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    Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland
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    Inhaltsverzeichnis

    Verpflichtungserklärung für Ausländer in Deutschland

    Einladung für Visum & Ausländerbehörde – Schritt für Schritt

    Ablauf, Unterlagen, Kosten und warum die Krankenversicherung trotzdem Pflicht bleibt

    Was ist eine Verpflichtungserklärung?

    Ein Formular mit weitreichenden Folgen. Wer einen ausländischen Gast nach Deutschland einladen möchte, kommt um die Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG (Aufenthaltsgesetz) in vielen Fällen nicht herum. Mit dieser Erklärung (sponsorship letter / formal obligation) übernimmt der Gastgeber gegenüber der Ausländerbehörde die Kosten für den gesamten Aufenthalt – einschließlich Krankenversorgung, Pflege und eventueller Abschiebung.

    Was viele Gastgeber nicht wissen: Die Verpflichtungserklärung ist rechtlich bindend und kann nicht widerrufen werden. Weiter unten zeigen wir, was das konkret bedeutet – und welchen Fehler Sie unbedingt vermeiden müssen.

    Klingt erst mal harmlos – ein Formular ausfüllen, 29 € zahlen, fertig. Aber die finanziellen Risiken sind real: Ohne Krankenversicherung (health insurance for invited guests Germany) haftet der Gastgeber für alle Arztkosten des Gastes. Ein einziger Krankenhausaufenthalt kann über 5.000 € kosten.

    Die gute Nachricht: Eine Reisekrankenversicherung für Ihren Gast gibt es bereits ab ab nur 0,85 € / Tag (bis 92 Tage) – und schützt beide Seiten vor unerwarteten Kosten.

    Verpflichtungserklärung für Ausländer – Formular der Ausländerbehörde für die Einladung nach Deutschland und Schengen-Visum
    Care Visa Protect – ab nur 0,85 € / Tag (bis 92 Tage) Care Economy – ab nur 30,00 € / 30 Tage (bis 2 Jahre) 🔍 Tariffinder📋 Alle Tarife

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    Aber hilft die Verpflichtungserklärung tatsächlich beim Visum – oder ist sie nur ein weiteres Formular?

    Hilft die Verpflichtungserklärung beim Visum-Antrag?

    Ja – und zwar erheblich. Die Verpflichtungserklärung ist ein wichtiger Bestandteil des Visumantrags für Schengen-Visa (Typ C) und in bestimmten Fällen auch für nationale Visa (Typ D). Mit der Erklärung nach § 68 AufenthG (Aufenthaltsgesetz) garantiert der Gastgeber gegenüber der Ausländerbehörde, dass er für sämtliche Kosten aufkommt, die während des Aufenthalts entstehen.

    Kennen Sie das? Sie haben alles vorbereitet – Einladungsschreiben, Hotelreservierung, Flugbuchung – und dann fragt die Botschaft nach der Verpflichtungserklärung. Ohne dieses Dokument wird der Visumantrag in vielen Fällen gar nicht erst bearbeitet.

    Wichtig: Verpflichtungserklärung ersetzt nicht die Krankenversicherung

    Für ein Schengen-Visum ist eine Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 € zwingend vorgeschrieben – unabhängig davon, ob eine Verpflichtungserklärung vorliegt. Das stimmt — aber nur unter bestimmten Bedingungen: Wenn Ihr Gast bereits eine eigene ausreichende Versicherung hat, kann diese anerkannt werden. In 3 von 5 Fällen fehlt dieser Nachweis jedoch.

    Wie das in der Praxis aussieht? Hier ein konkretes Beispiel.

    Aus der Praxis: Yusuf aus der Türkei

    „Mein Onkel in Köln wollte mich einladen. Er sagte: ‚Ich gehe zur Ausländerbehörde und unterschreibe etwas.' Er wusste nicht, dass er damit für alle meine Kosten haftet – auch für eine mögliche OP."

    Yusuf (28) aus Istanbul wollte seinen Onkel in Köln-Ehrenfeld für 3 Wochen besuchen. Sein Onkel ging zur Ausländerbehörde Köln, legte seine Gehaltsabrechnungen vor und unterschrieb die Verpflichtungserklärung. Was er nicht wusste: Ohne Krankenversicherung für Yusuf hätte er im Ernstfall für Arztkosten von mehreren tausend Euro haften müssen. Erst als die Botschaft Ankara den Versicherungsnachweis verlangte, schloss er eine Care Visa Protect ab – 12 Minuten Online-Antrag, 7,50 € für 9 Tage.

    Kennen Sie das? Der Gastgeber denkt, mit der Unterschrift sei alles erledigt – dabei fängt die eigentliche Absicherung erst an. Genau hier wird es spannend.

    Was viele übersehen: Der Ablauf ist streng geregelt – und eine Vertretung ist nicht möglich.

    Ablauf: Verpflichtungserklärung Schritt für Schritt

    Die Verpflichtungserklärung muss persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde am Wohnort des Gastgebers abgegeben werden. In vielen Städten (z. B. Ausländerbehörde München, KVR Köln, Landesamt Berlin) ist vorab eine Terminvereinbarung erforderlich – und die Wartezeiten betragen oft 2–4 Wochen.

    1

    Termin vereinbaren

    Online oder telefonisch bei der zuständigen Ausländerbehörde – planen Sie 2–4 Wochen Vorlauf ein.

    2

    Unterlagen zusammenstellen

    Personalausweis, Gehaltsabrechnungen (3 Monate), Meldebescheinigung, Passdaten des Gastes.

    3

    Persönlich erscheinen

    Der Gastgeber muss persönlich erscheinen – eine Vertretung oder Vollmacht ist nicht möglich.

    4

    Bonität prüfen lassen

    Die Behörde prüft die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand der vorgelegten Dokumente.

    5

    Erklärung erhalten (29 €)

    Bei positiver Prüfung wird die Verpflichtungserklärung ausgestellt. Verwaltungsgebühr: ca. 29 €.

    6

    Original versenden

    Per Einschreiben an den Gast im Ausland – die Botschaft akzeptiert nur Originale, keine Scans.

    Welche Dokumente brauchen Sie genau – und was muss Ihr Gast beisteuern?

    Benötigte Unterlagen – Gastgeber & Gast

    Unterlagen des Gastgebers

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Einkommensnachweis (Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate)
    • Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
    • Ggf. Aufenthaltstitel (bei nicht-deutschen Gastgebern)
    • Ggf. Mietvertrag oder Eigentumsnachweis

    Daten des Gastes

    • Vollständiger Name (wie im Reisepass)
    • Geburtsdatum und Geburtsort
    • Staatsangehörigkeit
    • Reisepassnummer
    • Geplanter Aufenthaltszeitraum (Ein- und Ausreisedatum)
    • Adresse im Heimatland

    Und was passiert, wenn der Gast ohne Krankenversicherung kommt? Die Zahlen sprechen für sich.

    Was kostet es den Gastgeber ohne Krankenversicherung?

    Als Gastgeber haften Sie für alle Kosten – diese Beträge zahlen Selbstzahler in Deutschland:

    Arztbesuch

    200–500 €

    vs. ab 8,50 € gesamt

    Krankenhaus

    830 €/Tag

    vs. ab 8,50 € gesamt

    Notfall-OP

    5.000–15.000 €

    vs. ab 8,50 € gesamt

    Das hätte nicht sein müssen. Eine Reisekrankenversicherung für Ihren Gast gibt es ab ab nur 0,85 € / Tag (bis 92 Tage) – weniger als ein Kaffee pro Tag.

    Kurzes Beispiel: Ein Gastgeber in Frankfurt hatte seine Schwiegermutter aus dem Iran für 6 Wochen eingeladen. Die Verpflichtungserklärung war unterschrieben, aber die Krankenversicherung fehlte. Am dritten Tag in Deutschland stürzte die 67-Jährige und brach sich den Arm. Rechnung: 2.300 € – die der Gastgeber komplett aus eigener Tasche zahlen musste. Keine Versicherung deckt rückwirkend ab.

    Bevor Sie zur Ausländerbehörde gehen: Diese Punkte werden oft übersehen.

    Wichtige Hinweise & häufige Fallstricke

    Die Verpflichtungserklärung ist rechtlich bindend und kann nicht widerrufen werden – überlegen Sie gut, bevor Sie unterschreiben.

    Der Gastgeber haftet auch für eventuelle Abschiebungskosten des Gastes.

    Eine Krankenversicherung ist trotz Verpflichtungserklärung zwingend erforderlich – sie ersetzt diese nicht.

    Für ein Schengen-Visum muss die Krankenversicherung eine Mindestdeckung von 30.000 € aufweisen (gemäß EU-VO 810/2009, EU-Verordnung).

    Der Gastgeber muss persönlich bei der Ausländerbehörde erscheinen – eine Vertretung ist nicht möglich.

    Die Verpflichtungserklärung ist maximal 6 Monate gültig und bezieht sich auf Aufenthalte von bis zu 90 Tagen.

    Warum jetzt handeln?

    Termine bei Ausländerbehörden sind oft 2–4 Wochen im Voraus ausgebucht (Stand: 4. Januar 2026). Wenn Sie die Krankenversicherung für Ihren Gast erst am Tag des Visum-Termins abschließen, riskieren Sie Verzögerungen. Am besten beides parallel erledigen: Termin bei der Behörde buchen und Versicherung online abschließen – dauert keine 10 Minuten.

    Welche Versicherung passt für Ihren Gast – und was kostet das wirklich?

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    „Meine größte Sorge war, dass die Botschaft die Versicherung nicht akzeptiert.
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    Das hat mir viel Stress erspart.“
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    5/5
    „Ich brauchte den Versicherungsnachweis dringend für meinen Visumtermin.
    Die Bestätigung kam innerhalb von Minuten per E-Mail.

    Alles hat auf Anhieb bei der Botschaft geklappt.“
    Olga aus Russland

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    Schnell, unkompliziert und günstig.

    Sehr empfehlenswert!“
    Michael aus Deutschland

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    Ich war wirklich abgesichert – nicht nur auf dem Papier.“
    Yunhee aus Australien

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    Häufige Fragen zur Verpflichtungserklärung

    Weiterführende Informationen

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    Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Rechts- oder Versicherungsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Ausländerbehörde oder einen Rechtsanwalt. Stand der Information: 4. Januar 2026.