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    Saisonarbeit & Kurzzeitbeschäftigung: Krankenversicherung ab 0,39 €/Tag (2026)

    Sie kommen für einige Wochen nach Deutschland – als Erntehelfer, in der Gastronomie oder im Tourismus. Die Arbeit ist kurzfristig, aber ein Unfall oder eine Erkrankung kann jederzeit passieren. Und ohne Versicherung zahlen Sie in Deutschland jede Rechnung selbst – vom Arztbesuch bis zur Notaufnahme. Die Care 01 Saisonarbeiter ab nur 0,39 €/Tag schützt Sie vom ersten Arbeitstag an – mit Sofort-Nachweis per E-Mail und einem Meldetool, das Ihr Arbeitgeber direkt nutzen kann.

    Weiter unten: Was passiert bei Überschreitung der 70-Tage-Grenze, welche Nachweise der Arbeitgeber braucht – und welche typischen Fehler teure Versicherungslücken verursachen.

    Saisonarbeiter in Deutschland – Krankenversicherung Nachweis und Checkliste

    Renommierter Versicherer

    HanseMerkur & DAK-Gesundheit

    Behörden-Nachweis

    Anerkannt bei Ausländerbehörde & Arbeitgeber

    Sofortbestätigung

    PDF-Zertifikat direkt nach Abschluss

    4,9/5

    Seit 2009 · Über 10.000 Versicherungsabschlüsse

    Saisonarbeit & Kurzzeitbeschäftigung – kurz erklärt

    Kurzfristige Beschäftigung: max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr – kann sozialversicherungsfrei sein.

    Bei Sozialversicherungsfreiheit muss die Krankenversicherung selbst geregelt werden – nicht über den Arbeitgeber.

    Saisonarbeit kann sozialversicherungspflichtig oder -frei sein – abhängig von Dauer, Umfang und Berufsmäßigkeit.

    Der Arbeitgeber muss die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale melden – auch bei Sozialversicherungsfreiheit.

    EU-Bürger mit A1-Bescheinigung bleiben im Heimatland versichert. Drittstaatsangehörige brauchen eine Incoming-Versicherung.

    Nach Ende der Saisonarbeit muss der Folgeversicherungsschutz geklärt werden, um eine Versicherungslücke zu vermeiden.

    Beispiel: Andrzej aus Polen, Erntehelfer in Baden-Württemberg

    Andrzej (34) kommt jedes Jahr für 8 Wochen als Erntehelfer nach Deutschland. „Beim ersten Mal hatte ich gar keine Versicherung", erzählt er. „Als ich mir beim Spargelstechen den Rücken verrenkt habe, musste ich 380 Euro beim Arzt zahlen – aus eigener Tasche."

    Seitdem lässt sein Arbeitgeber ihn über das Meldetool bei Care 01 Saisonarbeiter anmelden – Kosten: rund 22 Euro für 8 Wochen. Andrzej erhält seinen Versicherungsnachweis sofort per E-Mail und kann ihn bei Bedarf der Ausländerbehörde in Freiburg vorlegen. „Das ist weniger als ein Abendessen – und ich schlafe ruhig."

    Da er unter der 70-Tage-Grenze bleibt und die Arbeit nicht berufsmäßig ausübt, ist seine Beschäftigung sozialversicherungsfrei. Die Incoming-Versicherung deckt genau diesen Fall ab. (Anonymisiertes Praxisbeispiel.)

    Warum Sie sich vor Arbeitsbeginn versichern müssen

    Ein einziger Arbeitsunfall ohne Versicherung kann den gesamten Saisonlohn kosten – und mehr. Wer erst nach einem Vorfall eine Versicherung sucht, hat keine rückwirkende Deckung.

    Frühjahr: Erntehelfer und Saisonkräfte starten jetzt – Versicherungsschutz vor Arbeitsbeginn sichern.

    Was kostet ein Unfall ohne Versicherung auf dem Feld?

    Stellen Sie sich vor: Beim Spargelstechen knickt Ihr Handgelenk um. Rettungswagen, Röntgen, Gips – alles zusammen über 2.800 Euro. Oder ein Hitzschlag bei 35 Grad auf dem Feld: Notarzt, Infusion, eine Nacht Überwachung – mindestens 1.500 Euro. Ohne Versicherung zahlen Sie jeden Cent selbst. Und Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen.

    250 €

    Arztbesuch + Medikamente

    830 €

    pro Krankenhaustag

    8.000 €+

    Knochenbruch mit OP

    Mit der Care 01 Saisonarbeiter ab nur 0,39 €/Tag sind diese Kosten abgedeckt – Ihr Arbeitgeber meldet Sie in Minuten an.

    4,9/5· Seit 2009 · Über 10.000 Versicherungsabschlüsse

    Versicherungsoptionen für Saisonarbeiter im Überblick

    Welche Versicherung passt, hängt von Beschäftigungsdauer und Herkunftsland ab. Hier die beiden häufigsten Lösungen:

    ⭐ Saisonarbeiter

    Care 01 Saisonarbeiter

    ab nur 0,39 € / Tag (max. 91 Tage)

    • Einheitstarif
    • Alter: 13–70 Jahre
    • Stationär: unbegrenzt (stationär)
    • Arbeitgeber-Meldetool inklusive
    • Optional: Unfall + Haftpflicht
    • Sofort-Nachweis per E-Mail

    🏛️ HanseMerkur Versicherungsgruppe Hamburg

    📄 Arbeitgeber-Meldetool

    🔒 Überbrückung bis GKV-Start

    🏷️ Ab 0,39 €/Tag (max. 91 Tage)

    🔄 Kurzzeit-Überbrückung

    Care Economy – Saisonarbeit Kurzzeit

    ab nur 30,00 € / 30 Tage (max. 2 Jahre)

    • Einheitstarif
    • Alter: 0–74 Jahre
    • Stationär: unbegrenzt (stationär)
    • Auch für Besucher und Touristen
    • Bis zu 2 Jahre Laufzeit
    • Sofort-Nachweis per E-Mail (PDF)

    🏛️ HanseMerkur Versicherungsgruppe Hamburg

    📄 Sofort-Nachweis für Visum & Behörden (PDF)

    🔒 Ambulant + stationär + Rücktransport

    🏷️ Ab 30 €/30 Tage (max. 2 Jahre)

    Vergleichstabelle: Care 01 vs. Care Economy

    Beide Tarife bieten sofortigen Versicherungsnachweis – aber für unterschiedliche Situationen:

    Merkmal Care 01 Saisonarbeiter Care Economy
    Versicherungsart Private Incoming-Versicherung Private Incoming-Versicherung
    Zielgruppe Saisonarbeiter, Erntehelfer Besucher, Touristen, Übergang
    Mindestbeitrag 5,00 € 10,00 €
    Laufzeit 1–91 Tage/Jahr 1 Tag – 2 Jahre
    Alter 13–70 Jahre 0–74 Jahre
    Stationär unbegrenzt (stationär) unbegrenzt (stationär)
    Varianten Einheitstarif Einheitstarif
    Arbeitgeber-Meldetool ✅ Ja ❌ Nein
    Optional: Unfall+Haftpflicht ✅ Ja ❌ Nein
    Versicherer HanseMerkur Versicherungsgruppe Hamburg HanseMerkur Versicherungsgruppe Hamburg

    Die 70-Tage-Regelung: Was gilt für die Krankenversicherung?

    Die 70-Tage-Regelung ist der Dreh- und Angelpunkt für Saisonarbeiter in Deutschland. Wer die Grenze einhält, ist sozialversicherungsfrei – aber nicht von der Krankenversicherungspflicht befreit:

    Max. 70 Arbeitstage oder 3 Monate

    Pro Kalenderjahr. Beide Grenzen sind Alternativen – nicht kumulativ.

    Nicht berufsmäßig

    Die Tätigkeit darf nicht die Haupterwerbsquelle sein (Ausnahme: Studenten, Rentner).

    Überschreitung = Rückwirkende Pflicht

    Ab Tag 71 oder Monat 4 wird die gesamte Beschäftigung rückwirkend sozialversicherungspflichtig.

    Eigene KV bleibt Pflicht

    Auch bei Sozialversicherungsfreiheit muss eine gültige Krankenversicherung bestehen.

    Meldung Minijob-Zentrale

    Der Arbeitgeber meldet die kurzfristige Beschäftigung – Pflicht, auch ohne Beiträge.

    Zusammenrechnung beachten

    Mehrere kurzfristige Beschäftigungen im Kalenderjahr werden zusammengezählt.

    In 5 Schritten zum Versicherungsnachweis

    Von der Prüfung bis zum fertigen Nachweis – diese Schritte gelten typischerweise für Saisonarbeiter in Deutschland:

    1

    Art der Beschäftigung klären

    Prüfen Sie, ob Ihre Tätigkeit als kurzfristige Beschäftigung (max. 70 Arbeitstage) oder als reguläre Saisonarbeit einzuordnen ist.

    2

    Sozialversicherungspflicht prüfen

    Bei Überschreitung der 70-Tage-Grenze oder berufsmäßiger Ausübung besteht volle Sozialversicherungspflicht – dann GKV-Anmeldung nötig.

    3

    Incoming-Versicherung abschließen

    Bei Sozialversicherungsfreiheit: Care 01 Saisonarbeiter ab 0,39 €/Tag abschließen. Arbeitgeber kann die Anmeldung über das Meldetool vornehmen.

    4

    Versicherungsnachweis dem Arbeitgeber vorlegen

    Arbeitgeber über Versicherungsstatus informieren und Nachweis in Deutsch oder Englisch bereitstellen.

    5

    Folgeversicherung nach Beschäftigungsende klären

    Vor Ende der Saisonarbeit prüfen: Heimreise, GKV-Anmeldung oder Übergangsversicherung (z.B. Care Economy).

    Häufige Fehler bei der Saisonarbeit-Versicherung

    ❌ Keine eigene Krankenversicherung bei sozialversicherungsfreier Kurzzeitbeschäftigung

    ✅ Vor Arbeitsbeginn eine Incoming-Versicherung wie Care 01 Saisonarbeiter abschließen – ab 0,39 €/Tag.

    ❌ 70-Tage-Grenze überschritten – rückwirkende Sozialversicherungspflicht

    ✅ Arbeitstage sorgfältig dokumentieren. Bei Annäherung an die Grenze rechtzeitig reagieren.

    ❌ Arbeitgeber hat die Meldung bei der Minijob-Zentrale versäumt

    ✅ Meldepflicht ist Arbeitgebersache – aber als Arbeitnehmer nachfragen und Bestätigung anfordern.

    ❌ A1-Bescheinigung bei EU-Entsendung nicht mitgeführt

    ✅ A1 vor Reiseantritt im Heimatland beantragen und immer griffbereit haben.

    ❌ Versicherungsnachweis nur in Heimatsprache – Behörde akzeptiert ihn nicht

    ✅ Nachweis in Deutsch oder Englisch anfordern. Care 01 liefert den Nachweis automatisch zweisprachig.

    ❌ Nach Ende der Saisonarbeit kein Folgeschutz – Versicherungslücke

    ✅ Vor Beschäftigungsende klären: Heimreise, GKV-Anmeldung oder Übergangsversicherung (z.B. Care Economy).

    Das sagen unsere Kunden

    4,9/5 · Seit 2009 · Über 10.000 Versicherungsabschlüsse
    5/5
    „Meine größte Sorge war, dass die Botschaft die Versicherung nicht akzeptiert.
    Der Nachweis wurde sofort akzeptiert – ohne Rückfragen.

    Das hat mir viel Stress erspart.“
    Georges aus Kamerun

    Georges

    Kamerun

    5/5
    „Ich brauchte den Versicherungsnachweis dringend für meinen Visumtermin.
    Die Bestätigung kam innerhalb von Minuten per E-Mail.

    Alles hat auf Anhieb bei der Botschaft geklappt.“
    Olga aus Russland

    Olga

    Russland

    5/5
    „Beste Lösung und besten Service für Krankenversicherung für ausländische Besucher und Gäste in Deutschland gefunden.
    Schnell, unkompliziert und günstig.

    Sehr empfehlenswert!“
    Michael aus Deutschland

    Michael

    Deutschland

    5/5
    „Der Online-Abschluss war in wenigen Minuten erledigt.
    Als ich dann tatsächlich zum Arzt musste, lief die Abrechnung reibungslos.

    Ich war wirklich abgesichert – nicht nur auf dem Papier.“
    Yunhee aus Australien

    Yunhee

    Australien

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    4,9/5

    Über 10.000 Versicherungsabschlüsse · Seit 2009

    Versicherungsschutz für die Saisonarbeit – ab 0,39 €/Tag abgesichert

    🏛️ Behörden-anerkannt📄 Sofort-Nachweis🔒 DAK / HanseMerkur🏷️ Transparente Preise

    Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Rechts- oder Versicherungsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Ausländerbehörde oder einen Rechtsanwalt. Stand der Information: 4. Januar 2026.