Visum für Deutschland beantragen - was müssen ausländische Gäste und Besucher in Deutschland unbedingt beim Visumantrag beachten?



Grundsätzlich brauchen alle ausländischen Gäste und Besucher, die aus einem Land der Europäischen Gemeinschaft kommen, bei der Einreise nach Deutschland kein Visum.

Wer allerdings aus einem nicht EU-Land kommt, der braucht in jedem Fall ein gültiges Visum für Deutschland. Dieses Visum kann bei den Botschaften und Generalkonsulaten der Bundesrepublik Deutschland im Ausland beantragt werden. Zuständig ist in diesem Fall immer die Auslandsvertretung des Amtsbezirks, in dem der Antragsteller des Visums seinen Wohnsitz hat. Die Kosten für das Einreisevisum nach Deutschland betragen ca. 60,- Euro.


Schengen Visum für Deutschland beantragen


1. Voraussetzungen für das Schengen-Visum (kurzfristiges Visum bis zu 90 Tagen)



Alle ausländische Gäste und Besucher, die aus einem nicht zur Europäischen Gemeinschaft zählenden Staat kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein Visum für die Bundesrepublik zu bekommen. Das gilt auch für ein kurzfristiges Visum, das sogenannte Schengen-Visum (bis zu 90 Tagen Besuch in Deutschland), wenn man sich zum Beispiel im Rahmen eines mehrwöchigen Urlaubs das Land einmal ansehen möchte oder Freunde besuchen will.

Kein ausländischer Besucher hat einen Anspruch auf ein Visum. Visa können erteilt, sie müssen aber nicht erteilt werden. Bei der Beantragung eines Visums muss deutlich werden, dass derjenige, der einreisen möchte, die Rechte der Bundesrepublik nicht gefährden oder beeinträchtigen will. Es kann daher auch vorkommen, dass die Ausländer, die in ihrem Heimatland bereits in irgendeiner Hinsicht negativ aufgefallen sind oder die sich offen zu einer politischen Meinung bekennen, die sich nicht mit dem deutschen Grundgesetz vereinbaren lässt, das Visum und damit auch die Einreise nach Deutschland verweigert wird.



1.1. Finanzielle Mittel:
Ausländer müssen ausreichende finanzielle Mittel beim Visumantrag nachweisen


Eine weitere wichtige Voraussetzung für das Visum zum kurzfristigen Besuch in Deutschland ist, dass der Besucher für die Zeit des Aufenthalts ausreichend eigene finanzielle Mittel besitzt. Das heißt, er muss immer nachweisen können, dass er in Deutschland keine finanzielle Hilfe benötigt, wie zum Beispiel Sozialhilfe.

Kann der Antragsteller die Reise nicht aus eigenen Mitteln bezahlen, dann kann derjenige, bei dem er zu Gast ist, sich verpflichten, ihn für die Dauer seines Aufenthalts finanziell zu unterstützen. Der Gastgeber muss eine Verpflichtungserklärung in der Ausländerbehörde erstellen und damit für den ausländischen Gast für die Dauer des Aufenthalts bürgen. Das gilt auch, wenn der Gast krank werden sollte und in ein Krankenhaus eingewiesen wird.



1.2. Eine gültige Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste und Besucher in Deutschland und EU ist unbedingt notwendig.


Wer mit einem Visum in die Bundesrepublik einreisen will, muss auch eine gültige Reisekrankenversicherung abschließen (schon ab nur 30,00 Euro / 30 Tage z.B. von der Hanse-Merkur Reiseversicherungsgruppe und maximale Laufzeit bis zu 2 Jahren, alle Details hier ...).

Nach einem Beschluss des Europäischen Rats muss die Deckung dieser Versicherung mindestens 30.000,- Euro betragen. Das gilt allerdings nicht nur in Deutschland, sondern auch in allen anderen europäischen Staaten, die das Abkommen von Schengen unterzeichnet haben. Die Reisekrankenversicherung kann entweder schon im Heimatland oder aber auch vom Gastgeber in Deutschland abschlossen werden.




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1.3. Was passiert, wenn ich eine der Voraussetzungen für das Schengen-Visum nicht erfülle?


Wird eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, dann kann ein Visum und damit auch die Einreise nach Deutschland verweigert werden. Jährlich bewerben sich über 500.000 Menschen um ein kurzfristiges Visum für die Bundesrepublik Deutschland und das aus ganz unterschiedlichen Gründen. In erster Linie geht es dabei um Touristen, gefolgt von Besuchen bei Freunden und Verwandten, bis hin zu geschäftlichen Terminen.

Der Anteil der verweigerten Anträge für Schengen-Visa im letzten Jahr war dabei deutlich höher als in den zwei vorangehenden Jahren.




2. Voraussetzungen für ein langfristiges Visum (3 Monate bis zu 5 Jahren)



Falls der ausländische Gast in Deutschland länger als 3 Monate (6 Monate oder sogar 1 oder 2 Jahre) bleibt, weil er hier zum Beispiel einer Tätigkeit nachgehen will oder einfach länger zum Besuch bleibt, der muss ein besonderes Visum beantragen.

Das gilt allerdings nicht für Ausländer aus den Staaten der Europäischen Union und auch nicht für Personen, die einen Schweizer Pass haben.

Alle, die aus den USA, Japan, Südkorea, Neuseeland, Israel oder Kanada nach Deutschland einreisen und hier arbeiten möchten, können ihre Aufenthalts- und auch ihre Arbeitserlaubnis beantragen, wenn sie bereits im Deutschland sind. Für alle anderen gilt: Sie müssen den Visumsantrag noch in ihrem jeweiligen Heimatland bei einer deutschen Botschaft oder Konsulat einreichen. In diesem Fall kann die Bearbeitung der Visumsanträge bis zu drei Monaten dauern, weil auch die Bundesanstalt für Arbeit in diesem Visa-Antrag involviert ist. Die Ausländervertretung der Bundesrepublik Deutschland kann das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt aber immer nur dann bewilligen, wenn die Ausländerbehörde auch zugestimmt hat. Jeder Ausländer, der ein Visum für einen längeren Zeitraum beantragen will, der kann sich die erforderlichen Unterlagen auch in der Landessprache zuschicken lassen oder auch im Internet herunterladen. Knapp 140.000 Menschen haben im letzten Jahr ein langfristiges Visum für die Bundesrepublik Deutschland beantragt, um hier für einen gewissen Zeitraum oder auch für länger, einer Arbeit nachgehen zu können.



3. Der Visumsantrag für Deutschland - was ist zu beachten?



Der ausländische Antragsteller muss in jedem Fall persönlich bei der Ausländervertretung vorsprechen und seine für das Visum erforderlichen Unterlagen mitbringen. Jeder, der aus einem nicht EU-Land einreisen will, der sollte sein Visum nach Möglichkeit immer rechtzeitig beantragen. Normalerweise dauert die Erstellung eines Visums zwei bis zehn Tage. Wird aber ein Visum für einen längeren Aufenthalt in Deutschland benötigt (mehr als 90 Tage), dann ist es ratsam, den Visum-Antrag einige Zeit vorher einzureichen, denn die Bearbeitung kann unter Umständen mehrere Monate dauern.

Um die Verwaltungsarbeit effizienter zu gestalten und damit auch die Wartezeiten auf ein Visum für Deutschland zu verkürzen, gibt es jetzt auch die Möglichkeit, alle erforderlichen Antragsformulare auch zu Hause aufzurufen, online auszufüllen, auszudrucken und dann mittels eines Barcodes bei der Ausländervertretung einlesen zu lassen, denn das verkürzt den Bearbeitungszeitraum um ein Vielfaches.

In den deutschen Ausländervertretungen werden in jedem Jahr rund 2,1 Millionen Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis und ein Visum gestellt. Rund 200.000 Anträge werden dabei abgelehnt.




Visum für Deutschland: Häufige Fragen von ausländischen Gästen und Besuchern in Deutschland



1. Wo kann ein Ausländer den Antrag auf ein Visum für die Bundesrepublik Deutschland stellen?

Ausländer können den Visumantrag für Deutschland bei allen deutschen Konsulaten und Generalvertretungen im Ausland stellen.



2. Wer benötigt kein Visum für Deutschland?

Alle ausländischen Besucher und Gäste aus den Staaten, die der Europäischen Gemeinschaft angehören und die das Abkommen von Schengen unterzeichnet haben, benötigen kein Visum für Deutschland.



3. Wer benötigt ein Visum für Deutschland?

Alle ausländischen Gäste und Besucher aus Ländern, die nicht zu EU gehören, wie etwa Bürger der USA, Indien, Pakistan, Australien, Japan usw., benötigen ein Visum für Deutschland.



4. Wie lange kann man mit einem kurzfristigen Schengen-Visum in Deutschland bleiben?

Mit einem kurzfristigen Schengen-Visum kann man maximal drei Monate in Deutschland bleiben (90 Tage Schengen Visum).



5. Welche Unterlagen sind für die Erstellung eines kurzfristigen Visums (Schengen Visum) für Deutschland erforderlich?

Erforderlich sind unter anderem ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel sowie eine gültige Reiseversicherung für Deutschland und EU mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro. Andernfalls muss der jeweilige Gastgeber in Deutschland dafür bürgen (Verpflichtungserklärung in Ausländerbehörde unterschreiben).



6. Kann der Antrag auf ein Deutschlandvisum auch online gestellt werden?

Es ist möglich, den Antrag in der Landessprache aufzurufen, auszufüllen, auszudrucken und dann bei der Ausländervertretung einlesen zu lassen. Das verkürzt die Wartezeit, die normalerweise bis zu drei Monaten dauern kann.




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