Krankenversicherungs-Nachweis nach Aufenthaltszweck: welcher Nachweis, welche Police, welche Kosten (2026)
Von Steffan Grund · Geprüft · Quellen: AufenthG, SGB V, BAMF
Kurzantwort: Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG gehört ausreichender Krankenversicherungsschutz zur Lebensunterhaltssicherung. Welcher Nachweis genügt, hängt vom Aufenthaltszweck ab: Arbeitnehmer und junge Studenten sind in der Regel gesetzlich versichert, Rentner, nachziehende Eltern und Chancenkarte-Inhaber typischerweise privat über eine Incoming-Versicherung (Stand 2026).

9 Aufenthaltszwecke
in einer Vergleichstabelle
Care Visa Protect: ab 0,85 €/Tag (bis 64 J.)
günstigster Einstieg (Schengen)
In der Regel anerkannt
bei SGB-V-vergleichbarem Umfang
Welchen Nachweis verlangt die Ausländerbehörde je Aufenthaltszweck?
| Aufenthaltszweck | (a) Verlangter Nachweis | (b) Akzeptanz-Kriterien | (c) Typischer Tarif-Typ | (d) Typische Kosten | (e) Häufiger Ablehnungsgrund |
|---|---|---|---|---|---|
| Ausländische Rentner (Aufenthaltstitel)§ 5 Abs. 1 Nr. 1, § 7 AufenthG | GKV in der Regel nur mit Vorversicherungszeit (KVdR) oder S1; sonst private Langzeit-Incoming-Versicherung mit SGB-V-vergleichbarem Umfang. | Gültig ab Einreise, ganze Titel-Laufzeit, ambulant + stationär, Rücktransport, geringer Selbstbehalt. | Langzeit-Incoming (Care Expatriate) | Care Expatriate: ab 246 €/Monat (61–74 J.) · ab 68 €/Monat (41–60 J.) | Reisekrankenversicherung mit 90-Tage-Grenze oder zu kurzer Laufzeit. |
| Elternnachzug§ 36 Abs. 2 AufenthG | Umfassender Krankenversicherungsschutz ohne Rückgriff auf öffentliche Mittel; typischerweise private Incoming-Police, da GKV-Familienversicherung für Eltern nicht greift. | Ab Einreise, volle Aufenthaltsdauer, keine Leistungsausschlüsse für Kernleistungen, Rücktransport. | Langzeit-Incoming (Care Expatriate); Besuchsphase: Care Economy | Care Expatriate: ab 246 €/Monat (61–74 J.) · ab 68 €/Monat (41–60 J.)Care Economy: ab 30 €/30 Tage (bis 64 J.) · ab ca. 88,50 €/30 Tage (ab 65 J.) | Police deckt nur einen Besuchszeitraum statt den Daueraufenthalt. |
| Familiennachzug Ehepartner§ 30 AufenthG i. V. m. § 5 AufenthG | Ist der Partner in Deutschland GKV-versichert, in der Regel Familienversicherung nach Einreise; bis dahin private Übergangsdeckung. | Lückenlos ab Einreise bis zum Beginn der GKV; danach GKV-Bescheinigung. | Übergang: Care Economy; ohne GKV-Zugang: Care Expatriate | Care Economy: ab 30 €/30 Tage (bis 64 J.)Care Expatriate: ab 58 €/Mo (13–40) · 68 € (41–60) · 246 € (61–74)GKV-Familienversicherung: beitragsfrei, wenn Voraussetzungen erfüllt | Lücke zwischen Einreise und Beginn der Familienversicherung. |
| Chancenkarte§ 20a AufenthG | Ohne Beschäftigung in der Regel kein GKV-Zugang; private Incoming-Versicherung für die Suchphase. | Gesamte Suchphase, ab Einreise, ambulant + stationär, Rücktransport. | Incoming (Care Economy) | Care Economy: ab 30 €/30 Tage (bis 64 J.) · ab ca. 88,50 €/30 Tage (ab 65 J.) | Reise-KV mit maximaler Reisedauer kürzer als die Chancenkarte. |
| Fachkraft / Blaue Karte EU§§ 18a, 18b, 18g AufenthG | Mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in der Regel GKV-Pflicht (oder PKV oberhalb der Versicherungspflichtgrenze). | Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse; für die Zeit vor Arbeitsbeginn private Überbrückung. | Gesetzliche Krankenversicherung (z. B. DAK Angestellte) | GKV: ca. 17,80 % vom Bruttolohn (je Hälfte Arbeitgeber/Arbeitnehmer), einkommensabhängig | Keine Deckung zwischen Einreise und erstem Arbeitstag. |
| Sprachkurs / Studienvorbereitung§ 16f AufenthG | Kein GKV-Zugang für Sprachkurs/Studienkolleg; private Incoming-Versicherung. | Volle Kursdauer, ab Einreise, ohne Gesundheitsprüfung-Ausschlüsse für Kernleistungen. | Incoming für Sprachschüler (Care College) | Care College: ab 27,50 €/Monat (bis 29 J., 1.–24. Monat) · ab 33,50 €/Monat (ab 30 J., 1.–24. Monat) | Laufzeit endet vor Kursende oder Visum-Ende. |
| Immatrikulierte Studenten§ 16b AufenthG, § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V | Bis 29 J. in der Regel GKV-Studentenversicherung (M10-Meldung an die Hochschule); ab 30 bzw. nach Befreiung private Studentenversicherung. | M10-Meldung bzw. Befreiungsbescheid; GKV-gleichwertige Leistungen. | GKV (DAK Studenten) bis 29; Care Student ab 30/befreit | DAK Studenten: ca. 135,52–145,52 €/Monat · Care Student: 101,54 €/Monat (12–29 J., inkl. Pflege) | Reise-KV statt GKV/Befreiung — Hochschule kann ohne M10 nicht immatrikulieren. |
| Au-pair§ 19c AufenthG i. V. m. § 12 BeschV | Private Au-pair-Versicherung (Kranken, oft mit Haftpflicht/Unfall), Abschluss meist durch die Gastfamilie. | Gesamte Au-pair-Zeit, ab Einreise, Rücktransport. | Au-pair-Versicherung (Care Au-Pair) | Care Au-Pair: ab 21–43 €/Monat | Laufzeit kürzer als der Au-pair-Vertrag. |
| Schengen-Visum / BesucherArt. 15 Visakodex (VO 810/2009) | Reise-/Incoming-Versicherung mit mind. 30.000 € Deckung im gesamten Schengen-Raum. | Mind. 30.000 €, Rücktransport, alle Reisetage, gesamter Schengen-Raum. | Schengen-Visum: Care Visa Protect; längere Besuche: Care Economy | Care Visa Protect: ab 0,85 €/Tag (bis 64 J.)¹Care Economy: ab 30 €/30 Tage (bis 64 J.) | Deckung unter 30.000 € oder Reisedaten nicht vollständig abgedeckt. |
Faustregel: Wer in Deutschland sozialversicherungspflichtig arbeitet oder unter 30 studiert, ist in der Regel gesetzlich versichert — alle anderen Aufenthaltszwecke werden typischerweise mit einer privaten Incoming-Versicherung nachgewiesen.
¹ Care Visa Protect: Mindestprämie je Vertrag laut Tarifbedingungen. Care Economy 30-Tage-Werte rechnerisch aus Tagessatz × 30. GKV-Angaben qualitativ; Beitrag hängt vom Einkommen ab.
Was heißt „vergleichbar mit dem SGB V"?
Nach § 2 Abs. 3 AufenthG gilt der Lebensunterhalt nur als gesichert, wenn ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht. Als Maßstab dient in der Praxis der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V). Vier Kriterien prüfen Behörden typischerweise:
- Gültig ab Tag 1: Versicherungsbeginn spätestens am Einreisetag — Lücken führen typischerweise zur Ablehnung.
- Volle Laufzeit: Die Police deckt den gesamten beantragten Aufenthalt bzw. die Titel-Laufzeit ab.
- Rücktransport: Medizinisch notwendiger Rücktransport ins Heimatland ist eingeschlossen.
- Kein/geringer Selbstbehalt: Leistungsumfang in der Regel vergleichbar mit dem SGB V; hohe Selbstbehalte werden kritisch geprüft.
Welche Krankenversicherung je Aufenthaltszweck? — 9 Kurzantworten
Welche Krankenversicherung akzeptiert die Ausländerbehörde bei ausländischen Rentnern?
In der Regel eine private Langzeit-Incoming-Versicherung mit SGB-V-vergleichbarem Umfang für die gesamte Titel-Laufzeit, da der GKV-Zugang typischerweise eine Vorversicherungszeit voraussetzt.
Welche Krankenversicherung akzeptiert die Ausländerbehörde beim Elternnachzug?
Typischerweise eine private Langzeit-Incoming-Versicherung, die den Daueraufenthalt der Eltern ab Einreise vollständig abdeckt; eine reine Besuchs- oder Reisepolice reicht in der Regel nicht.
Welche Krankenversicherung braucht der Ehepartner beim Familiennachzug?
In der Regel die beitragsfreie GKV-Familienversicherung des Partners, sofern dieser gesetzlich versichert ist; für die Zeit bis zum Beginn genügt typischerweise eine private Übergangsdeckung.
Welche Krankenversicherung akzeptiert die Ausländerbehörde für die Chancenkarte?
Typischerweise eine private Incoming-Versicherung für die gesamte Suchphase, weil ohne Arbeitsvertrag in der Regel kein Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht.
Welche Krankenversicherung braucht eine Fachkraft mit Blauer Karte?
In der Regel die gesetzliche Krankenversicherung über den Arbeitgeber, deren Beitrag einkommensabhängig ist; nur für die Zeit vor Arbeitsbeginn ist typischerweise eine private Überbrückung nötig.
Welche Krankenversicherung akzeptiert die Ausländerbehörde beim Sprachkurs?
In der Regel eine private Incoming-Versicherung für Sprachschüler über die gesamte Kursdauer, da die gesetzliche Studentenversicherung erst ab Immatrikulation offensteht.
Welche Krankenversicherung akzeptiert die Hochschule bzw. Ausländerbehörde bei Studenten?
Bis 29 Jahre in der Regel die gesetzliche Studentenversicherung mit M10-Meldung; ab 30 oder nach Befreiung typischerweise eine GKV-gleichwertige private Studentenversicherung.
Welche Krankenversicherung braucht ein Au-pair in Deutschland?
Typischerweise eine private Au-pair-Versicherung für die gesamte Vertragsdauer, die die Gastfamilie in der Regel abschließt und bezahlt.
Welche Krankenversicherung akzeptiert die Botschaft für ein Schengen-Visum?
In der Regel eine Reise- oder Incoming-Versicherung mit mindestens 30.000 € Deckung inklusive Rücktransport für alle Reisetage im gesamten Schengen-Raum.
- → Zeile Ausländische Rentner (Aufenthaltstitel)Rentner-Ratgeber
- → Zeile ElternnachzugElternnachzug § 36 AufenthG
- → Zeile Familiennachzug EhepartnerFamiliennachzug-Ratgeber
- → Zeile ChancenkarteChancenkarte 2026: Nachweis & Kosten
- → Zeile Fachkraft / Blaue Karte EUKrankenversicherung für Arbeitnehmer
- → Zeile Sprachkurs / StudienvorbereitungVisum & Aufenthalt
- → Zeile Immatrikulierte StudentenStudium-Ratgeber
- → Zeile Au-pairVisum & Aufenthalt
- → Zeile Schengen-Visum / BesucherSchengen-Anforderungen
Die im Vergleich genannten Tarife
Care Expatriate
Für Expats, Freelancer, Selbständige, Rentner, Familiennachzug
ab 58,00 € / Monat (13–40 J.) · bis 5 Jahre möglich
- Anerkannt von Ausländerbehörde & Aufenthaltstitel-Stelle
- Weltweit gültig — inkl. Reisen ins Heimatland
- Keine Selbstbeteiligung in der Premium-Variante
- Bis 60 Monate Laufzeit — auch für Familie & Rentner
- Preise altersabhängig (transparent nach Brackets)
- HanseMerkur Versicherungsgruppe Hamburg
- Sofortiger Versicherungsnachweis (PDF)
- ab 58 €/Monat (13–40 J., Basic)
- Bis 5 Jahre Laufzeit — Behörden anerkannt
Der einzige Langzeit-Tarif bis 5 Jahre — anerkannt von jeder Ausländerbehörde.
Care Economy
Für Besucher, Touristen, Chancenkarte, Jobsuchende
ab 30,00 € / 30 Tage (bis 64 J.) · bis 2 Jahre möglich
- Schengen-Visum & Chancenkarte anerkannt
- Tagesgenau buchbar — von 1 Tag bis 2 Jahre
- Sofortiger Versicherungsschutz nach Online-Abschluss
- Inkl. Notfälle, Arzt, Krankenhaus & Medikamente
- Beitrag nach Eintrittsalter: ab 1,00 €/Tag (bis 64 J.) · ab 2,95 € (ab 65 J.)
- HanseMerkur Versicherungsgruppe Hamburg
- Sofortiger Versicherungsnachweis (PDF)
- ab 30 €/30 Tage (0–49 J.)
- Botschaft & Ausländerbehörde anerkannt
Die flexible Lösung für Besucher & Chancenkarte — von 1 Tag bis 2 Jahre.
Häufige Fehler — und wie Sie sie vermeiden
Reisekrankenversicherung für einen Daueraufenthalt
Langzeit-Incoming-Police mit voller Titel-Laufzeit
Versicherungsbeginn erst nach der Einreise
Beginn spätestens am Einreisetag
Laufzeit kürzer als Kurs, Vertrag oder Visum
Laufzeit mindestens bis Ende des beantragten Zeitraums
Nachweis ohne Deckungsumfang/Rücktransport
Bestätigung mit Leistungsübersicht und Rücktransport
Checkliste: Was Sie zum Krankenversicherungs-Nachweis wissen müssen
Quelle: https://www.krankenversicherung-auslaender.de/ratgeber-krankenversicherung-deutschland/visum-aufenthalt/krankenversicherung-nachweis-nach-aufenthaltszweck-deutschland/ · Stand
Glossar
- Aufenthaltstitel
- Behördliche Erlaubnis zum Aufenthalt in Deutschland nach § 4 AufenthG; setzt in der Regel ausreichenden Krankenversicherungsschutz voraus.
- Incoming-Versicherung
- Private Krankenversicherung für Personen, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen und (noch) keinen GKV-Zugang haben.
- Selbstbehalt
- Betrag, den die versicherte Person pro Jahr oder Fall selbst trägt, bevor der Versicherer leistet.
- Rücktransport
- Medizinisch notwendiger Transport ins Heimatland, typischer Pflichtbaustein eines Visum-Nachweises.
- Lebensunterhaltssicherung
- Allgemeine Erteilungsvoraussetzung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG; umfasst nach § 2 Abs. 3 AufenthG auch den Krankenversicherungsschutz.
Quellen: Aufenthaltsgesetz (§§ 2, 5, 16b, 16f, 18a, 18b, 19c, 20a, 30, 36), SGB V § 5, Visakodex VO (EG) 810/2009 Art. 15, Hinweise des BAMF. Stand .