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    Sperrkonto und Krankenversicherung für den Visumantrag nach Deutschland – Nachweise, Timing & Checkliste

    Zwei Dokumente, eine Deadline, null Spielraum. Für Ihren Visumantrag nach Deutschland brauchen Sie ein Sperrkonto (blocked account) und eine Krankenversicherung (health insurance for German visa). Fehlt eines davon, gibt es kein Visum. Kein Ausweichtermin, keine Ausnahme.

    Was viele erst am Tag vor dem Botschaftstermin merken: Die Überweisung auf das Sperrkonto kann 1–4 Wochen dauern — und ohne freigeschaltetes Konto nützt auch die beste Krankenversicherung nichts. Welcher Timing-Fehler am häufigsten zur Ablehnung führt — und wie Sie ihn in 5 Minuten vermeiden — erfahren Sie weiter unten.

    Das BASTI-Sperrkonto gibt es ab nur 4,90 €/Monat (+ 65 € Einrichtung), die Krankenversicherung für die Einreise ab 0,85 €/Tag. Die Pflichteinlage von 11.904 € ist kein Verlust — Sie bekommen das Geld monatlich als Lebenshaltungskosten ausgezahlt (992 €/Monat).

    Hier finden Sie die vollständige Checkliste, Kosten und können Sperrkonto und KV (Krankenversicherung) direkt online abschließen.

    Studentin bereitet Sperrkonto und Krankenversicherung für den Visumantrag vor

    ⭐⭐⭐⭐⭐ 4,9/5 · Seit 2009 · Über 10.000 Versicherungsabschlüsse

    Renommierter Versicherer

    HanseMerkur Versicherungsgruppe Hamburg

    Ohne Nachweis: kein Visum

    Sperrkonto + KV sind Pflicht bei der Botschaft

    Sofortbestätigung

    KV-Nachweis per E-Mail als PDF in Minuten

    BASTI-Sperrkonto – ab nur 4,90 € / Monat Care Visa Protect – ab nur 0,85 € / Tag (max. 92 Tage) 🔍 Tariffinder📋 Alle Tarife

    Schnell-Check: Haben Sie alle Unterlagen?

    Haken Sie ab, was Sie bereits haben — so sehen Sie sofort, was noch fehlt.

    0 von 6 Unterlagen bereit

    • Sperrkonto-Bestätigung (freigeschaltet, korrekter Betrag)
    • Krankenversicherungsnachweis (Deckung, Zeitraum, Geltungsbereich)
    • Reisepass (gültig für gesamte Aufenthaltsdauer)
    • Zulassungsbescheid oder Einladungsschreiben
    • Ausgefülltes Visumantragsformular
    • Passfotos (biometrisch, aktuell)

    Kurz erklärt: Sperrkonto und Krankenversicherung für den Visumantrag

    Sperrkonto: 11.904 € Pflichteinlage, 992 €/Monat Freigabe nach Einreise
    KV-Nachweis: Deckung ≥ 30.000 €, Schengen-Raum, gesamter Aufenthalt
    Timing: Sperrkonto 2–4 Wochen Vorlauf, KV-Nachweis sofort verfügbar
    Kombi-Paket: BASTI Smart/Premium inkl. KV + Sperrkonto in einem

    Warum Sie Sperrkonto und KV jetzt vorbereiten müssen

    Stand 4. Januar 2026: Im Frühjahr steigen die Bearbeitungszeiten bei Botschaften — wer jetzt handelt, hat die Unterlagen rechtzeitig zum Sommersemester.

    Kennen Sie das Gefühl, wenn der Botschaftstermin in 3 Wochen ist — und die Überweisung aus Ihrem Heimatland noch nicht angekommen ist? Genau das passiert häufiger als man denkt.

    • Internationale Überweisungen auf das Sperrkonto dauern 1–4 Wochen — je nach Land und Bank.
    • Botschaftstermine in Ländern wie Indien, Nigeria oder Vietnam sind oft 6–12 Wochen im Voraus ausgebucht.
    • Ohne freigeschaltetes Sperrkonto wird Ihr Visumantrag nicht bearbeitet — egal ob die KV (Krankenversicherung) vorliegt.
    • Vor dem Wintersemester (Oktober) steigt die Nachfrage deutlich — Bearbeitungszeiten verlängern sich.

    Krank in Deutschland ohne Versicherung — was ein Tag kosten kann

    „Ich bin jung und gesund, brauche ich das wirklich?" — Das klingt erst mal harmlos. Aber ein Sportunfall beim Hochschulsport, ein Fahrradunfall auf dem Weg zur Uni, eine akute Blinddarm-OP (Operation) — und plötzlich stehen 5-stellige Rechnungen im Raum. Ohne Versicherung zahlen Sie jeden Euro selbst.

    Arztbesuch

    200–500 €

    vs. 8,50 € (Care Visa Protect)

    Krankenhaus

    ca. 830 €/Tag

    vs. 8,50 € (Care Visa Protect)

    Notfall-OP

    5.000–15.000 €

    vs. 8,50 € (Care Visa Protect)

    Quelle: InEK-Fallpauschalenkatalog 2024, Kassenärztliche Bundesvereinigung. Eine Blinddarm-OP kostet in Deutschland durchschnittlich 3.200 €.

    Aus der Praxis: Kofi (24) aus Ghana

    Kofi Asante studierte Informatik in Accra und erhielt eine Zulassung für den Master an der TU Dortmund. Sein Botschaftstermin in Accra war am 15. März. Am 20. Februar begann er mit der Sperrkonto-Eröffnung — das Konto war in 2 Tagen angelegt. Die Überweisung der 11.904 € über seine ghanaische Bank? Die dauerte 18 Tage.

    Am 10. März — fünf Tage vor dem Termin — war das Geld immer noch nicht auf dem Sperrkonto eingegangen. Kofi war kurz davor, den Termin abzusagen. Am 12. März, drei Tage vor dem Termin, kam die Bestätigung. Seine Care-Visa-Protect-Versicherung hatte er in 5 Minuten online abgeschlossen — die PDF-Bestätigung lag sofort im Postfach.

    „Hätte ich das Sperrkonto 2 Wochen früher eröffnet, hätte ich mir 18 Tage Stress erspart. Die Versicherung war in 5 Minuten erledigt — das Sperrkonto nicht."

    Kofis Lektion: Die Krankenversicherung ist der einfache Teil. Das Sperrkonto ist der Engpass — und genau deshalb sollten Sie damit anfangen, nicht aufhören.

    Kennen Sie das? Der Termin rückt näher, und ein einziges Dokument fehlt noch? So geht es Tausenden von Antragstellern jedes Jahr. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Reihenfolge lässt sich das vermeiden.

    Kofis Geschichte zeigt: Der Timing-Fehler ist der häufigste. Aber was genau brauchen Sie eigentlich — und worin unterscheiden sich die beiden Nachweise?

    Was ist was? Sperrkonto vs. Krankenversicherung

    Gerade wenn man zum ersten Mal nach Deutschland kommt, verwechseln viele Antragsteller beide Nachweise — oder denken, eines ersetzt das andere. Das stimmt — aber nur teilweise: Das BASTI Smart-Paket bündelt beides, die einzelnen Nachweise bleiben aber getrennte Pflichtdokumente.

    Sperrkonto (Finanzierungsnachweis)

    • Belegt: Sie können Ihren Lebensunterhalt finanzieren
    • Pflichteinlage: 11.904 € (2026)
    • Monatliche Auszahlung: 992 € nach Einreise
    • Eröffnung: Online, 1–3 Werktage + Überweisungszeit

    Krankenversicherung (Gesundheitsschutz)

    • Belegt: Sie sind im Krankheitsfall abgesichert
    • Mindestdeckung: 30.000 € (Schengen-Visum)
    • Geltungsbereich: gesamter Schengen-Raum
    • Abschluss: Online, Nachweis sofort per E-Mail
    An der Botschaft New Delhi fragte eine Antragstellerin kürzlich: „Mein Vater hat mir 12.000 € auf mein normales Konto überwiesen — reicht das als Sperrkonto?" Nein. Das Geld muss auf einem offiziell anerkannten Sperrkonto liegen — ein normales Bankkonto wird nicht akzeptiert.

    Die 5 häufigsten Fehler beim Visumantrag (Sperrkonto + KV)

    Welche Nachweise verlangt die Botschaft wirklich? Die meisten Ablehnungen passieren nicht wegen fehlender Dokumente — sondern wegen falscher Details in vorhandenen Unterlagen.

    • Sperrkonto zu spät eröffnet — Überweisung dauert 1–4 Wochen, aber der Botschaftstermin steht in 2 Wochen.
    • KV-Nachweis ohne Mindestdeckung — Deckungssumme unter 30.000 € wird abgelehnt.
    • Gültigkeitszeitraum passt nicht — Versicherung endet vor dem geplanten Rückreisedatum.
    • Sperrkonto-Betrag falsch — Weniger als 11.904 € überwiesen, Konto wird nicht freigeschaltet.
    • Name stimmt nicht überein — Name auf dem KV-Nachweis weicht vom Reisepass ab (Schreibfehler, fehlender Zweitname).

    Für Sprachkurs oder Studienkolleg: Care College — ab nur 26,00 € / Monat (max. 5 Jahre)

    Die Fehler kennen Sie jetzt. Aber was kostet das Ganze konkret — und wo können Sie sparen?

    Was kostet das Ganze? Sperrkonto + Krankenversicherung

    Was viele nicht wissen: Die 11.904 € auf dem Sperrkonto sind kein Verlust — Sie erhalten das Geld monatlich als Lebenshaltungskosten zurück (992 €/Monat nach Einreise). Die eigentlichen Kosten sind die Kontoführungsgebühr und die Krankenversicherung (weniger als Sie vielleicht befürchten). Zum Vergleich: Ein einziger Arztbesuch in Deutschland kostet 200–500 € — die günstigste Einreise-Krankenversicherung gibt es ab 0,85 €/Tag.

    Posten Kosten
    Sperrkonto Einrichtung (BASTI) 65 € einmalig
    Sperrkonto Kontoführung 4,90 €/Monat
    Pflichteinlage (wird monatlich ausgezahlt) 11.904 € (kein Verlust)
    KV Einreise (Care Visa Protect) ab nur 0,85 € / Tag
    KV Studium (Care College) ab nur 26,00 € / Monat

    Der Punkt ist: Das BASTI Smart-Paket (Sperrkonto + Care Visa Protect + DAK Garantietarif + Unfall/Haftpflicht) vereinfacht den Prozess erheblich — alles in einem Antrag statt bei 3 verschiedenen Anbietern. Und das spart nicht nur Zeit, sondern auch Nerven.

    Was deckt die Krankenversicherung ab?

    Keine Sorge — die Einreise-Krankenversicherung ist umfassender als Sie vielleicht denken:

    Ambulante ärztliche Behandlung
    Stationärer Krankenhausaufenthalt
    Medikamente (rezeptpflichtig)
    Zahnbehandlung (schmerzstillend)
    Rücktransport ins Heimatland
    Sofort-Nachweis per E-Mail (PDF)
    Geltungsbereich: gesamter Schengen-Raum
    Mindestdeckung 50.000 € (EU-VO 810/2009)

    ⭐⭐⭐⭐⭐ 4,9/5 · Seit 2009 · Über 10.000 Versicherungsabschlüsse

    Kosten und Leistungen kennen Sie jetzt. Aber welcher Tarif passt konkret zu Ihrem Aufenthaltszweck?

    Passende Tarife & Sperrkonto für Ihren Visumantrag

    Nur 3 Optionen — je nach Aufenthaltszweck. Kein endloses Vergleichen, keine versteckten Alternativen. Und alle sind bei Botschaften anerkannt.

    ⭐ Schengen bis 92 Tage

    Care Visa Protect – Einreise

    ab nur 0,85 € / Tag (bis 92 Tage)

    • Deckung: 50.000 € (Schengen-konform)
    • Geltungsbereich: gesamter Schengen-Raum
    • Sofort-Nachweis per E-Mail (PDF)
    • Rücktransport inklusive (unbegrenzt)
    • SB (Selbstbeteiligung): 0 €
    🏛️ Nachweis für Visum & Behörden📄 Sofortbestätigung (PDF)🔒 Sichere SSL-Übertragung
    🎓 Bis 40 Jahre

    Care College – Sprachkurs / Kolleg

    ab nur 26,00 € / Monat (bis 5 Jahre möglich)

    • Für Sprachschüler, Studienkolleg, DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang)
    • Visum & Aufenthaltstitel anerkannt
    • Laufzeit: bis 60 Monate
    • 3 Varianten (Basic / Comfort / Premium)
    • Versicherer: HanseMerkur Versicherungsgruppe Hamburg
    🏛️ Visum & Aufenthaltstitel📄 Sofortbestätigung (PDF)
    🏦 Sperrkonto + KV

    BASTI – Sperrkonto

    ab nur 4,90 € / Monat

    • Pflichteinlage: 11.904 € (2026)
    • Smart: inkl. KV + Unfall + Haftpflicht
    • Premium: + DAK Fit&Travel
    • Online-Eröffnung in wenigen Minuten
    • Monatliche Auszahlung 992 € nach Einreise
    🏛️ Nachweis für Visum📄 Sofortbestätigung🔒 SSL-verschlüsselt
    ⭐ Schengen bis 92 Tage

    In wenigen Minuten halten Sie Ihren KV-Nachweis in der Hand — als PDF per E-Mail, fertig für die Botschaft.

    Tarif ausgewählt? Dann fehlen nur noch diese 5 Schritte — und Sie haben alles für den Botschaftstermin.

    5 Schritte zum vollständigen Nachweis

    1

    Sperrkonto eröffnen

    Wählen Sie einen Anbieter (z. B. BASTI-Sperrkonto) und eröffnen Sie das Konto online. Bearbeitungszeit: 1–3 Werktage.

    2

    Pflichteinlage überweisen

    Überweisen Sie 11.904 € auf das Sperrkonto. Internationale Überweisungen können 1–4 Wochen dauern — planen Sie frühzeitig.

    3

    Krankenversicherung abschließen

    Schließen Sie eine Incoming-Krankenversicherung ab (z. B. Care Visa Protect für den Einreisezeitraum oder Care College für Sprachkurs/Studium). Die Bestätigung kommt sofort per E-Mail.

    4

    Nachweise zusammenstellen

    Drucken Sie Sperrkonto-Bestätigung und Versicherungsnachweis aus. Prüfen Sie: Name, Geburtsdatum, Gültigkeitszeitraum und Deckungssumme.

    5

    Botschaftstermin wahrnehmen

    Legen Sie beide Nachweise zusammen mit Reisepass, Zulassungsbescheid und ausgefülltem Visumantragsformular vor.

    → Jetzt online abschließen: Care Visa Protect – ab nur 0,85 € / Tag (max. 92 Tage)

    Fast geschafft. Aber bevor Sie zur Botschaft gehen: Stimmen alle Angaben auf Ihren Dokumenten überein?

    Nachweise für die Botschaft: Was muss auf den Dokumenten stehen?

    Hand aufs Herz: Die meisten Visum-Ablehnungen passieren nicht wegen fehlender Unterlagen — sondern wegen falscher Details in vorhandenen Dokumenten. Ein Buchstabendreher im Namen, ein fehlendes Geburtsdatum. Das hätte nicht sein müssen.

    Sperrkonto-Nachweis muss enthalten:

    • Vollständiger Name (wie im Reisepass)
    • Kontonummer und Bankname
    • Eingezahlter Betrag (mind. 11.904 €)
    • Status: freigeschaltet / activated

    KV-Nachweis muss enthalten:

    • Name und Geburtsdatum der versicherten Person
    • Deckungssumme (≥ 30.000 €)
    • Gültigkeitszeitraum (Ein- und Ausreisedatum)
    • Geltungsbereich (Schengen-Raum)
    • Rücktransportkosten inklusive

    Was andere beim Visumantrag mit Sperrkonto erlebt haben

    4,9/5 · Seit 2009 · Über 10.000 Versicherungsabschlüsse
    5/5
    „Meine größte Sorge war, dass die Botschaft die Versicherung nicht akzeptiert.
    Der Nachweis wurde sofort akzeptiert – ohne Rückfragen.

    Das hat mir viel Stress erspart.“
    Georges aus Kamerun

    Georges

    Kamerun

    5/5
    „Ich brauchte den Versicherungsnachweis dringend für meinen Visumtermin.
    Die Bestätigung kam innerhalb von Minuten per E-Mail.

    Alles hat auf Anhieb bei der Botschaft geklappt.“
    Olga aus Russland

    Olga

    Russland

    5/5
    „Beste Lösung und besten Service für Krankenversicherung für ausländische Besucher und Gäste in Deutschland gefunden.
    Schnell, unkompliziert und günstig.

    Sehr empfehlenswert!“
    Michael aus Deutschland

    Michael

    Deutschland

    5/5
    „Der Online-Abschluss war in wenigen Minuten erledigt.
    Als ich dann tatsächlich zum Arzt musste, lief die Abrechnung reibungslos.

    Ich war wirklich abgesichert – nicht nur auf dem Papier.“
    Yunhee aus Australien

    Yunhee

    Australien

    Häufige Fragen: Sperrkonto und Krankenversicherung für den Visumantrag

    Weiterführende Informationen

    4,9/5

    Über 10.000 Versicherungsabschlüsse · Seit 2009

    Sperrkonto + Krankenversicherung — in wenigen Minuten erledigt

    🏛️ Nachweis für Visum & Behörden📄 Sofort-PDF🔒 HanseMerkur / BASTI🏷️ Transparente Preise

    Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Rechts- oder Versicherungsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Ausländerbehörde oder einen Rechtsanwalt. Stand der Information: 4. Januar 2026.