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    Familienversicherung über den Ehepartner: wann ist die beitragsfreie Mitversicherung in der GKV möglich?

    0 Euro extra – Ehepartner und Kinder kostenlos mitversichert (family co-insurance spouse Germany). In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert werden – das ist die sogenannte Familienversicherung. Wer als Arbeitnehmer bei der DAK Gesundheit ab nur 17,8 % vom Brutto versichert ist, bekommt die Familienversicherung inklusive – ohne einen einzigen Cent Aufpreis. Klingt zu gut? Ist es aber wirklich so.

    Weiter unten: welche Einkommensgrenzen gelten, welche Unterlagen Sie brauchen – und warum die PKV (private Krankenversicherung) keine Familienversicherung bietet.

    Stand: 4. Januar 2026

    Familienversicherung über Ehepartner – beitragsfreie Mitversicherung in der GKV für Arbeitnehmer-Familien
    DAK Gesundheit – ab nur 17,8 % vom Brutto (unbegrenzt) Care Economy – ab nur 30,00 € / 30 Tage (max. 2 Jahre)
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    Familienversicherung – kurz erklärt

    Die Familienversicherung ist eines der stärksten Argumente für die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Ehepartner und Kinder können beitragsfrei mitversichert werden – ohne eigene Prämie, ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeit. Das gibt es in keinem anderen europäischen Land in dieser Form.

    Voraussetzung: Der mitversicherte Ehepartner darf nicht mehr als 505 Euro monatlich verdienen (556 Euro bei einem Minijob) und muss in Deutschland wohnen. Kinder sind bis 18 Jahre automatisch mitversichert, bei Studium sogar bis 25.

    Was viele Zugewanderte überrascht: In der PKV (privaten Krankenversicherung) gibt es keine Familienversicherung. Dort braucht jedes Familienmitglied eine eigene Police – das kann schnell mehrere hundert Euro pro Monat zusätzlich kosten. Ein Detail, das bei der Wahl zwischen GKV und PKV den entscheidenden Unterschied macht.

    Beispiel: Priya aus Indien beantragt die Familienversicherung in Frankfurt

    Priya (33) arbeitet als IT-Beraterin in Frankfurt und ist bei der DAK Gesundheit versichert. Als ihr Ehemann Raj (35) mit einem Visum zum Familiennachzug nach Deutschland kommt, stellt sie den Antrag auf Familienversicherung. „Ich konnte kaum glauben, dass Raj einfach kostenlos mitversichert wird", sagt Priya. „In Indien hätten wir für zwei Personen das Doppelte bezahlt."

    Raj hat zunächst kein eigenes Einkommen – die Einkommensgrenze von 505 Euro wird problemlos eingehalten. Die DAK bewilligt den Antrag innerhalb von fünf Werktagen. Raj erhält seine eigene elektronische Gesundheitskarte und kann sofort Ärzte aufsuchen. Für die erste Woche vor der Bewilligung hatte Priya vorsorglich eine Care Economy abgeschlossen (Kosten: 10 Euro).

    Ergebnis: Raj ist beitragsfrei familienversichert, hat vollen GKV-Schutz und Priya spart gegenüber einer eigenen PKV-Police über 700 Euro pro Jahr. (Hinweis: Dieser Fall dient der Veranschaulichung und stellt keine Beratung dar.)

    Warum Sie die Familienversicherung jetzt beantragen sollten

    Jahresbeginn: Viele Familiennachzüge starten im neuen Jahr – jetzt Familienversicherung beantragen, bevor Versicherungslücken entstehen.

    Was kostet eine eigene Versicherung? Ohne Familienversicherung müsste Ihr Ehepartner sich selbst versichern – in der GKV ab ca. 210 Euro monatlich (freiwillig versichert) oder privat ab 58 Euro monatlich. Bei zwei Kindern spart die Familienversicherung schnell über 5.000 Euro pro Jahr.

    Was kostet es, wenn der Ehepartner nicht versichert ist?

    Ihr Ehepartner ist gerade erst nach Deutschland gekommen. Kein Versicherungsnachweis. Dann passiert es: Ein Sturz auf der Treppe, das Handgelenk ist gebrochen. Notaufnahme, Röntgen, Gipsverband – die Rechnung kommt zwei Wochen später: über 1.200 Euro. Und wenn eine Operation nötig gewesen wäre? Dann reden wir von 5.000 bis 15.000 Euro. Ohne Versicherung zahlen Sie das aus eigener Tasche. Und das Schlimmste: Ohne gültigen Versicherungsnachweis kann auch der Aufenthaltstitel gefährdet sein.

    150 €

    Arztbesuch (ambulant)

    830 €

    pro Krankenhaustag

    15.000 €+

    Operation / Notfall

    Mit der DAK Gesundheit ab nur ca. 17,8 % vom Brutto ist die ganze Familie kostenlos mitversichert – Ehepartner und Kinder inklusive.

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    Empfohlene Tarife für Arbeitnehmer-Familien

    Die GKV mit Familienversicherung ist der Standardschutz. Für den Übergang – etwa bis der Aufenthaltstitel des Ehepartners bewilligt ist – bietet eine Incoming-Versicherung kurzfristigen Schutz.

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    Tarifvergleich: DAK Gesundheit vs. Care Economy

    Der Vergleich zeigt, welche Option die Familienversicherung bietet – und welche nur als Übergangslösung gedacht ist.

    Merkmal DAK Gesundheit Care Economy
    Versicherungsart Gesetzliche Krankenversicherung Private Incoming-Versicherung
    Zielgruppe Arbeitnehmer + Familie Übergang / Nachzug / Besucher
    Beitrag 17,8 % vom Brutto (hälftig AG/AN) ab 30,00 Euro / 30 Tage
    Familienversicherung Ja – Ehepartner und Kinder kostenlos Nein – Einzelpolicen nötig
    Einkommensgrenze Ehepartner 505 Euro / Monat (556 Euro bei Minijob) Nicht relevant
    Kinder mitversichert Bis 18 Jahre (bis 25 bei Studium) Eigene Police erforderlich
    Laufzeit Unbefristet Bis 2 Jahre
    Vorerkrankungen Keine Ausschlüsse Ausschlüsse möglich
    Krankengeld Ja – ab Tag 43 Nein
    Abschluss Online oder über Arbeitgeber Online in 10 Minuten

    Vorteile der Familienversicherung in der GKV

    Die Familienversicherung ist einer der größten Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland – besonders für zugewanderte Familien.

    Beitragsfrei für die Familie

    Ehepartner und Kinder sind in der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) kostenlos mitversichert – ohne eigenen Beitrag.

    Kinder bis 25 Jahre

    Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr familienversichert, bei Studium oder Ausbildung bis 25.

    Voller GKV-Leistungskatalog

    Familienversicherte erhalten die gleichen Leistungen wie das zahlende Mitglied – ohne Einschränkungen.

    Keine Gesundheitsprüfung

    Anders als in der PKV (private Krankenversicherung) gibt es keine Gesundheitsprüfung und keinen Ausschluss von Vorerkrankungen.

    Eigene elektronische Gesundheitskarte

    Jedes familienversicherte Mitglied erhält eine eigene elektronische Gesundheitskarte für Arztbesuche.

    Behörden-anerkannt

    Die Familienversicherung ist ein vollwertiger Versicherungsnachweis für Aufenthaltstitel und Behörden.

    Familienversicherung beantragen – in 5 Schritten

    Vom Einkommenscheck bis zur eigenen elektronischen Gesundheitskarte für den Ehepartner – so funktioniert der Ablauf.

    1

    Voraussetzungen prüfen

    Der Ehepartner muss einen Wohnsitz in Deutschland haben, darf die Einkommensgrenze (505 Euro monatlich, 556 Euro bei Minijob) nicht überschreiten und darf nicht selbst versicherungspflichtig sein.

    2

    Unterlagen zusammenstellen

    Sie benötigen: Heiratsurkunde, Einkommensnachweis des Ehepartners, Aufenthaltstitel, bei Kindern die Geburtsurkunde. Alle Dokumente am besten als beglaubigte Übersetzung vorbereiten.

    3

    Antrag bei der Krankenkasse stellen

    Füllen Sie den Antrag auf Familienversicherung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse aus. Bei der DAK Gesundheit geht das auch online – die Bearbeitung dauert in der Regel wenige Tage.

    4

    Elektronische Gesundheitskarte erhalten

    Nach Bewilligung erhält das familienversicherte Mitglied eine eigene elektronische Gesundheitskarte. Damit kann es eigenständig Ärzte und Krankenhäuser aufsuchen.

    5

    Einkommensverhältnisse regelmäßig prüfen

    Mindestens einmal jährlich fragt die Krankenkasse die Einkommensverhältnisse ab. Melden Sie Änderungen (neuer Job, Gehaltserhöhung) unverzüglich, um rückwirkende Nachzahlungen zu vermeiden.

    Häufige Fehler bei der Familienversicherung

    Diese Fehler führen zu Versicherungslücken oder rückwirkenden Nachzahlungen – so vermeiden Sie sie.

    ❌ Einkommensgrenze überschritten – nicht gemeldet

    ✅ Einkommensänderungen unverzüglich melden. Bei Überschreitung endet die Familienversicherung – oft rückwirkend.

    ❌ Antrag nicht rechtzeitig gestellt

    ✅ Den Antrag sofort nach Einreise oder Heirat stellen, um Versicherungslücken zu vermeiden.

    ❌ Aufenthaltstitel des Partners abgelaufen

    ✅ Ohne gültigen Aufenthaltstitel kann die Familienversicherung enden. Verlängerung rechtzeitig beantragen.

    ❌ Annahme: PKV bietet Familienversicherung

    ✅ In der PKV (private Krankenversicherung) muss jedes Familienmitglied einen eigenen (kostenpflichtigen) Tarif abschließen.

    ❌ Selbständigkeit des Ehepartners nicht beachtet

    ✅ Wenn der Ehepartner hauptberuflich selbständig ist, scheidet die Familienversicherung aus – auch bei niedrigem Einkommen.

    ❌ Kindergrenze 25 Jahre nicht beachtet

    ✅ Ab dem 25. Geburtstag endet die Familienversicherung für studierende Kinder. Frühzeitig eigene GKV oder studentische Krankenversicherung klären.

    Das sagen unsere Kunden

    4,9/5 · Seit 2009 · Über 10.000 Versicherungsabschlüsse
    5/5
    „Meine größte Sorge war, dass die Botschaft die Versicherung nicht akzeptiert.
    Der Nachweis wurde sofort akzeptiert – ohne Rückfragen.

    Das hat mir viel Stress erspart.“
    Georges aus Kamerun

    Georges

    Kamerun

    5/5
    „Ich brauchte den Versicherungsnachweis dringend für meinen Visumtermin.
    Die Bestätigung kam innerhalb von Minuten per E-Mail.

    Alles hat auf Anhieb bei der Botschaft geklappt.“
    Olga aus Russland

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    5/5
    „Beste Lösung und besten Service für Krankenversicherung für ausländische Besucher und Gäste in Deutschland gefunden.
    Schnell, unkompliziert und günstig.

    Sehr empfehlenswert!“
    Michael aus Deutschland

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    5/5
    „Der Online-Abschluss war in wenigen Minuten erledigt.
    Als ich dann tatsächlich zum Arzt musste, lief die Abrechnung reibungslos.

    Ich war wirklich abgesichert – nicht nur auf dem Papier.“
    Yunhee aus Australien

    Yunhee

    Australien

    Häufig gestellte Fragen zur Familienversicherung

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    Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Rechts- oder Versicherungsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Ausländerbehörde oder einen Rechtsanwalt. Stand der Information: 4. Januar 2026.