung zahlen Sie das selbst.

    150 €

    Arztbesuch (ambulant)

    830 €

    pro Krankenhaustag

    15.000 €+

    Operation / Notfall

    Mit Care Expatriate ab nur 58 €/Monat sind diese Kosten weltweit abgedeckt – inklusive Zahnbehandlung und Rücktransport.

    4,9/5· Seit 2009 · Über 10.000 Versicherungsabschlüsse

    Empfohlene Tarife für Entsandte

    Ob als Zusatzschutz zur Heimatversicherung oder als eigenständige Absicherung – diese Tarife decken die typischen Entsendungssituationen ab.

    ⭐ Entsendung / Expat

    Care Expatriate – Entsandte und Expats

    ab nur 58,00 € / Monat (max. 5 Jahre)

    • Ambulant + stationär + Rücktransport abgesichert
    • Aufenthaltstitel-anerkannt
    • Unbegrenzte Deckung (stationär)
    • Selbstbeteiligung: 0 Euro
    • Ideal als Zusatz oder Hauptversicherung
    • 3 Varianten (Basic / Comfort / Premium)

    🏛️ HanseMerkur Versicherungsgruppe Hamburg

    📄 Sofort-Nachweis für Aufenthaltstitel & Behörden

    🔒 Ambulant + stationär + Rücktransport

    🏷️ Ab 58 €/Monat (max. 5 Jahre)

    🔄 Kurzzeit-Überbrückung

    Care Economy – Übergangstarif

    ab nur 30,00 € / 30 Tage (max. 2 Jahre)

    • Private Incoming-Versicherung
    • Ideal für kurzfristige Entsendungen
    • Online-Abschluss in 10 Minuten
    • Sofort-Nachweis per E-Mail (PDF)
    • Einheitstarif

    🏛️ HanseMerkur Versicherungsgruppe Hamburg

    📄 Sofort-Nachweis für Visum & Behörden (PDF)

    🔒 Ambulant + stationär + Rücktransport

    🏷️ Ab 30 €/30 Tage (max. 2 Jahre)

    Tarifvergleich: Care Expatriate vs. Care Economy

    Care Expatriate ist die Lösung für längere Entsendungen mit weltweitem Schutz. Care Economy eignet sich für kurzfristige Einsätze oder als schnelle Überbrückung.

    Merkmal Care Expatriate Care Economy
    Versicherungsart Private Expat-Versicherung Private Incoming-Versicherung
    Zielgruppe Entsandte, Expats, Freelancer Übergang, Besucher, Kurzaufenthalt
    Beitrag ab 58,00 Euro / Monat (18–29 Jahre) ab 30,00 Euro / 30 Tage
    Laufzeit Bis 5 Jahre Bis 2 Jahre
    Deckungssumme Unbegrenzt (stationär) Unbegrenzt (stationär)
    Ambulant + stationär + Rücktransport Ja Nein – nur Deutschland
    Vorerkrankungen Ausschlüsse möglich Ausschlüsse möglich
    Aufenthaltstitel-anerkannt Ja Ja (Schengen + national)
    Varianten 3 (Basic / Comfort / Premium) Einheitstarif
    Abschluss Online in 10 Minuten Online in 10 Minuten

    Versicherungsschutz bei Entsendung nach Deutschland

    Von der A1-Bescheinigung bis zur Zusatzversicherung – diese Leistungen sichern Entsandte in Deutschland ab.

    A1-Bescheinigung = Heimatschutz

    Mit gültiger A1-Bescheinigung bleiben EU/EWR-Entsandte im Sozialversicherungssystem des Heimatlandes versichert – keine doppelte Beitragspflicht.

    Zusatzschutz schließt Lücken

    Die Heimatversicherung deckt oft nicht alle Leistungen in Deutschland ab – eine Zusatzversicherung ergänzt den Schutz für Zahn, Rücktransport und mehr.

    EHIC für Arztbesuche

    Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ermöglicht Arztbesuche zu den Konditionen des deutschen GKV-Systems.

    Familie mitversichern

    Familienangehörige, die mit nach Deutschland kommen, brauchen einen eigenen Versicherungsnachweis – die A1 gilt nur für den Entsandten.

    Behörden-Nachweis

    Für den Aufenthaltstitel und die Anmeldung ist ein gültiger Versicherungsnachweis zwingend erforderlich.

    Bis zu 24 Monate + Verlängerung

    Die Standardentsendung gilt für maximal 24 Monate. Verlängerungen sind unter bestimmten Voraussetzungen (Artikel 16 VO 883/2004) möglich.

    Entsendung nach Deutschland – 5 Schritte zum Versicherungsschutz

    Von der A1-Bescheinigung bis zur Anmeldung – so sichern Sie den lückenlosen Versicherungsschutz bei einer Entsendung.

    1

    A1-Bescheinigung rechtzeitig beantragen

    Bei EU/EWR-Entsendungen muss der Arbeitgeber die A1-Bescheinigung vor Beginn des Einsatzes beim zuständigen Sozialversicherungsträger im Heimatland beantragen. Ohne A1 kann Versicherungspflicht in Deutschland entstehen.

    2

    Entsendungsvertrag prüfen

    Prüfen Sie Dauer, Einsatzort und die versicherungsrechtlichen Regelungen im Entsendungsvertrag. Die maximale Entsendungsdauer beträgt in der Regel 24 Monate.

    3

    EHIC oder S1-Formular beschaffen

    Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ermöglicht Arztbesuche in Deutschland. Bei längeren Entsendungen kann das S1-Formular nötig sein, um sich bei einer deutschen Krankenkasse zu registrieren.

    4

    Zusatzversicherung prüfen und abschließen

    Die Heimatversicherung deckt oft nicht alle Leistungen ab (z. B. Zahnbehandlung, Rücktransport). Eine Zusatzversicherung wie Care Expatriate schließt diese Lücken – ab 58 Euro pro Monat.

    5

    Anmeldung und Aufenthaltstitel beantragen

    Nach Einreise: Wohnsitz anmelden und – falls erforderlich – den Aufenthaltstitel beantragen. Dafür wird ein gültiger Versicherungsnachweis benötigt.

    Häufige Fehler bei der Entsendung

    Diese Fehler können die gesamte Entsendung gefährden – und Tausende Euro kosten.

    ❌ A1-Bescheinigung nicht rechtzeitig beantragt

    ✅ Mindestens 4 Wochen vor Entsendungsbeginn beim Sozialversicherungsträger im Heimatland beantragen.

    ❌ Entsendungsdauer von 24 Monaten überschritten

    ✅ Rechtzeitig eine Verlängerung oder Ausnahmeregelung (Artikel 16 VO 883/2004) beantragen.

    ❌ EHIC nicht mitgeführt

    ✅ Die EHIC immer mitführen – ohne sie werden Arztkosten zunächst privat in Rechnung gestellt.

    ❌ Keine Zusatzversicherung abgeschlossen

    ✅ Heimatversicherungen decken oft keine Zahnbehandlung oder Rücktransport ab. Care Expatriate schließt diese Lücken.

    ❌ Familienangehörige nicht separat versichert

    ✅ Ehepartner und Kinder brauchen einen eigenen Versicherungsnachweis – die A1 gilt nur für den Entsandten.

    ❌ Bilaterales Abkommen bei Drittstaaten nicht geprüft

    ✅ Bei Entsendung aus Nicht-EU-Staaten prüfen, ob ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland besteht.

    Das sagen unsere Kunden

    4,9/5 · Seit 2009 · Über 10.000 Versicherungsabschlüsse
    5/5
    „Meine größte Sorge war, dass die Botschaft die Versicherung nicht akzeptiert.
    Der Nachweis wurde sofort akzeptiert – ohne Rückfragen.

    Das hat mir viel Stress erspart.“
    Georges aus Kamerun

    Georges

    Kamerun

    5/5
    „Ich brauchte den Versicherungsnachweis dringend für meinen Visumtermin.
    Die Bestätigung kam innerhalb von Minuten per E-Mail.

    Alles hat auf Anhieb bei der Botschaft geklappt.“
    Olga aus Russland

    Olga

    Russland

    5/5
    „Beste Lösung und besten Service für Krankenversicherung für ausländische Besucher und Gäste in Deutschland gefunden.
    Schnell, unkompliziert und günstig.

    Sehr empfehlenswert!“
    Michael aus Deutschland

    Michael

    Deutschland

    5/5
    „Der Online-Abschluss war in wenigen Minuten erledigt.
    Als ich dann tatsächlich zum Arzt musste, lief die Abrechnung reibungslos.

    Ich war wirklich abgesichert – nicht nur auf dem Papier.“
    Yunhee aus Australien

    Yunhee

    Australien

    Häufig gestellte Fragen zur Entsendung

    4,9/5

    Über 10.000 Versicherungsabschlüsse · Seit 2009

    Ihre Krankenversicherung für die Entsendung – in wenigen Minuten online erledigt

    🏛️ Behörden-anerkannt📄 Sofort-Nachweis🔒 DAK / HanseMerkur🏷️ Transparente Preise

    Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Rechts- oder Versicherungsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Ausländerbehörde oder einen Rechtsanwalt. Stand der Information: 4. Januar 2026.