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    Krankmeldung, Lohnfortzahlung und Krankengeld: was müssen Arbeitnehmer in Deutschland wissen?

    6 Wochen voller Lohn – danach zahlt die Krankenkasse weiter (sick leave health insurance Germany). Wer in Deutschland als Arbeitnehmer krank wird, hat gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung und anschließend auf Krankengeld (ca. 70 Prozent des Bruttolohns). Die DAK Gesundheit für Arbeitnehmer ab nur ca. 17,8 % vom Brutto zahlt Krankengeld ab dem 43. Tag automatisch. Wer vor dem GKV-Start eine Überbrückung braucht, findet mit Care Economy ab 30 € / 30 Tage eine schnelle Lösung.

    Weiter unten: welche Fristen bei der Krankmeldung gelten, wie die elektronische AU funktioniert – und welche Fehler Arbeitnehmer unbedingt vermeiden sollten.

    Stand: 4. Januar 2026

    Krankmeldung und Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer in Deutschland – Fristen und Ablauf
    DAK Gesundheit – ab nur 17,8 % vom Brutto (unbegrenzt) Care Economy – ab nur 30,00 € / 30 Tage (max. 2 Jahre)
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    Krankmeldung & Lohnfortzahlung – kurz erklärt

    In Deutschland sind Arbeitnehmer bei Krankheit doppelt abgesichert: Zuerst zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen den vollen Lohn weiter (Entgeltfortzahlung). Danach springt die gesetzliche Krankenversicherung ein und zahlt Krankengeld – ca. 70 Prozent des Bruttogehalts, für bis zu 78 Wochen.

    Was viele nicht wissen: Der Anspruch auf Lohnfortzahlung entsteht bereits nach vier Wochen Beschäftigung – also oft noch in der Probezeit. Und die elektronische AU wird seit 2023 automatisch vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt. Sie müssen keinen Papierschein mehr einreichen.

    Aber Vorsicht: Wer die Krankmeldung beim Arbeitgeber vergisst oder die Folgebescheinigung zu spät einreicht, riskiert den Verlust des Krankengeld-Anspruchs. Genau deshalb lohnt es sich, die Fristen und Pflichten zu kennen – bevor der Ernstfall eintritt.

    Beispiel: Olga aus der Ukraine wird krank – Krankmeldung in Düsseldorf

    Olga (34) arbeitet seit fünf Monaten als Buchhalterin bei einem mittelständischen Unternehmen in Düsseldorf. An einem Montagmorgen wacht sie mit starken Rückenschmerzen auf – an Arbeiten ist nicht zu denken. Sie greift zum Telefon und informiert ihre Teamleiterin noch vor 9 Uhr.

    „Ich war unsicher, ob ich schon am ersten Tag anrufen muss", erzählt Olga. „In der Ukraine war das anders geregelt." Am nächsten Tag geht sie zur Hausärztin, die eine Arbeitsunfähigkeit für sieben Tage feststellt. Die elektronische AU wird automatisch an die DAK Gesundheit übermittelt – Olgas Arbeitgeber ruft die Daten digital ab. Kein Papierschein, kein Stress.

    Ihr Lohn wird für die gesamte Krankheitsdauer weitergezahlt (Entgeltfortzahlung). Hätte die Krankheit länger als sechs Wochen gedauert, hätte die DAK automatisch Krankengeld ausgezahlt – ca. 70 Prozent ihres Bruttolohns.

    Ergebnis: Olga hatte durchgehend Versicherungsschutz und musste sich um nichts weiter kümmern. (Hinweis: Dieser Fall dient der Veranschaulichung und stellt keine Beratung dar.)

    Warum Sie Ihre Rechte jetzt kennen sollten

    Im Winter steigen Erkältungen und Grippeerkrankungen – wer jetzt krank wird, sollte die Regeln zur Krankmeldung kennen.

    Kennen Sie die Fristen nicht, drohen ernste Konsequenzen: Eine verspätete Krankmeldung kann zur Abmahnung führen. Eine lückenhafte Folgebescheinigung kostet Sie den Krankengeld-Anspruch. Und ohne gültige Versicherung zahlen Sie jeden Arztbesuch selbst.

    Was kostet Krankheit ohne Versicherung?

    Stellen Sie sich vor: Montagmorgen, starke Bauchschmerzen. Sie fahren in die Notaufnahme. Blutabnahme, Ultraschall, CT – nach vier Stunden die Diagnose: Blinddarmentzündung. Die Operation ist in zwei Stunden. Drei Tage Krankenhaus. Ohne Versicherung liegt die Rechnung auf Ihrem Nachttisch: über 12.000 Euro. Kein Arbeitgeber zahlt das. Keine Behörde springt ein. Sie haften persönlich – und die Klinik kann Ihr Konto pfänden lassen.

    150 €

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    Mit der DAK Gesundheit ab nur ca. 17,8 % vom Brutto sind diese Kosten vollständig abgedeckt – inklusive Krankengeld ab Woche 7.

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    Empfohlene Tarife für Arbeitnehmer

    Die GKV ist der Standardschutz für Arbeitnehmer in Deutschland – mit Lohnfortzahlung und Krankengeld. Für Übergangsphasen vor dem GKV-Start bietet eine private Incoming-Versicherung kurzfristigen Schutz.

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    Tarifvergleich: DAK Gesundheit vs. Care Economy

    Der direkte Vergleich zeigt, welche Option Lohnfortzahlung und Krankengeld absichert – und welche nur für den Übergang gedacht ist.

    Merkmal DAK Gesundheit Care Economy
    Versicherungsart Gesetzliche Krankenversicherung Private Incoming-Versicherung
    Zielgruppe Arbeitnehmer unter JAEG Übergang / Besucher / Chancenkarte
    Beitrag 17,8 % vom Brutto (hälftig AG/AN) ab 30,00 € / 30 Tage
    Laufzeit Unbefristet Bis 2 Jahre
    Entgeltfortzahlung (6 Wochen) Ja – gesetzlicher Anspruch Nein – kein Arbeitgeberzuschuss
    Krankengeld ab Woche 7 Ja – ca. 70 % vom Brutto Nein
    Elektronische AU / Krankmeldung Elektronisch an Arbeitgeber Papiernachweis
    Vorerkrankungen Keine Ausschlüsse Ausschlüsse möglich
    Familienversicherung Kostenlos inklusive Nein – Einzelpolicen
    Abschluss Online oder über Arbeitgeber Online in 10 Minuten

    Leistungen im Krankheitsfall

    Das deutsche Sozialversicherungssystem schützt Arbeitnehmer im Krankheitsfall umfassend – vorausgesetzt, Sie sind gesetzlich versichert und kennen Ihre Rechte.

    Lohnfortzahlung 6 Wochen

    Der Arbeitgeber zahlt bei Krankheit bis zu 6 Wochen den vollen Lohn weiter – gesetzlich garantiert.

    Krankengeld ab Woche 7

    Nach der Lohnfortzahlung zahlt die GKV Krankengeld: ca. 70 Prozent vom Brutto, maximal 90 Prozent vom Netto.

    Elektronische AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) – automatisch gemeldet

    Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wird direkt vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt.

    Auch in der Probezeit

    Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht bereits nach 4 Wochen Beschäftigung – auch in der Probezeit.

    Bis zu 78 Wochen Krankengeld

    Bei derselben Erkrankung zahlt die GKV bis zu 78 Wochen Krankengeld innerhalb von 3 Jahren.

    Arbeitgeber-Nachweis

    Die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse ist der offizielle Nachweis für den Arbeitgeber und die Behörden.

    Krankmeldung in 5 Schritten – so funktioniert der Ablauf

    Von der ersten Meldung beim Arbeitgeber bis zum Krankengeld-Antrag – Schritt für Schritt erklärt.

    1

    Arbeitgeber am ersten Krankheitstag informieren

    Melden Sie sich unverzüglich beim Arbeitgeber krank – idealerweise vor Arbeitsbeginn per Telefon oder E-Mail. Diese Pflicht gilt ab dem ersten Tag.

    2

    Arzt aufsuchen und AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) einholen

    Spätestens ab dem 4. Krankheitstag (manche Arbeitgeber verlangen es ab Tag 1) benötigen Sie eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Seit 2023 wird die elektronische AU direkt an die Krankenkasse übermittelt.

    3

    Folgebescheinigung bei längerer Krankheit

    Dauert die Krankheit länger als die erste AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), brauchen Sie eine Folgebescheinigung. Achten Sie darauf, dass sie lückenlos an die vorherige anschließt.

    4

    Nach 6 Wochen: Krankengeld bei der Krankenkasse

    Ab dem 43. Krankheitstag endet die Lohnfortzahlung. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt dann Krankengeld – ca. 70 Prozent des Bruttolohns. Den Antrag stellt die Kasse oft automatisch.

    5

    Wiedereingliederung und Rückkehr planen

    Bei längerer Krankheit gibt es die stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell). Sprechen Sie mit Arzt und Arbeitgeber über den Plan zur Rückkehr an den Arbeitsplatz.

    Häufige Fehler bei Krankmeldung und Lohnfortzahlung

    Diese Fehler kosten Geld oder gefährden den Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld – so vermeiden Sie sie.

    ❌ Krankmeldung beim Arbeitgeber vergessen

    ✅ Arbeitgeber unverzüglich am ersten Krankheitstag informieren – sonst droht eine Abmahnung.

    ❌ AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) zu spät eingereicht

    ✅ Spätestens am 4. Tag (oder früher laut Vertrag) muss die AU beim Arzt angefordert werden.

    ❌ Folgebescheinigung mit Lücke

    ✅ Die Folge-AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) muss nahtlos an die vorherige anschließen – sonst entfällt der Krankengeld-Anspruch.

    ❌ Krankengeld-Antrag nicht gestellt

    ✅ Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung bei der Krankenkasse melden – die meisten Kassen stellen den Antrag automatisch, aber prüfen Sie es.

    ❌ Annahme: Incoming-Versicherung zahlt Krankengeld

    ✅ Incoming-Versicherungen wie Care Economy decken Krankengeld nicht ab – nur die GKV oder PKV mit Krankentagegeld-Baustein.

    ❌ Während AU ohne Genehmigung verreist

    ✅ Reisen während der Arbeitsunfähigkeit nur mit ärztlicher Genehmigung – sonst riskieren Sie den Verlust des Krankengeldes.

    Das sagen unsere Kunden

    4,9/5 · Seit 2009 · Über 10.000 Versicherungsabschlüsse
    5/5
    „Meine größte Sorge war, dass die Botschaft die Versicherung nicht akzeptiert.
    Der Nachweis wurde sofort akzeptiert – ohne Rückfragen.

    Das hat mir viel Stress erspart.“
    Georges aus Kamerun

    Georges

    Kamerun

    5/5
    „Ich brauchte den Versicherungsnachweis dringend für meinen Visumtermin.
    Die Bestätigung kam innerhalb von Minuten per E-Mail.

    Alles hat auf Anhieb bei der Botschaft geklappt.“
    Olga aus Russland

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    „Beste Lösung und besten Service für Krankenversicherung für ausländische Besucher und Gäste in Deutschland gefunden.
    Schnell, unkompliziert und günstig.

    Sehr empfehlenswert!“
    Michael aus Deutschland

    Michael

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    5/5
    „Der Online-Abschluss war in wenigen Minuten erledigt.
    Als ich dann tatsächlich zum Arzt musste, lief die Abrechnung reibungslos.

    Ich war wirklich abgesichert – nicht nur auf dem Papier.“
    Yunhee aus Australien

    Yunhee

    Australien

    Häufig gestellte Fragen zu Krankmeldung und Lohnfortzahlung

    4,9/5

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    Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Rechts- oder Versicherungsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Ausländerbehörde oder einen Rechtsanwalt. Stand der Information: 4. Januar 2026.