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    Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland
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    Selbständig oder angestellt als Expat: was ändert sich bei der Krankenversicherung?

    Wer als Expat in Deutschland den Schritt von der Festanstellung in die Selbständigkeit wagt – oder umgekehrt – steht vor einer Frage, die viele unterschätzen: Was passiert mit meiner Krankenversicherung? Angestellte zahlen typischerweise 8,9 % ihres Bruttogehalts, der Arbeitgeber übernimmt die andere Hälfte. Selbständige Expats (self-employed vs. employed – health insurance Germany) tragen die vollen Beiträge allein: in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung mindestens ca. 200 €/Monat, bei höherem Einkommen deutlich mehr. Eine planbare Alternative bietet Care Expatriate ab ab nur 58,00 € / Monat (13–40 J.) (max. 5 Jahre) – bis 5 Jahre, weltweit, für den Aufenthaltstitel anerkannt.

    Weiter unten: 6 Unterschiede im Detail, eine Vergleichstabelle DAK Angestellte vs. Care Expatriate, 8 häufige Fehler beim Statuswechsel – und ein konkretes Fallbeispiel aus Hamburg.

    Stand: 20. September 2026

    Expat Freelancer am Olympiapark München – Krankenversicherung Selbständig oder Angestellt

    Renommierter Versicherer

    HanseMerkur & DAK-Gesundheit

    Behörden-Nachweis

    Anerkannt bei Botschaft & Behörden

    Sofortbestätigung

    PDF-Zertifikat direkt nach Abschluss

    Care Expatriate – ab nur 58,00 € / Monat (13–40 J.) (max. 5 Jahre) Direkt zum Antrag DAK Angestellte – ab nur 17,8 % vom Brutto (unbegrenzt)
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    4,9/5· Über 10.000 vermittelte Policen seit 2009
    aus 458 Kundenrückmeldungen · eigene Kundenbefragung, nicht unabhängig geprüft · Wie diese Bewertung entsteht

    Warum der Zeitpunkt beim Statuswechsel entscheidend ist

    Beim Statuswechsel (Anstellung → Selbständigkeit oder umgekehrt) haben Sie in der Regel nur 3 Monate, um eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen. Versäumen Sie diese Frist, bleibt nur noch die private Krankenversicherung – eine Rückkehr in die gesetzliche wird dann deutlich schwieriger.

    Viele Selbständige unterschätzen die Beiträge: Ohne Arbeitgeberanteil zahlen Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung den vollen Satz. Bei fehlenden Einkommensnachweisen setzt die Kasse den Höchstbeitrag an (ca. 900 €/Monat). Eine planbare Alternative wie Care Expatriate (ab 58 €/Monat) kann helfen, die Kosten in der Startphase kalkulierbar zu halten.

    Was ein Statuswechsel ohne Versicherungsschutz kosten kann

    Hausarztbesuch

    80–150 €

    vs. ab 58 €/Mo.

    Facharzt-Termin

    150–400 €

    vs. ab 58 €/Mo.

    Krankenhaus (pro Tag)

    830+ €

    vs. ab 58 €/Mo.

    Höchstbeitrag gesetzl. Krankenkasse

    ~900 €/Mo.

    vs. ab 58 €/Mo.

    Welcher Tarif passt – Festanstellung oder eigenes Unternehmen?

    Empfohlene Tarife: Selbständig oder Angestellt

    ⭐ Langzeit bis 5 Jahre

    Care Expatriate – Langzeitschutz Selbständige

    ab nur 58,00 € / Monat (13–40 J.) (max. 5 Jahre)

    • 3 Varianten (Basic / Comfort / Premium)
    • Alter: 0–74 Jahre
    • Ambulant + stationär + Rücktransport
    • Aufenthaltstitel anerkannt
    • Monatlich kündbar
    • Sofort-Nachweis als PDF

    🏛️ HanseMerkur Versicherungsgruppe Hamburg

    📄 Sofort-Nachweis für Aufenthaltstitel & Behörden

    🔒 Ambulant + stationär + Rücktransport

    🏷️ Ab 58 €/Monat (max. 5 Jahre)

    📋 Gesetzliche Krankenversicherung ab Arbeitsbeginn

    DAK Angestellte

    ab nur 17,8 % vom Brutto (unbegrenzt)

    • Pflichtversicherung bei Anstellung
    • Je 50 % Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil
    • Familienversicherung kostenlos
    • Krankengeld ab Tag 43
    • Unbefristete Laufzeit
    • Online-Anmeldung auf Englisch

    🏛️ DAK-Gesundheit (GKV)

    📄 Elektronische Gesundheitskarte + Mitgliedsbescheinigung

    🔒 Arbeitgeberanteil 50 %

    🏷️ 17,8 % vom Brutto (unbegrenzt)

    Was unterscheidet die gesetzliche Krankenversicherung für Angestellte von einer privaten Expat-Versicherung – auf einen Blick?

    Tarifvergleich: DAK Angestellte vs. Care Expatriate

    Merkmal DAK Angestellte (gesetzlich) Care Expatriate (privat)
    Versicherungspflicht Ja – automatisch über Arbeitgeber Nein – eigenständige Wahl nötig
    Beitragsteilung Je 50 % Arbeitgeber und Arbeitnehmer 100 % selbst (kein Arbeitgeberanteil)
    Beitragshöhe 17,8 % vom Brutto (je 8,9 %) Ab 58 €/Monat (altersabhängig)
    Varianten GKV-Einheitstarif 3 (Basic / Comfort / Premium)
    Familienversicherung Kostenlos für Angehörige möglich Jede Person einzeln versichert
    Max. Laufzeit Unbefristet Bis 5 Jahre
    Geltungsbereich Deutschland + EHIC in EU Weltweit inkl. Heimatland
    Aufenthaltstitel Anerkannt Anerkannt
    Krankengeld Ab Tag 43 Nicht enthalten
    Wechsel möglich? Ja (Sonderkündigungsrecht bei Jobwechsel) Ja (monatlich kündbar)

    Sechs Punkte, bei denen sich Anstellung und Selbständigkeit konkret unterscheiden – und warum das für Expats besonders relevant ist.

    Die 6 wichtigsten Unterschiede im Detail

    1. Versicherungspflicht vs. freiwillige Versicherung

    Angestellt

    Angestellte unter der Versicherungspflichtgrenze (2026: 73.800 €/Jahr) werden automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Der Arbeitgeber meldet an – Sie müssen nur eine Krankenkasse benennen.

    Selbständig

    Selbständige müssen sich eigenständig versichern – entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (wenn Vorversicherungszeit besteht) oder in der privaten Krankenversicherung bzw. einer Incoming-Versicherung wie Care Expatriate.

    2. Beitragshöhe und Arbeitgeberanteil

    Angestellt

    Der Arbeitgeber übernimmt ca. 50 % der Beiträge. Der Arbeitnehmeranteil wird direkt vom Bruttolohn abgezogen – Sie spüren es kaum auf dem Konto.

    Selbständig

    Kein Arbeitgeberanteil. Selbständige tragen die vollen Beiträge selbst – in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung mindestens ca. 200 €/Monat (Mindestbemessungsgrundlage), in der privaten Krankenversicherung je nach Alter und Gesundheit.

    3. Kassenwahl und Wechselmöglichkeiten

    Angestellt

    Freie Kassenwahl innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Wechsel nach 12 Monaten Bindungsfrist oder bei Sonderkündigungsrecht (Jobwechsel).

    Selbständig

    Gesetzliche Krankenversicherung (freiwillig): Kassenwahl wie Angestellte. Private Krankenversicherung: Wechsel zu anderer privater Versicherung möglich, Rückkehr in die gesetzliche nur bei Aufnahme einer Beschäftigung. Care Expatriate: monatlich kündbar.

    4. Nachweis für Aufenthaltstitel

    Angestellt

    Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse – wird von der Ausländerbehörde anerkannt.

    Selbständig

    Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse oder Incoming-Nachweis mit Name, Geltungsbereich und Mindestdeckung. Care Expatriate wird für den Aufenthaltstitel typischerweise anerkannt (§ 2 AufenthG).

    5. Statuswechsel: was passiert?

    Angestellt

    → Bei Wechsel zu Selbständigkeit: Die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse endet. Freiwillige Weiterversicherung muss innerhalb von 3 Monaten beantragt werden.

    Selbständig

    → Bei Aufnahme einer Anstellung: Die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse beginnt automatisch (unter der Grenze). Arbeitgeber übernimmt Anmeldung.

    6. Krankengeld und Lohnfortzahlung

    Angestellt

    Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber für 6 Wochen, danach Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse (ca. 70 % vom Brutto, max. 78 Wochen).

    Selbständig

    Kein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung. In der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung optional Krankengeld ab Tag 43 möglich (gegen Aufpreis). Care Expatriate: kein Krankengeld enthalten.

    Acht Stolpersteine, die wir bei Expats immer wieder beobachten – und wie Sie sie umgehen.

    8 häufige Fehler beim Statuswechsel – und wie Sie sie vermeiden

    Fehler #1

    Bei Statuswechsel Krankenkasse nicht informiert

    Folge: Versicherungslücke entsteht – Beitragsschulden möglich, Nachweis für Ausländerbehörde fehlt.

    Innerhalb von 14 Tagen nach Statuswechsel die Krankenkasse informieren. Freiwillige Weiterversicherung beantragen.

    Fehler #2

    Incoming-Versicherung dauerhaft als Selbständiger genutzt

    Folge: Incoming-Versicherungen decken typischerweise keine Vorerkrankungen. Nicht als Dauerlösung anerkannt.

    Care Expatriate als Langzeitlösung wählen (bis 5 Jahre, Aufenthaltstitel anerkannt) oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherung beantragen.

    Fehler #3

    Beitragshöhe bei Selbständigkeit unterschätzt

    Folge: In der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung mindestens ca. 200 €/Monat, bei höherem Einkommen deutlich mehr.

    Vor dem Statuswechsel Beiträge kalkulieren. Care Expatriate als planbare Alternative prüfen (ab 58 €/Monat).

    Fehler #4

    Private Krankenversicherung gewählt ohne langfristige Konsequenzen zu bedenken

    Folge: Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung möglich.

    Vor dem Wechsel in die private Krankenversicherung langfristige Pläne klären. Bei unsicherer Zukunft freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder Care Expatriate als flexible Option.

    Fehler #5

    Einkommensnachweise nicht rechtzeitig eingereicht

    Folge: Die gesetzliche Krankenkasse setzt den Höchstbeitrag an (ca. 900 €/Monat), bis Nachweise vorliegen.

    Einkommensteuerbescheid oder BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) zeitnah an die Krankenkasse senden.

    Fehler #6

    Übergangszeit ohne Versicherungsschutz

    Folge: Kein Schutz bei Krankheit oder Unfall. Ausländerbehörde verlangt lückenlosen Nachweis.

    Care Expatriate oder Care Economy für die Übergangszeit abschließen – sofort online, Nachweis als PDF.

    Fehler #7

    Familienversicherung als Selbständiger angenommen

    Folge: In der gesetzlichen Krankenversicherung: Familienversicherung nur für nicht-selbständige Angehörige. Kein Anspruch als Selbständiger.

    Jedes Familienmitglied einzeln versichern. Care Expatriate bietet individuelle Policen.

    Fehler #8

    Gewerbeanmeldung ohne Versicherungsnachweis

    Folge: Gewerbeanmeldung ist möglich, aber Aufenthaltstitel-Verlängerung scheitert ohne Nachweis.

    Versicherung vor oder parallel zur Gewerbeanmeldung abschließen.

    Fallbeispiel: Ana aus Kolumbien 🇨🇴, UX-Designerin in Hamburg

    Situation: Ana (31) arbeitet seit 2 Jahren als angestellte UX-Designerin bei einer Agentur in Hamburg-Altona (Brutto: 58.000 €/Jahr). Sie ist über den Arbeitgeber bei der DAK-Gesundheit pflichtversichert – ihr Arbeitnehmeranteil beträgt ca. 258 €/Monat, den gleichen Betrag zahlt die Agentur. Jetzt möchte Ana sich als freiberufliche UX-Designerin selbständig machen.

    Herausforderung: Mit der Kündigung endet Anas Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Sie hat 3 Monate Zeit für den Antrag auf freiwillige Weiterversicherung. Als Selbständige müsste sie den vollen Beitrag selbst tragen – bei einem geschätzten Jahreseinkommen von 45.000 € wären das ca. 400 €/Monat (ohne Arbeitgeberanteil). In den ersten Monaten der Selbständigkeit – während sie Kunden aufbaut – ist das ein erheblicher Posten.

    Lösung: Ana entscheidet sich für den Übergang zunächst für Care Expatriate (ab 58 €/Monat, Basic-Variante). Der Nachweis wird sofort als PDF ausgestellt und bei der Ausländerbehörde Hamburg für die Verlängerung ihres Aufenthaltstitels nach § 21 des Aufenthaltsgesetzes (freiberufliche Tätigkeit) akzeptiert. Sobald ihr Einkommen stabilisiert ist, kann sie in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder private Krankenversicherung wechseln.

    Ergebnis: Keine Versicherungslücke, kalkulierbare Kosten in der Startphase, Aufenthaltstitel ohne Verzögerung verlängert. Ana spart in den ersten Monaten über 340 €/Monat gegenüber der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung.

    Das sagen unsere Kunden

    4,9/5458 Kundenrückmeldungen · eigene Befragung
    5/5
    „Meine größte Sorge war, dass die Botschaft die Versicherung nicht akzeptiert.
    Der Nachweis wurde sofort akzeptiert – ohne Rückfragen.

    Das hat mir viel Stress erspart.“
    Georges aus Kamerun

    Georges

    Kamerun

    5/5
    „Ich brauchte den Versicherungsnachweis dringend für meinen Visumtermin.
    Die Bestätigung kam innerhalb von Minuten per E-Mail.

    Alles hat auf Anhieb bei der Botschaft geklappt.“
    Olga aus Russland

    Olga

    Russland

    5/5
    „Beste Lösung und besten Service für Krankenversicherung für ausländische Besucher und Gäste in Deutschland gefunden.
    Schnell, unkompliziert und günstig.

    Sehr empfehlenswert!“
    Michael aus Deutschland

    Michael

    Deutschland

    5/5
    „Der Online-Abschluss war in wenigen Minuten erledigt.
    Als ich dann tatsächlich zum Arzt musste, lief die Abrechnung reibungslos.

    Ich war wirklich abgesichert – nicht nur auf dem Papier.“
    Yunhee aus Australien

    Yunhee

    Australien

    Wie lange sollte die Krankenversicherung laufen?

    Kurzantwort: In der Regel so lange, wie der Aufenthalt geplant ist — und nicht kürzer. Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter bei Vertragsbeginn und bleibt für die gesamte Laufzeit in diesem Altersband. Wer später verlängert, schließt typischerweise einen neuen Vertrag zum dann geltenden Alter ab.

    Laufzeit-Vergleich über fünf Jahre — Beispielwerte, Basic, Altersband 13–40 J. (58 €/Monat)
    Laufzeit Beitrag/Monat Gesamt Verlängerungen nötig Vorerkrankungs-Lücke
    12 Monate 58 € 696 € 4 möglich (2×)
    24 Monate 58 € 1.392 € 2 möglich (1×)
    60 Monate 58 € 3.480 € 0 keine

    Steht ein 41. Geburtstag bevor?

    Im Altersband 13–40 J. liegt der Basic-Beitrag bei 58 €/Monat, im Altersband 41–60 J. bei 68 €/Monat (Beispielwerte). Der Unterschied beträgt rund 10 € im Monat — über 60 Monate etwa 600 €. Maßgeblich ist das Alter bei Vertragsbeginn, nicht das Alter während der Laufzeit. Konkret: Wer mit 40 Jahren eine Laufzeit von 60 Monaten wählt, zahlt fünf Jahre lang den Beitrag des Altersbands 13–40 J. — und nicht ab dem 41. Geburtstag den des Altersbands 41–60 J.

    Wann die Verlängerung fällig wird

    Eine Police mit zwölf Monaten Laufzeit läuft typischerweise genau dann aus, wenn auch der Aufenthaltstitel verlängert werden muss. Beides fällt dann in dieselben Wochen: neuer Vertrag, neuer Nachweis, neuer Behördentermin — häufig unter Zeitdruck. Eine längere Laufzeit entkoppelt die beiden Termine voneinander. Dazu kommt der praktische Aufwand: Jede Verlängerung bedeutet erneut Passdaten, Adressnachweis und Angaben zur Person — meist beschafft von Angehörigen in Deutschland, während die versicherte Person im Ausland ist.

    Was bei einer Verlängerung anders ist

    Erkrankungen, die während einer laufenden Vertragslaufzeit neu auftreten, sind in diesem Vertrag in der Regel mitversichert. Bei einem später neu abgeschlossenen Vertrag gelten sie typischerweise als Vorerkrankung — und Vorerkrankungen sind in Incoming-Tarifen üblicherweise ausgeschlossen. Je älter die versicherte Person, desto wahrscheinlicher ist es, dass zwischen zwei Verträgen eine Diagnose liegt — genau diese Diagnose gilt im Folgevertrag dann in der Regel als Vorerkrankung. Eine durchgehende Laufzeit vermeidet diese Lücke und schließt dieses Zeitfenster.

    Zwischen zwei Verträgen kann außerdem eine Lücke entstehen — Tage ohne Versicherungsschutz, die bei einer späteren Verlängerung des Aufenthaltstitels sichtbar werden können. Eine durchgehende Laufzeit vermeidet das.

    Für die Familie bedeutet eine feste Laufzeit außerdem Planungssicherheit: Der Beitrag steht für die gesamte Dauer fest, ohne jährliche Neuberechnung.

    Zur Einordnung: Care Expatriate kann bis zum Alter von 74 Jahren neu abgeschlossen werden.

    Monatlich oder einmalig zahlen?

    Kurzantwort: Beides ist möglich, und der Preis ist derselbe — einen Rabatt für die Einmalzahlung gibt es nicht. Der Unterschied liegt im Risiko: Bleibt eine Lastschrift unbezahlt, kann das den Versicherungsschutz beeinträchtigen — und auf diesem Schutz beruht der Aufenthaltstitel. Bei einer Einmalzahlung hängt der Versicherungsschutz nicht mehr an einem laufenden Bankeinzug. Das ist vor allem dann relevant, wenn die Beiträge von Angehörigen in Deutschland gezahlt werden: Ein Jobwechsel, ein Kontowechsel oder ein knapper Monat wirkt sich dann nicht auf den Aufenthaltsstatus der versicherten Person aus.

    Wird die Prämie aus dem Ausland überwiesen, ersetzt eine Zahlung bis zu sechzig Einzelüberweisungen — mit jeweils eigenen Bankgebühren und Wechselkursen.

    Was passiert bei vorzeitiger Rückkehr?

    Endet der Aufenthalt früher als geplant, kann der Vertrag schriftlich gekündigt werden. Die zu viel gezahlte Prämie wird in der Regel erstattet, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5 € (Quelle: Care Concept FAQ). Wer also 60 Monate im Voraus zahlt und nach zwei Jahren zurückgeht, erhält die Prämie für die ungenutzten Monate zurück — das finanzielle Risiko der Einmalzahlung beträgt damit 5 €, nicht den Restbetrag.

    Und wenn das Visum nicht erteilt wird?

    Wird das Einreisevisum nicht erteilt oder findet die Einreise aus anderen Gründen nicht statt, ist eine schriftliche Stornierung des Antrags vor Beginn des Versicherungsschutzes möglich.

    Häufige Fragen: Selbständig oder Angestellt als Expat

    Care Expatriate – ab nur 58,00 € / Monat (13–40 J.) (max. 5 Jahre) Direkt zum Antrag DAK Angestellte – ab nur 17,8 % vom Brutto (unbegrenzt)
    4,9/5458 Kundenrückmeldungen · eigene Befragung

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