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    Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland
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    Übergang Student → Expat-Job: welche Krankenversicherungsschritte sind typisch?

    Studium beendet, Job gefunden – aber was passiert jetzt mit Ihrer Krankenversicherung? Ohne rechtzeitigen Wechsel droht eine Lücke, die Ihnen bei der Ausländerbehörde Probleme macht.

    Jedes Jahr schließen über 40.000 internationale Studierende ihr Studium in Deutschland ab (Quelle: DAAD). Und fast alle stellen sich dieselbe Frage: Was passiert jetzt mit meinem Versicherungsschutz? Der Übergang vom studentischen GKV-Tarif zum Arbeitnehmertarif (transition student to employee health insurance Germany) muss lückenlos erfolgen – sonst kann die Behörde den Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche verzögern. Für die Übergangsphase bietet Care Expatriate ab nur 58,00 € / Monat (13–40 J.) (max. 5 Jahre) eine anerkannte Lösung. Beim Jobstart übernimmt die DAK Gesundheit ab nur 17,8 % vom Brutto (unbegrenzt) als gesetzliche Pflichtversicherung.

    Weiter unten: die 3 typischen Phasen des Übergangs, ein Tarifvergleich, die 8 häufigsten Fehler – und wie Thanh aus Vietnam den Wechsel in München geschafft hat.

    Übergang von Student zu Expat-Job – Krankenversicherung in Deutschland

    Renommierter Versicherer

    HanseMerkur & DAK-Gesundheit

    Behörden-Nachweis

    Anerkannt bei Ausländerbehörde & Botschaft

    Sofortbestätigung

    PDF-Zertifikat direkt nach Abschluss

    Warum Sie jetzt handeln sollten

    Im Sommer schließen viele internationale Studierende ihr Studium ab. Wer jetzt den Versicherungswechsel nicht plant, riskiert eine Lücke im Gesundheitsschutz – und damit Probleme bei der Ausländerbehörde.

    Ein Krankenhaustag ohne Versicherung kann über 830 Euro kosten (Quelle: Statistisches Bundesamt). Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung kostet mindestens ca. 210 Euro/Monat – Care Expatriate bietet Schutz ab 58 Euro/Monat als Übergangslösung.

    Was passiert ohne Versicherungsschutz nach dem Studium?

    Arztbesuch (ambulant)

    300–800 €

    vs. ab 58 €/Mo. versichert

    Krankenhaus (5 Tage)

    4.150 € +

    vs. ab 58 €/Mo. versichert

    Notfall-OP (Blinddarm)

    8.000–15.000 €

    vs. ab 58 €/Mo. versichert

    Quelle: Durchschnittliche Behandlungskosten in deutschen Krankenhäusern (Statistisches Bundesamt, 830 €/Tag stationär).

    4,9/5458 Kundenrückmeldungen · eigene Befragung

    Passende Tarife für den Übergang vom Studium zum Job

    ⭐ GKV Arbeitnehmer

    DAK Gesundheit (Angestellte)

    ab nur 17,8 % vom Brutto (unbegrenzt)

    • GKV-Pflichtversicherung bei Beschäftigung
    • Arbeitgeberanteil ca. 50 %
    • Familienversicherung beitragsfrei
    • Nahtloser Wechsel vom Studententarif

    🏛️ DAK-Gesundheit (GKV)

    📄 Elektronische Gesundheitskarte + Mitgliedsbescheinigung

    🔒 Arbeitgeberanteil 50 %

    🏷️ 17,8 % vom Brutto (unbegrenzt)

    🔄 Übergang Jobsuche

    Care Expatriate – Übergang Studium-Job (Übergang)

    ab nur 58,00 € / Monat (13–40 J.) (max. 5 Jahre)

    • Aufenthaltstitel anerkannt
    • 3 Varianten (Basic / Comfort / Premium)
    • Ideal für Jobsuche-Phase & Selbständige
    • Ambulant + stationär + Rücktransport

    🏛️ HanseMerkur Versicherungsgruppe Hamburg

    📄 Sofort-Nachweis für Aufenthaltstitel & Behörden

    🔒 Ambulant + stationär + Rücktransport

    🏷️ Ab 58 €/Monat (max. 5 Jahre)

    Welche 3 Phasen durchlaufen Sie beim Übergang?

    Der Weg vom Studium zum Beruf verläuft in der Regel in drei Phasen – und in jeder Phase gelten andere Versicherungsregeln. Kennen Sie das? Man denkt, alles läuft weiter wie bisher – und plötzlich fehlt der richtige Nachweis.

    1🎓

    Studienende & Exmatrikulation

    Mit der Exmatrikulation endet der studentische GKV-Tarif. Die Krankenkasse muss informiert werden – der Schutz läuft nicht automatisch weiter. Je nach Zeitpunkt kann eine Nachversicherungsfrist von wenigen Wochen gelten.

    2🔍

    Jobsuche (18-Monats-Visum)

    Während der Jobsuche mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 20 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) müssen Sie weiter versichert sein. Optionen: freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (Mindestbeitrag ca. 210 Euro/Monat) oder eine Übergangslösung wie Care Expatriate (ab 58 Euro/Monat).

    3💼

    Jobstart & Arbeitnehmer-Versicherung

    Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung beginnt die GKV-Pflichtversicherung. Die HR-Abteilung benötigt Ihre Krankenkassenwahl, die Mitgliedsnummer und die Sozialversicherungsnummer.

    Tarifvergleich: DAK Studenten vs. DAK Angestellte

    Was ändert sich konkret, wenn Sie vom Studententarif in den Arbeitnehmertarif wechseln? Hier die wichtigsten Unterschiede – besonders die Punkte Arbeitgeberanteil und Familienversicherung überraschen viele.

    Merkmal DAK Studenten DAK Angestellte
    Versicherungstyp GKV Studententarif GKV Arbeitnehmertarif
    Beitrag Ca. 120 €/Monat (ermäßigt) 17,8 % vom Brutto (hälftig Arbeitgeber/Arbeitnehmer)
    Arbeitgeberanteil Nein Ja – ca. 50 %
    Familienversicherung Nein Ja – beitragsfrei für Ehepartner/Kinder
    Altersgrenze Bis 30 Jahre / 14. Fachsemester Keine
    Krankengeld Nein Ab Tag 43 der Arbeitsunfähigkeit
    Vorerkrankungen Vollständig gedeckt Vollständig gedeckt
    Wechsel nötig? Endet mit Exmatrikulation Automatische Umstellung bei gleicher Kasse
    Versicherer DAK-Gesundheit DAK-Gesundheit
    Ideal für Studierende an deutschen Hochschulen Festangestellte unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Welche Nachweise werden verlangt?

    Sowohl die Ausländerbehörde als auch die HR-Abteilung des neuen Arbeitgebers verlangen Nachweise. Was viele übersehen: Die Behörde prüft nicht nur, ob Sie versichert sind – sondern ob der Nachweis zum aktuellen Status passt.

    1

    Exmatrikulationsbescheinigung

    Belegt das Ende des Studiums und damit das Ende des studentischen Versicherungstarifs.

    2

    GKV-Mitgliedsbescheinigung (aktuell)

    Bei Wechsel vom Studenten- zum Arbeitnehmertarif: aktuelle Bestätigung der Krankenkasse mit Mitgliedsnummer.

    3

    Arbeitsvertrag

    Die HR-Abteilung meldet Sie über den Arbeitsvertrag bei der Krankenkasse an – ohne dieses Dokument geht nichts.

    4

    Sozialversicherungsnummer

    Wird für die Anmeldung bei der gesetzlichen Krankenversicherung und der Rentenversicherung benötigt.

    5

    Aufenthaltserlaubnis (aktuell)

    Die Ausländerbehörde verlangt bei Verlängerung oder Statuswechsel einen aktuellen Versicherungsnachweis.

    6

    Nachweis über lückenlosen Schutz

    Die Behörde prüft, ob zwischen Studienende und Jobstart keine Versicherungslücke besteht. Eine Lücke kann den Antrag blockieren.

    8 häufige Fehler & wie Sie sie vermeiden

    Diese acht Fehler sehen wir seit 2009 immer wieder – und fast jeder lässt sich mit etwas Vorbereitung vermeiden:

    ❌ Nach Exmatrikulation keine neue Versicherung abgeschlossen

    ✅ Krankenkasse sofort über das Studienende informieren und freiwillige Weiterversicherung beantragen.

    ❌ Annahme, dass der studentische Tarif automatisch weiterläuft

    ✅ Der Tarif endet mit der Exmatrikulation. Aktiv den Wechsel einleiten – die Kasse schickt kein Erinnerungsschreiben.

    ❌ Während der Jobsuche keine Versicherung abgeschlossen

    ✅ Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder Care Expatriate (ab 58 Euro/Monat) als Übergangslösung nutzen.

    ❌ Krankenkasse nicht über den Statuswechsel informiert

    ✅ Die Kasse muss wissen, ob Sie Student, Jobsuchender oder Arbeitnehmer sind – sonst stimmen Beitrag und Leistung nicht.

    ❌ Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche ohne Versicherungsnachweis beantragt

    ✅ Den aktuellen Nachweis vor dem Behördentermin vorbereiten. Die Ausländerbehörde lehnt Anträge ohne Nachweis ab.

    ❌ Incoming-Versicherung als Dauerlösung nach Studienende genutzt

    ✅ Incoming-Policen sind Übergangslösungen – bei Beschäftigung ist die GKV-Pflichtversicherung erforderlich.

    ❌ Frist für freiwillige GKV-Weiterversicherung verpasst (3 Monate)

    ✅ Innerhalb von 3 Monaten nach Studienende den Antrag stellen – danach kann der Zugang zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung erschwert sein.

    ❌ HR-Abteilung nicht über Krankenkassenwahl informiert

    ✅ Vor dem ersten Arbeitstag die Krankenkassenwahl mitteilen – sonst wählt der Arbeitgeber eine Kasse für Sie.

    Fallbeispiel: Thanh aus Vietnam (München)

    Thanh (28) studierte Informatik an der TU München und schloss sein Studium im Juli ab. Seine studentische Versicherung bei der DAK Gesundheit endete mit der Exmatrikulation – und plötzlich stand er vor der Frage, die sich alle internationalen Absolventen stellen: Was jetzt?

    „Mein Kommilitone hat einfach gar nichts gemacht und dann drei Monate später bei der Ausländerbehörde München Probleme bekommen", erzählt Thanh. Er selbst beantragte die 18-Monats-Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche gemäß § 20 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Für die Übergangszeit schloss er Care Expatriate ab (ab 58 Euro/Monat) und legte den PDF-Nachweis am Ruppertstraße-Standort der Ausländerbehörde München vor.

    Nach vier Monaten fand Thanh eine Stelle als Software-Entwickler bei einem Unternehmen in München-Schwabing. Die HR-Abteilung meldete ihn über den Arbeitsvertrag bei der DAK an – der Wechsel zum Arbeitnehmertarif erfolgte nahtlos. Rückblickend sagt er: „Die 58 Euro pro Monat für Care Expatriate waren die beste Investition in meiner Jobsuche-Phase."

    Das sagen unsere Kunden

    4,9/5458 Kundenrückmeldungen · eigene Befragung
    5/5
    „Meine größte Sorge war, dass die Botschaft die Versicherung nicht akzeptiert.
    Der Nachweis wurde sofort akzeptiert – ohne Rückfragen.

    Das hat mir viel Stress erspart.“
    Georges aus Kamerun

    Georges

    Kamerun

    5/5
    „Ich brauchte den Versicherungsnachweis dringend für meinen Visumtermin.
    Die Bestätigung kam innerhalb von Minuten per E-Mail.

    Alles hat auf Anhieb bei der Botschaft geklappt.“
    Olga aus Russland

    Olga

    Russland

    5/5
    „Beste Lösung und besten Service für Krankenversicherung für ausländische Besucher und Gäste in Deutschland gefunden.
    Schnell, unkompliziert und günstig.

    Sehr empfehlenswert!“
    Michael aus Deutschland

    Michael

    Deutschland

    5/5
    „Der Online-Abschluss war in wenigen Minuten erledigt.
    Als ich dann tatsächlich zum Arzt musste, lief die Abrechnung reibungslos.

    Ich war wirklich abgesichert – nicht nur auf dem Papier.“
    Yunhee aus Australien

    Yunhee

    Australien

    Wie lange sollte die Krankenversicherung laufen?

    Kurzantwort: In der Regel so lange, wie der Aufenthalt geplant ist — und nicht kürzer. Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter bei Vertragsbeginn und bleibt für die gesamte Laufzeit in diesem Altersband. Wer später verlängert, schließt typischerweise einen neuen Vertrag zum dann geltenden Alter ab.

    Laufzeit-Vergleich über fünf Jahre — Beispielwerte, Basic, Altersband 13–40 J. (58 €/Monat)
    Laufzeit Beitrag/Monat Gesamt Verlängerungen nötig Vorerkrankungs-Lücke
    12 Monate 58 € 696 € 4 möglich (2×)
    24 Monate 58 € 1.392 € 2 möglich (1×)
    60 Monate 58 € 3.480 € 0 keine

    Steht ein 41. Geburtstag bevor?

    Im Altersband 13–40 J. liegt der Basic-Beitrag bei 58 €/Monat, im Altersband 41–60 J. bei 68 €/Monat (Beispielwerte). Der Unterschied beträgt rund 10 € im Monat — über 60 Monate etwa 600 €. Maßgeblich ist das Alter bei Vertragsbeginn, nicht das Alter während der Laufzeit. Konkret: Wer mit 40 Jahren eine Laufzeit von 60 Monaten wählt, zahlt fünf Jahre lang den Beitrag des Altersbands 13–40 J. — und nicht ab dem 41. Geburtstag den des Altersbands 41–60 J.

    Wann die Verlängerung fällig wird

    Eine Police mit zwölf Monaten Laufzeit läuft typischerweise genau dann aus, wenn auch der Aufenthaltstitel verlängert werden muss. Beides fällt dann in dieselben Wochen: neuer Vertrag, neuer Nachweis, neuer Behördentermin — häufig unter Zeitdruck. Eine längere Laufzeit entkoppelt die beiden Termine voneinander. Dazu kommt der praktische Aufwand: Jede Verlängerung bedeutet erneut Passdaten, Adressnachweis und Angaben zur Person — meist beschafft von Angehörigen in Deutschland, während die versicherte Person im Ausland ist.

    Was bei einer Verlängerung anders ist

    Erkrankungen, die während einer laufenden Vertragslaufzeit neu auftreten, sind in diesem Vertrag in der Regel mitversichert. Bei einem später neu abgeschlossenen Vertrag gelten sie typischerweise als Vorerkrankung — und Vorerkrankungen sind in Incoming-Tarifen üblicherweise ausgeschlossen. Je älter die versicherte Person, desto wahrscheinlicher ist es, dass zwischen zwei Verträgen eine Diagnose liegt — genau diese Diagnose gilt im Folgevertrag dann in der Regel als Vorerkrankung. Eine durchgehende Laufzeit vermeidet diese Lücke und schließt dieses Zeitfenster.

    Zwischen zwei Verträgen kann außerdem eine Lücke entstehen — Tage ohne Versicherungsschutz, die bei einer späteren Verlängerung des Aufenthaltstitels sichtbar werden können. Eine durchgehende Laufzeit vermeidet das.

    Für die Familie bedeutet eine feste Laufzeit außerdem Planungssicherheit: Der Beitrag steht für die gesamte Dauer fest, ohne jährliche Neuberechnung.

    Zur Einordnung: Care Expatriate kann bis zum Alter von 74 Jahren neu abgeschlossen werden.

    Monatlich oder einmalig zahlen?

    Kurzantwort: Beides ist möglich, und der Preis ist derselbe — einen Rabatt für die Einmalzahlung gibt es nicht. Der Unterschied liegt im Risiko: Bleibt eine Lastschrift unbezahlt, kann das den Versicherungsschutz beeinträchtigen — und auf diesem Schutz beruht der Aufenthaltstitel. Bei einer Einmalzahlung hängt der Versicherungsschutz nicht mehr an einem laufenden Bankeinzug. Das ist vor allem dann relevant, wenn die Beiträge von Angehörigen in Deutschland gezahlt werden: Ein Jobwechsel, ein Kontowechsel oder ein knapper Monat wirkt sich dann nicht auf den Aufenthaltsstatus der versicherten Person aus.

    Wird die Prämie aus dem Ausland überwiesen, ersetzt eine Zahlung bis zu sechzig Einzelüberweisungen — mit jeweils eigenen Bankgebühren und Wechselkursen.

    Was passiert bei vorzeitiger Rückkehr?

    Endet der Aufenthalt früher als geplant, kann der Vertrag schriftlich gekündigt werden. Die zu viel gezahlte Prämie wird in der Regel erstattet, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5 € (Quelle: Care Concept FAQ). Wer also 60 Monate im Voraus zahlt und nach zwei Jahren zurückgeht, erhält die Prämie für die ungenutzten Monate zurück — das finanzielle Risiko der Einmalzahlung beträgt damit 5 €, nicht den Restbetrag.

    Und wenn das Visum nicht erteilt wird?

    Wird das Einreisevisum nicht erteilt oder findet die Einreise aus anderen Gründen nicht statt, ist eine schriftliche Stornierung des Antrags vor Beginn des Versicherungsschutzes möglich.

    Häufige Fragen zum Übergang Student → Job (12 Fragen)

    4,9/5458 Kundenrückmeldungen · eigene Befragung

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