Günstige Krankenversicherung beim Schengen-Visum
für Ausländer in Deutschland und allen EU Ländern
ab nur 30,00 € / 30 Tage (max. 2 Jahre) !
Bei Einladung und Visumantrag für Deutschland und Schengen.
Versicherer:
HanseMerkur Versicherungsgruppe in Hamburg - Advigon Versicherung AG
Visum Antrag und Verlängerung:
Ja, Sie können die Krankenversicherung beim Visumantrag und -verlängerung benutzen (Botschaft und Ausländerbehörde).
Der Krankenversicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen an ein Schengen-Visum und kann beim Visumantrag oder -verlängerung verwendet werden.
Die verlangte minimale Deckungssumme von 30.000 Euro ist gewährleistet und wird auf dem Versicherungsschein angegeben.
Wichtig für den Gastgeber: Minimieren Sie das Risiko einer Verpflichtungserklärung
Die Gäste- und Besucherversicherung sichert insbesondere den Gastgeber gegen die meisten finanziellen Risiken einer Verpflichtungserklärung ab. Durch die Kombination mit der Unfall- und Haftpflichtversicherung (optional beim Online-Antrag) wird das Restrisiko aus der Verpflichtungserklärung deutlich reduziert.
Versicherungsunterlagen: Wenige Minuten nach der Online Anmeldung erhalten Sie per E-Mail gleich Ihre Versicherungsunterlagen als PDF-Dateien.
Sie brauchen diese Dokumente beim Arztbesuch, zur Vorlage bei Botschaften, Konsulaten, Ausländerbehörden oder Grenzstationen.
Einfach die E-Mail ausdrucken und beim Arzttermin, Visumsantrag oder -verlängerung benutzen.
1. Ohne Reisekrankenversicherung wird kein Visum für Deutschland erteilt!
Jeder Ausländer, der für die Einreise nach Deutschland oder in die EU ein Visum beantragen muss, bekommt dieses Visum nur dann, wenn er im Besitz einer ausreichenden Krankenversicherung ist. Diese Incoming Versicherung muss bereits vor Antragstellung des Visums abgeschlossen werden. Die Reisekrankenversicherung kann vom Antragsteller im Ausland, aber auch vom deutschen Gastgeber abgeschlossen werden.
Der Versicherungsschutz muss dabei unbedingt bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie z.B. eine Mindestdeckung von 30.000 Euro bescheinigen. Nur dann wird der Versicherungsschein später in der Botschaft oder Ausländerbehörde auch anerkannt. Der Nachweis über die Krankenversicherung muss der Botschaft oder dem Konsulat beim Antrag auf ein Schengen-Visum vorliegen - ohne Krankenversicherung erteilt die Botschaft oder das Konsulat kein Visum.
Unsere Empfehlung:
Die Ausländer-Krankenversicherung von der Hanse-Merkur Versicherungsgruppe erfüllt die behördlichen Anforderungen für die Mindestdeckung von 30.000 Euro und wird nach unserer Erfahrung als Versicherungsnachweis sowohl von der Botschaft im Ausland als auch von der Ausländerbehörde in Deutschland anerkannt.
Preis: ab nur 30,00 Euro / 30 Tage
Max. Versicherungsdauer: bis zu 2 Jahren
Nach dem Online Antrag erhalten Sie schnell Ihre schriftliche Bestätigung per E-Mail. Einfach ausdrucken und gleich als Nachweis benutzen.
>>> Günstige Krankenversicherung für ausländische Gäste ab nur 30,00 Euro / 30 Tage, alle Details hier ....
2. Welche Voraussetzungen muss die Ausländer Krankenversicherung erfüllen?
Nicht jede Reisekrankenversicherung erfüllt die notwendigen Bedingungen und kann beim Antrag auf ein Schengenvisum vorgelegt werden. Die Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste muss folgende Bedingungen erfüllen, damit sie bei der Botschaft / dem Konsulat für die Antragstellung des Visums anerkannt wird:
2.1. Mindestdeckung von 30.000 Euro:
Die Incoming Krankenversicherung muss eine Mindestdeckung von 30.000 Euro beinhalten. Krankenversicherungen mit einer Deckungssumme von unter 30.000 EUR werden bei der Botschaft nicht anerkannt.
2.2. Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union an ein Schengen-Visum:
Die Krankenversicherung muss den Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union an ein Schengen-Visum entsprechen. Nur dann wird die Krankenversicherung für die Erteilung des Visums anerkannt.
2.3. Versicherungsdauer:
Die Incomingversicherung muss für die gesamte Besuchsdauer in Deutschland/EU abgeschlossen werden. Die Versicherungsdauer muss sich mit der Aufenthaltsdauer decken. Wer seinen Besuch in Deutschland später verlängern möchte, der muss dementsprechend auch die Versicherungsdauer seiner Krankenversicherung verlängern.
2.4. Visum Antrag bei der Botschaft oder Konsulat:
Bei dem Visumantrag des Besuchervisums ist zu beachten, dass alle Unterlagen, einschließlich der Krankenversicherungspolice, vollständig und persönlich bei der Botschaft oder Konsulat eingereicht werden. Schließen Sie Ihre Reisekrankenversicherung daher bitte rechtzeitig ab und legen Sie den Versicherungsschein als Nachweis bei der Antragstellung in der Botschaft oder Konsulat vor.
Unser Tipp:
Die Reisekrankenversicherung von der Hanse-Merkur Versicherungsgruppe erfüllt die behördlichen Anforderungen für die Mindestdeckung von 30.000 Euro und wird nach unserer Erfahrung als Versicherungsnachweis sowohl von den Botschaften im Ausland als auch von den Ausländerbehörden in Deutschland anerkannt.
Preis: ab nur 30,00 Euro / 30 Tage
Max. Versicherungsdauer: bis zu 2 Jahren
Nach dem Online Antrag erhalten Sie schnell Ihre schriftliche Bestätigung per E-Mail. Einfach ausdrucken und gleich als Nachweis benutzen.
>>> Günstige Gäste Krankenversicherung ab nur 30,00 Euro / 30 Tage, alle Details hier ....
3. Wichtige Informationen für den Gastgeber eines ausländischen Gastes / Verpflichtungserklärung
Für die Erteilung eines Besuchervisums ist eine der Voraussetzungen, dass der ausländische Gast seinen Aufenthalt in Deutschland aus eigenen Mitteln finanzieren kann.
Stehen dem ausländischen Gast diese finanziellen Mittel nicht zur Verfügung, so kann stattdessen der Gastgeber mit Abgabe einer Verpflichtungserklärung versichern, dass er diese Kosten des Aufenthalts auf sich nimmt.
Vorsicht:
Mit Abgabe der Verpflichtungserklärung gehen Sie als Gastgeber ein hohes finanzielles Risiko ein. So müssen Sie im Falle von Krankheit, eines Unfalls oder auch eines Sachschadens ihres Gastes alle Kosten tragen.
Deshalb ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung für den ausländischen Besucher bei Abgabe der Verpflichtungserklärung zwingend empfehlenswert. Die finanziellen Risiken im Falle einer Krankheit des ausländischen Gastes sind mit dieser Versicherung zwar abgedeckt, jedoch bleiben dem Gastgeber die hohen finanziellen Risiken im Falle eines Unfalls, Sach- oder Personenschadens. Dieses hohe finanzielle Risiko können Gastgeber mit dem Abschluss der kombinierten Reisekranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung deutlich senken. Schließen Sie am besten eine Reisekrankenversicherung plus eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für den ausländischen Gast ab. Nur so sind Sie bestens gegen die finanziellen Risiken der Verpflichtungserklärung abgesichert.
Unsere Empfehlung, um das Risiko für Sie als Gastgeber zu minimieren:
Um das Risiko für Sie zu minimieren, empfehlen wir Ihnen die Gäste-Krankenversicherung von der Hanse-Merkur Versicherungsgruppe in Kombination mit der beim Online Antrag optional angebotenen Haftpflicht- und Unfallversicherung.
Diese Krankenversicherung für ausländische Besucher wird nach unserer Erfahrung als Versicherungsnachweis sowohl von der Botschaft im Ausland als auch von der Ausländerbehörde in Deutschland anerkannt.
Preis: schon ab nur 30,00 Euro / 30 Tage
Max. Versicherungsdauer: bis zu 2 Jahren
Optional können Sie den Krankenschutz für die Ausländer auch als Versicherungspaket mit einer Haftpflicht- und Unfallversicherung kombinieren. Auf dieser Weise sind Sie als Gastgeber sehr gut gegen die meisten finanziellen Risiken der Verpflichtungserklärung abgesichert.
>>> Günstige Besucher Krankenversicherung ab nur 30,00 Euro / 30 Tage, alle Details hier ...
Günstige Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland:
Häufige Fragen
1. Was kostet die Krankenversicherung für ausländische Gäste und Besucher in Deutschland und EU?
Preis: Ab nur 30,00 Euro / 30 Tage (abhängig vom Alter und Aufenthaltsdauer)
Maximale Versicherungsdauer: bis zu 2 Jahren
2. Welche Laufzeiten der Krankenversicherung sind möglich?
Laufzeiten von mindestens 1 Tag bis maximal 2 Jahre sind möglich. Sie können die Laufzeit innerhalb von 2 Jahren beliebig verlängern, jedoch ist eine Gesamtlaufzeit, einschließlich aller Verlängerungen von mehr als 2 Jahren nicht möglich.
3. Wie erhalte ich die Unterlagen zu meiner Versicherung zur Vorlage in der Botschaft oder Ausländerbehörde?
Sie erhalten Ihre Versicherungsunterlagen ganz bequem und schnell per E-Mail und können sich die Unterlagen sofort als Nachweis ausdrucken. Eine Kopie der Police reicht der Behörde in der Regel als Nachweis. Ab einer Versicherungsdauer von 120 Tagen gehen Ihnen die Unterlagen normalerweise zusätzlich auch per Post zu.
Laut unserer Erfahrung wird der Versicherungsschein als Versicherungsnachweis sowohl von der Botschaft im Ausland als auch von der Ausländerbehörde in Deutschland anerkannt.
4. Was ist, wenn der Gast kein Visum erhält?
Wenn der Gast kein Visum erhält und seinen Besuch nicht antreten kann, können Sie eine Rückerstattung der Versicherungsprämien stellen. Bitte reichen Sie schriftlich den Antrag auf Rückerstattung sowie den Ablehnungsbescheid der Botschaft ein. Sie bekommen dann die Prämie innerhalb von 4 bis 6 Wochen erstattet.
5. Ich weiß noch nicht, wie lange ich in Deutschland bleiben will. Was gebe ich dann bei meinem Krankenversicherungsantrag als Versicherungsdauer an?
Sie wissen noch nicht genau, wie lange ihr Aufenthalt in Deutschland dauern wird? Kein Problem: geben Sie dann bitte den längsten Zeitraum an, den Sie für Ihren Aufenthalt geplant haben. Verkürzt oder verlängert sich ihr Aufenthalt in Deutschland, teilen Sie diese Veränderung bitte rechtzeitig per E-Mail oder per Post mit. Sie können dann Ihren Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen oder auch beliebig verlängern.
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